Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - Hauptstraßenbau in Falkensee - Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Stadtgrenze und Karl-Marx-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: SF2023/155
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Falkenhagener Straße 43/49
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Tiefbau
E-Mail:
Telefon: +49 3322281443
Fax: +49 3322281108
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.falkensee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen - Hauptstraßenbau in Falkensee - Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Stadtgrenze und Karl-Marx-Straße
Planungsleistungen für die Verkehrsanlage Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Stadtgrenze und Karl-Marx-Straße
Stadt Falkensee Falkenhagener Straße 43/49 14612 Falkensee
Planungsleistungen über Leistungsphase 2 und 3 für Verkehrsanlagen sowie einer optionalen Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 8, besondere Leistungen und örtliche Bauüberwachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung ins Berufsregister oder ein Nachweis auf andere Art und Weise über die Berufsqualifikation als Architekt/beratender Ingenieur/Ingenieur
- nachgewiesener Mindestumsatz über vergleichbare Leistungen des Unternehmens in den vergangenen 3 Geschäftsjahren
- gültige Haftpflichtversicherung
- Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020+2021+2022) / 3 für vergleichbare Leistungen im Bereich Verkehrsanlagenplanung gem. § 47 HOAI 2021 in Höhe von mehr als [Betrag gelöscht] Euro Brutto pro Jahr
- Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR 2-fach maximiert für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR 2-fach maximiert für sonstige Schäden
- Erklärung zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung
- die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten und der für die Leitung der Maßnahme vorgesehenen Personen
- Nennung eines Projektteams mit mindestens 2 und maximal 5 Mitgliedern
- Angabe über Name und berufliche Qualifikation/ Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung (Projektleiter) vorgesehen ist (fachl. Lebenslauf)
- Angabe über Name und berufliche Qualifikation/ Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung (stellvertretender Projektleiter) vorgesehen ist (fachl. Lebenslauf)
- maximal 3 Referenzen aus dem Bereich Verkehrsanlagenplanung
- Projektleiter mit Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen im Bereich Verkehrsanlagenplanung und Berufserfahrung
- stellvertretender Projektleiter mit Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen im Bereich Verkehrsanlagenplanung und Berufserfahrung
- mindestens 1 Referenz aus dem Leistungsbild Verkehrsanlagen ab [Betrag gelöscht] EUR Planungsvolumen netto, fertiggestellt in den letzten 5 Kalenderjahren
Die für die Leistungserbringung verantwortliche(n) Person(en) muss/müssen die Qualifikation als Ingenieur im Sinne des § 75 VgV besitzen.
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 (1) bis (4) GWB einschließlich Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen und Nachweis über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §124 (1) GWB
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (FS 701)
- Im Falle eines oder mehrerer Nachunternehmer Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (FS 702)
- Im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietererklärung. Das federführende Büro ist mit der Bewerbung zu benennen!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Geforderte Nachweise (z.B. Nachweis einer gültigen
Haftpflichtversicherung) können in einfacher Kopie eingereicht werden.
Das Formblatt FS 702 ist nur im Falle eines oder mehrerer Nachunternehmer auszufüllen.
Die Nichtvorlage von Nachweisen und Erklärungen aus den Ausschlusskriterien führt zu einer einmaligen Nachforderung, erneute Nichtvorlage führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Eine Wertung von 0 Punkten in den Eignungskriterien führt zum direkten Ausschluss aus dem Verfahren.
Erfüllen mehrere Bewerber an diesem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerben per Los getroffen.
Bekanntmachungs-ID: CXT9YYDY16D3JMBH
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/sixcms/detail.php/791947
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der "Nichtabhilfe - Mitteilung" beim Bieter/ Bewerber eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass Nachprüfungsanträge, die nach 14.00 Uhr (freitags und an Tagen vor Feiertagen nach 13.00 Uhr) bei der Vergabekammer eingehen, ggf. erst am darauffolgenden Arbeitstag an den Auftraggeber übermittelt werden können. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Übermittlung des Nachprüfungsantrags in Textform an den Auftraggeber ausgelöst.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.