Projekt ARIADNE II Bürgerdeliberation Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0322
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Telegrafenberg A26
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 3312882-547
Fax: +49 3312882-600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pik-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt ARIADNE II Bürgerdeliberation
Das Projekt Ariadne II will durch ein evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende auf dem Weg zur Klimaneutralität beitragen.
Seit 2020 hat das Projekt Ariadne l durch evidenzbasierte Assessments in über 100 wissenschaftlichen Publikationen und durch circa 50 Veranstaltungen einen zielgerichteten Lernprozess mit Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft durchgeführt, um eine verbesserte Grundlage zur Gestaltung der deutschen Energiewende bereitzustellen. Dieser Lernprozess wird in Ariadne II fortgesetzt und vertieft. Dabei stehen fünf Projektziele im Vordergrund, wobei das Ziel 4 Fokus der Ausschreibung ist.
1) Systemanalyse und Szenarien zur Klimaneutralität: Die bisherigen Szenarienanalysen in der ersten Forschungsphase von Ariadne haben gezeigt, dass die Klimaneutralität nur mit einer massiven Beschleunigung der Transformationsgeschwindigkeiten in allen relevanten Sektoren und Handlungsfeldern erreicht werden kann. Aufbauend darauf soll in der kommenden Projektphase im Detail untersucht werden, welche Hemmnisse und Knappheiten besonders kritisch sind, und mit welchen robusten Strategien die Erreichung der Klimaziele gesichert werden kann.
2) Analyse von Politikmixen :Die wissenschaftliche Analyse von Politikinstrumenten spielt eine entscheidende Rolle, um ausgehend von der jetzigen Architektur neue und zielführende Politikpfade zur Erreichung der Klimaneutralität zu explorieren,
Lernprozesse von Politik und Wissenschaft anstoßen und die Stimme der Wissenschaft im politischen Prozess stärken,
3.) Governance: Zur Erreichung der Klimaziele bedarf es neben technologischen und ökonomischen Neuerung auch eine Anpassung der Governance, um Herausforderungen wie Geschwindigkeit, Skalierbarkeit, Flexibilität der Instrumentierung, aber auch gesellschaftliche Fragen zu adressieren.
4) Gesellschaftliche Trägerschaft: Das Gelingen der Energiewende in all diesen Dimensionen hängt maßgeblich davon ab, ob sie von der Gesellschaft und der Politik mitgetragen wird. Dazu gehört als Basis eine sozial gerechte und effektive Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen. Ebenso wichtig ist aber der Blick auf die verschiedenen Ebenen gesellschaftlicher Akzeptanz: über Zahlungsbereitschaft, soziale und lokale Akzeptanz bis hin zur Erarbeitung tragfähiger Lösungen bei antagonistischen Interessen. Diese verschiedenen Dimensionen sollen in den Arbeiten des Projekts berücksichtigt werden. Zur Einbindung der Ansichten von Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft sind deshalb Stakeholderdialoge in allen Themenfeldern geplant, Dialoge mit Bürgerinnen und Bürgern sollen schwerpunktmäßig zu Verteilungsfragen, Verkehrs- und Wärmewende stattfinden und dieser Austausch durch Surveys ergänzt werden. Über einen iterativen und deliberativen Prozess über den gesamten Projektzeitraum hinweg werden Forschung, Bürger:innen- sowie Stakeholderperspektiven miteinander verknüpft.
5) Ariadne kooperiert zudem kontinuierlich und aktiv mit den Schwester-Projekten der Kopernikus-Familie des BMBF: ENSURE, SynErgie und P2X. Die Kopernikus übergreifende Kooperation (KüK) dieser Projekte trägt maßgeblich dazu bei, das ganze Bild der Energiewende aufzeigen zu können - von der evidenzbasierten Forschung bis hin zur anwendungsbezogenen Expertise für innovative Energienetze der Zukunft, Energieflexibilität in der Industrie und neuen P2X-Technologien
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. Telegrafenberg A26 14473 Potsdam
Ziel des Auftrags ist es, den Bürgerdeliberationsprozess im Rahmen des dreijährigen Projekts für die Themenfelder Verteilungsfragen, Verkehrs- und Wärmewende in Koordination mit der Policy Unit am MCC zu organisieren, durchzuführen und nachzubereiten. Im Projekt werden Optionen zur Gestaltung der Energiewende erforscht und diskutiert, mit dem Ziel politischen Entscheider:innen wichtiges Orientierungswissen auf dem Weg zu einem klimaneutralen Deutschland bereitzustellen. Der regelmäßige Austausch mit den Beteiligten und Betroffenen ist dabei ein integraler Bestandteil der Projektarbeit.
Eine detaillierte Auflistung der Aufgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
2. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer.
4. Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam - je nach Leistungsanteil - erbracht werden (Formular 4.2 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
5. Im Falle von Unteraufträgen/Eignungsleihe ist Formular 4.3 EU (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe) und Formular 4.4 EU (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
https://eee.evergabe-online.de/
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig - unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem "e-Certis".
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall (nicht älter als 6 Monate). Alternativ Verpflichtung des Abschlusses einer Versicherungspolice im Auftragsfall.
3. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, ist durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 - 2 genannte Erklärung/Nachweis, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen.
4. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
5.Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener, Unterlagen (z.B. Patronatserklärung, Eignungsleihe) belegen.
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
https://eee.evergabe-online.de/
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig - unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem "e-Certis".
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Qualifikation der Anbietenden und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen (Einverständnis der früheren Auftraggebers sollte beim Bieter vorliegen. Es könnte sich nachteilig auswirken, wenn das Einverständnis nicht vorliegt und gerade diese Referenz von der Vergabestelle überprüft wird). Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und nicht älter als 5 Jahre sind (Mindestbudget von [Betrag gelöscht] Euro und/oder Laufzeit min. 6 Monate).
Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift)).
Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters: abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters. Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen), insbesondere Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters: Universitätsabschluss als Sozialwissenschaftler, Kommunikationswissenschaftler, Politikwissenschaftler, Ingenieur oder Naturwissenschaftler (Diplom, Master) oder vergleichbare Qualifikation mit mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung.
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und der Qualifikation des Projektteams folgende Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar und die technische Leistungsfähigkeit als erfüllt angesehen werden kann.
1. Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von deliberativen Bürger*innenbeteiligungen auf Bundesebene oder ggfs. auf staatlicher Ebene (inkl. Bundesländer, nicht jedoch auf kommunaler Ebene), inkl. fundierte Methoden- und Moderationskompetenz für Bürger*innenbeteiligungen
2. Kenntnisse und Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten, die Forschung und Bürgerperspektiven in Themenfeldern der Energiewende, des Klimaschutzes und der Mobilitätswende miteinander verknüpfen
3. Erfahrungen in verständlicher Aufbereitung komplizierter Sachverhalte für Bürger*innen
4.Vertiefte Kenntnisse des politischen Umfeldes im Bereich der Energiewende und der nachhaltigen Mobilität
5. Deutschkenntnisse auf C2-Niveau in Wort und Schrift für alle Projektmitarbeiter*innen.
Es sind zu den Punkten 1-4 jeweils mindestens ein besser zwei Referenzen auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich.Die Referenz(en) zu 1. dürfen nicht identisch mit der oder den Referenz(en) unter 3. sein. Zum Punkt 5 ist eine formlose Eigenerklärung ausreichend. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
- Projektbezeichnung
- Projektinhalt
- Projektlaufzeit
- Angaben zum Auftraggeber
- Zeitraum der Auftragserfüllung
- Erbrachte Leistung und Zusammenhang zur ausgeschriebenen Leistung
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
https://eee.evergabe-online.de/
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig - unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem "e-Certis".
Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (s. Ergänzende Vereinbarung BbgVergG (Formular 5.3 EU) sowie Nachunternehmererklärung BbgVergG (Formular 5.4 EU) im Bereich"Vergabeunterlagen" im Projektraum (Identifikationsnummer: CXP9Y406AXH) auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg.
Für die konzeptionelle Vorbereitung, Durchführung der Bürger/innendialoge,Kommunikation und Nachbereitung der angebotenen Dienstleistung muss der AN sicherstellen, dass alle Prozesse und Funktionalitäten so umzusetzen sind, dass personenbezogene Daten, gesetzeskonform bezüglich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG neu) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet werden. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß § 28 EU-DSGVO (AVV) ist vorgesehen und liegt unter "Sonstiges"den Ausschreibungsunterlagen bei.
- Die Angebote sind in allen ihren Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
- Preise sind in Euro und ohne Umsatzsteuer anzugeben;
- Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein;
- Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig;
- Leistung und Qualitätsstandards sind für den Bieter bindend. Angebote, die diese Vorgaben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen;
- Die Angebote müssen vollständig sein und Preise enthalten. Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden;
- Eigenerklärung Dokument:anlage-zum-bmwk-rundschreiben-vom-14042022-muster-eigenerklarung(1)
Sonstiges (EEE)
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig - unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem "e-Certis".
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Abschnitt IV: Verfahren
Potsdam Institut für Klimafolgenforschung e.V
Gebäude A26 in 14473 Potsdam
(elektronische Öffnung der Angebote).
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Herr Hauke und Herr Uwe Inker
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y406AXH
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-610
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-610
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-610
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de