Rahmenvertrag für Planungsleistungen im Fachgebiet "Strahlenschutz und Freigaben" für den Rückbau des Kernkraftwerkes Rheinsberg (KKR) Referenznummer der Bekanntmachung: 202300075065
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Nehmitzsee 1
Ort: Rheinsberg
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Planungsleistungen im Fachgebiet "Strahlenschutz und Freigaben" für den Rückbau des Kernkraftwerkes Rheinsberg (KKR)
Gegenstand der Anfrage ist ein Rahmenvertrag zur Erbringung von Planungsleistungen mit dem Schwerpunkt "Strahlenschutz und Freigabe" für das Rückbauprojekt Kernkraftwerk Rheinsberg (KKR). Es wird ein Auftragnehmer (AN) gesucht, welcher die Projektleitung-KKR bezüglich aller Fragen von Radiologie/Strahlenschutz/Abbau und Entsorgungslogistik unterstützt.
Gegenstand der Anfrage ist ein Rahmenvertrag zur Erbringung von Planungsleistungen mit dem Schwerpunkt "Strahlenschutz und Freigabe" für das Rückbauprojekt Kernkraftwerk Rheinsberg (KKR). Es wird ein Auftragnehmer (AN) gesucht, welcher die Projektleitung-KKR bezüglich aller Fragen von Radiologie/Strahlenschutz/Abbau- und Entsorgungslogistik unterstützt.
folgenden Einzelleistungen sind:
• Planen, Vorbereiten, Koordinieren und Überwachen der Durchführung von radiologischen Untersuchungen bzw. Messprogrammen,
• Mitwirkung bei der Erstellung, Umsetzung und Auswertung von Messprogrammen zur radiologischen Vorerkundung im Rahmen von Freimessverfahren,
• Weiterführung der Bearbeitung sowie Neuerstellung von Freimesskampagnen gemäß §§ 31 - 42 StrISchV, dabei Umsetzung eines optimierten Prozedere,
• Mitarbeiten bei der Dokumentation und Auswertung von Analyseergebnissen und Messwerten,
• Erstellen von Betriebs-, Strahlenschutz- und Fachanweisungen sowie von technischen Berichten,
• Erstellung/Planungskontrolle von strahlenschutztechnischen Antragsunterlagen (Arbeitsablauf bzw. Schrittfolgepläne, Strahlenschutzbetrachtungen für Änderungsanzeigen, Rückbau- und Freigabekonzepte),
• Erarbeitung von Konzepten und Anweisungen für die Umsetzung von Auflagen und Hinweisen aus Genehmigungsverfahren für die Entsorgung radioaktiver Reststoffe und Abfälle,
• Eigenverantwortliche Umsetzung der IWRS Il-Richtlinie für Einzelprojekte,
• Assistenz der Projektleitung-KKR in radiologischen Fragen z.B. zur Wahrung der Qualität der Ausführung zu Aussagen in den verschiedenen Antragsunterlagen, Ausführungsüberwachung etc.,
• Teilnahme an Fachgesprächen mit Behörden und Sachverständigen.
Der Vertrag kann optional um 3 mal 1 Jahr verlängert werden. Der Recht zur Inanspruchnahme der Option obliegt allein dem AG.
1. Option: 01.01.2025 bis 31.12.2025
2. Option: 01.01.2026 bis 31.12.2026
3. Option: 01.01.2027 bis 31.12.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu Registereintragungen
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung den jeweils zutreffenden Nachweis vorlegen:
Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.
bei der Industrie- und Handelskammer oder Gewerbeanmeldung.
Ich bin/Wir sind:
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Genehmigung nach §25 StrlSchG
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor Zuschlagserteilung übergeben werden.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bestätigt der Bieter:
- dass er für alle Firmen (Bieter und/oder gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit allen notwendigen/vollständigen Unterlagen und Voraussetzungen beantragen und die Nachweiseüber die erfolgten Beantragungen dem AG übergeben wird und
- dass parallel zu den Antragsverfahren bzw. den dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für die EWN keine Verzögerungen entstehen.
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Der Bieter bestätigt, dass alle eingereichten Unterlagen beispielsweise Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise zur Prüfung der Eignung in deutscher Sprache sind. Unterlagen, Eigenerklärungen, Datenblätter und Nachweise in anderen Sprachen können nicht bewertet werden.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage über das Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 WRegG durchführen.
Ich/ Wir erklären, dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder 124 GWB vorliegen
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
1.
Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
2.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflicht
Ich/Wir erkläre(n), dass wir eine Haftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen Sachschäden 1,0 Millionen Euro und für Personenschäden 1,5 Millionen Euro je Versicherungsfall bei zweifacher Maximierung p. a. bereits abgeschlossen haben. Wir verpflichten uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine gültige Bescheinigung über die Versicherung vorzulegen.
Für den Fall, dass die Haftpflichtversicherung nicht vorliegt, verpflichten wir uns, spätestens zum Leistungsbeginn eine Haftpflichtversicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen abzuschließen und eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Die Haftpflichtversicherung muss über den gesamten Leistungszeitraum gültig bleiben.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Gesamtumsatz
Bitte geben Sie den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre an.
Mindestanforderung: 1,2 Mio. Euro pro Jahr
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b Atomgesetz (AtG)
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein muss.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal bestätigt der Bieter:
-dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
-dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird und
-dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.
Strahlenexponiertem Personal der Kategorie B
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die notwendige Anzahl an strahlenexponiertem Personal der Kategorie B verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das strahlenexponierte, zur Leistungserbringung vorgesehene Personal der Kategorie B vor Leistungsbeginn benennen.
Vorsorgeuntersuchung nach G26.2
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir über die notwendige Anzahl Personal mit arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchung nach G26.2 verfügen.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten gem. G26.2 vor Leistungsbeginn benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).