POT-03-GLG-012 Backup-Speicher Referenznummer der Bekanntmachung: POT-03-GLG-012
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 36
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): POT Project on time GmbH & Co. KG
E-Mail:
Telefon: +49 23326663409
Fax: +49 23326663419
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.glg-gesundheit.de
Postanschrift: Rudorf-Breitscheid-Straße 37
Ort: Angermünde
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krankenhaus-angermuende.de
Postanschrift: Stettiner Straße 121
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krankenhaus-prenzlau.de
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 100
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-barnim.de
Postanschrift: Oderberger-Straße 8
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mgkh.de
Postanschrift: Zur Welse 2
Ort: Angermünde
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.glg-fachklinik-wolletzsee.de
Abschnitt II: Gegenstand
POT-03-GLG-012 Backup-Speicher
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluß eines Vertrages zur Lieferung und Implementierung eines Backup-Speichers des Herstellers NetApp Deutschland GmbH zwecks Ergänzung bzw. Erweiterung der aktuellen standardisierten Ausstattung der IT-Infrastruktur im zentralen Rechenzentrum des Auftraggebers. Der Beschaffungsbedarf besteht aus der Lieferung, Installation, Implementierung sowie Service- und Wartungsleistungen. Der Beschaffungsbedarf kann ausschließlich durch Produkte eines bestimmten Herstellers und zwar NetApp Deutschland GmbH gedeckt werden, weil eine "technische Ausschließlichkeit" besteht. Das zu beschaffende Backup-Speicher muss sich nahtlos in die vorhandene IT-Infrastruktur einbinden lassen, um weder die umfangreiche Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge noch die nahtlose Verknüpfung der einzelnen Subsysteme untereinander zu gefährden. Die zu beschaffenden Komponenten des Herstellers NetApp Deutschland GmbH werden in eine bereits geschaffene, mehrjährig erprobte und bewährte Systemarchitektur integriert und verfügen zudem über Funktionalitäten, die der Auftraggeber als unabdingbar erachtet, um die angestrebte Konsolidierung der IT-Infrastruktur erreichen zu können.
GLG Werner Forßmann Klinikum Eberswalde GmbH Rudolf-Breitscheid-Straße 100 16225 Eberswalde, GLG Martin Gropius Krankenhaus GmbH Oderberger-Straße 8 16225 Eberswalde, GLG Fachklinik Wolletzsee Zur Welse 2 16278 Angermünde, GLG Medizinisch-Soziales Zentrum Uckermark gGmbH - Krankenhaus Angermünde Rudolf-Breitscheid-Str. 37 16278 Angermünde, GLG Medizinisch-Soziales Zentrum Uckermark gGmbH - Krankenhaus Prenzlau Stettiner Straße 121 17291 Prenzlau
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluß eines Vertrages zur Lieferung und Implementierung eines Backup-Speichers des Herstellers NetApp Deutschland GmbH zwecks Ergänzung bzw. Erweiterung der aktuellen standardisierten Ausstattung der IT-Infrastruktur im zentralen Rechenzentrum des Auftraggebers. Der Beschaffungsbedarf besteht aus der Lieferung, Installation, Implementierung sowie Service- und Wartungsleistungen. Der Beschaffungsbedarf kann ausschließlich durch Produkte eines bestimmten Herstellers und zwar NetApp Deutschland GmbH gedeckt werden, weil eine "technische Ausschließlichkeit" besteht. Das zu beschaffende Backup-Speicher muss sich nahtlos in die vorhandene IT-Infrastruktur einbinden lassen, um weder die umfangreiche Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge noch die nahtlose Verknüpfung der einzelnen Subsysteme untereinander zu gefährden. Die zu beschaffenden Komponenten des Herstellers NetApp Deutschland GmbH werden in eine bereits geschaffene, mehrjährig erprobte und bewährte Systemarchitektur integriert und verfügen zudem über Funktionalitäten, die der Auftraggeber als unabdingbar erachtet, um die angestrebte Konsolidierung der IT-Infrastruktur erreichen zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB") für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung") für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
- Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe (Formblatt "Erklärung zu den Unterauftragnehmern / zur Eignungsleihe")
- Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung")
- Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen für den Bieter und für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft (Formblatt "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des gleichen Entgelts für Frauen und Männer sowie Mindestarbeitsbedingungen").
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022").
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern und zur Eignungsleihe:
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von einem Dritten (sog. Nachunternehmer) ausgeführt werden sollen, ist mit dem Angebot bzw. Teilnahmeantrag die Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
einzureichen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch
Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für
die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
"Verpflichtungserklärung" abzugeben).
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung").
Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz pro Jahr muss mindestens 1.000.000,- EUR betragen haben.
- Versicherungsnachweis über die branchenübliche Haftpflichtversicherung für Personen- und/oder Sachschäden sowie eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung sämtlicher Schäden, die unter diesem Auftrag entstehen können. Die Höhe der Mindestdeckungssumme muss dabei [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall betragen (Formular: Eigenerklärungen zur Eignung). Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht über eine solche Versicherung, so muss sich der Bieter im Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zum Abschluss einer solchen Versicherung im Zuschlagsfall verpflichten.
(1) Darstellung mindestens drei geeigneter Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Kalenderjahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachten Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Wertes, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. Formblatt "Referenzen"). Es sind nur Referenzen anzugeben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Referenzprojekte im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad hatten und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Vergleichbar sind Referenzleistungen bereits dann, wenn sie nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, dass der Bieter über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügt.
(2) Nachweis eines IT-Sicherheitsmanagementsystems nach ISO/IEC 27001:2013 oder vergleichbar
(3) Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 9001 oder vergleichbar.
(4) Der Projektmanager muss über folgende Ausbildung verfügen: PRINCE2 Foundation Project Management oder vergleichbar. Vergleichbar sind insbesondere folgende Zertifizierungen: PMP, CAPM, IPMA Level B, PMI-ACP, CSM. Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage eines Zertifikates.
(5) Innerhalb des Projektteams, das die Umsetzung vornimmt, müssen die folgenden Ausbildungen vorhanden sein:
a) NetApp Accredited MetroCluster IP Implementation Engineer Certification
b) Cisco and NetApp FlexPod Implementation and Administration Specialist
c) Cisco and NetApp FlexPod Design Specialist
Der Nachweis ist zu erbringen durch Vorlage jeweils eines Zertifikates.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. 3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber wird gemäß § 36 Abs. 5 VgV vor Erteilung des Zuschlags an den Bestbieter die Eignung vorgesehener Unterauftragnehmer in Bezug auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB prüfen. Für den Fall, dass die Eignung nicht nachgewiesenen wird oder Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber unter Fristsetzung die Ersetzung des Unterauftragnehmers vom Bestbieter verlangen; für den Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach § 124 GWB kann der Auftraggeber die Ersetzung verlangen.
2) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. I.3) genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
3) Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten.
4) Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich bis spätestens zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen. Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot muss in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebotes ist ausschließlich über das Vergabeportal unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
5) Eine Einreichung des Angebotes per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Die zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle sowie die GLG Gesellschaft für Leben und Gesundheit mbH treten lediglich als zentrale Beschaffungsstelle auf und ist selbst kein Auftraggeber. Die Verträge werden zwischen den als Auftraggeber genannten Einrichtungen und dem Auftragnehmer geschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4PY14AWUF9U
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331/866-1719
Fax: +49 331/866-1652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.