Gutachten zur Emissionsbestimmung von Luftschadstoffen aus Kleinfeuerungsanlagen in Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: VB-23-284
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachten zur Emissionsbestimmung von Luftschadstoffen aus Kleinfeuerungsanlagen in Brandenburg
Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung der brandenburgischen Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Kleinfeuerungsanlagen und deren Abbildung in einem landesweiten Datensatz. Die Emissionen von Schwefeldioxid, Stickoxiden (NO2, NOX), Feinstaub (PM2.5, PM10), Kohlenstoffdioxid und Kohlenstoffmonoxid stehen dabei im Fokus der Betrachtung.
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam
Für das Bundesland Brandenburg stehen aktuell keine flächendeckenden Emissionsdaten für nicht genehmigungsbedürftige Kleinfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV zur Verfügung. Für die Bezugsjahre 1995 und 2000 liegen gemeinde- und landkreisbezogene Emissionsangaben basierend auf Berechnungen mit statistischen Gebäudedaten vor [1,2]. Zuletzt wurde in einem Emissionsgutachten anhand von exemplarischen Schornsteinfegerdaten die gemeindegebietsbezogene Emissionsstruktur für das Bezugsjahr 2013 abgeschätzt [3]. Da mittlerweile 10 Jahre seit der zugehörigen Erhebung vergangen sind, ergibt sich die Notwendigkeit, den Datenbestand zur Emissionssituation der Kleinfeuerungsanlagen in Brandenburg zu aktualisieren und auszubauen. Auch vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Kosten für Gas sind differenzierte Angaben zu den Emissionen in Abhängigkeit vom Brennstoff unverzichtbar, um mögliche Entwicklungen nachvollziehen zu können. Gleichzeitig soll eine für Brandenburg spezifische Datengrundlage als Input für Ausbreitungsrechnungen/Modellierungsanwendungen für die Berichterstattung zur Immissions-belastung durch Luftschadstoffe nach der Richtlinie 2008/50/EG ausgearbeitet werden. Die Schaffung dieser Datenbasis ermöglicht schließlich auch den Vergleich zwischen Immissionsmodellierungen und den Messwerten aus dem landesweiten Luftgütemessnetz in Umsetzung von § 44 BImSchG. Neben dem Ausstoß der klassischen Luftschadstoffe der 39. BImSchV sind insbesondere für Modellrechnungen und Bilanzierungen zu Treibhausgasen die Emissionen von Kohlenstoffdioxid aus den Kleinfeuerungsanlagen als Datenquelle interessant. Schließlich ist für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen nach § 47 BImSchG ebenfalls eine belastbare Emissionsdatenbasis zu den Kleinfeuerungsanlagen erforderlich.
Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung der brandenburgischen Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Kleinfeuerungsanlagen und deren Abbildung in einem landesweiten Datensatz. Die Emissionen von Schwefeldioxid, Stickoxiden (NO2, NOX), Feinstaub (PM2.5, PM10), Kohlenstoffdioxid und Kohlenstoffmonoxid stehen dabei im Fokus der Betrachtung. Grundlage der Ermittlungen ist der Anlagenbestand an Klein-feuerungsanlagen für das Bezugsjahr 2022. Schornsteinfegerdaten sind eine belastbare Quelle zur Bestim-mung dieser landesweiten Emissionsdaten. Diese Daten wurden vom Landesinnungsverband des Schorn-steinfegerhandwerks Brandenburg auf der Grundlage aller 251 Kehrbezirke im Land Brandenburg aggregiert und werden vom AG für die Auswertungen im Rahmen dieses Projekts bereitgestellt. Es handelt sich um anonymisierte ortsbezogene Angaben mit PLZ, die daher keine adressenscharfe Darstellung der Daten erlauben. Da allein die PLZ nur eine grobe räumliche Zuordnung von Anlagenbestand, Endenergieverbrauch und Emissionen zulässt, ist ein Gemeindeschlüssel für die Darstellung der räumlichen Zuordnung zu wählen. Es wird vom AG geprüft inwieweit mit den Schornsteinfegerdaten auch gültige Gemeindeschlüssel mitgeliefert werden können.
Im Datenumfang sind die Datensätze von ca. 1,1 Mio. Kleinfeuerungsanlagen in Excel-Tabellen enthalten. Die Excel-Tabellen sind differenziert nach Brennstoff (Heizöl, Gas, Festbrennstoffe), Leistungsklasse (0 ÿ 4 kW, > 4 ÿ 11 kW, > 11 ÿ 25 kW, > 25 ÿ 50 kW, > 50 ÿ 100 kW und > 100 kW) und Errichtungsjahr (ÿ 1994, > 1994 bis ÿ 2010, > 2010 bis 2022). Vom AG können die Schornsteinfegerdaten des Landesinnungs-verbandes (LIV) bereitgestellt werden, die auch beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) zur Verfügung stehen. Eine Auflistung zu den möglichen Daten der Feuerstätten mit Erklärungen, die dem AN prinzipiell zur Verfügung gestellt werden können, befindet sich im Anhang. Der benötigte Datenumfang ist in der Auftaktberatung zwischen AN und AG zu klären. Außerdem kann ein zusammenfassender Bericht der Anlagenstatistik (beinhaltet z.B. Mängel, Ergebnisse von Messungen) des ZIV/LIV für Brandenburg mit dem Bezugsjahr 2022 bereitgestellt werden.
Erste Plausibilitätskontrollen der Schornsteinfegerdaten erfolgten durch den AG. Die PLZ im Datenbestand wurden auf Gültigkeit und eventuelle Schreibfehler überprüft. Im Zeitraum von 2008-2012 wurden einige PLZ in Brandenburg gelöscht. Deshalb existierten ursprünglich auch veraltete Angaben zu den PLZ im Datenbestand. In diesen Fällen wurden die betroffenen Feuerstätten den neuen PLZ zugewiesen. Der AG untersuchte die Schornsteinfegerdaten auf Auffälligkeiten in der Altersstruktur sowie in der Häufigkeit der Feuerstättenarten. Beim Auftreten von unrealistischen Werten gab es Rücksprachen zwischen dem AG und dem LIV Brandenburg. Die Anlagenzahlen in den PLZ-Bereichen wurden in Hinblick auf auffällige Werte untersucht, wobei ein Vergleich der Anlagenzahlen mit den Ergebnissen einer Erhebung aus dem benachbarten Bundesland Sachsen erfolgte [4]. Außerdem erfolgte ein Abgleich der Anlagenzahlen mit den Bevölkerungs-dichten in den PLZ-Bereichen.
Art und Umfang der Daten sind der Anlage zu dieser Leitungsbeschreibung zu entnehmen. Unter Formulierung neuer Kenntnisse wird mit diesem Vorhaben an das Emissionsgutachten 2014-2015 zur gemeinde-gebietsbezogenen Emissionsstruktur [3] für das Bundesland Brandenburg angeknüpft. Das Gutachten wird ebenfalls vom AG zur Verfügung gestellt.
Option1:
Berechnung der Jahresemissionen für weitere Luftschadstoffe
Weitere Luftschadstoffe sind Blei und Benzol aus der 39. BImSchV sowie Dioxine, Furane, NMVOC und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
An den AG sind tabellarische Übersichten (.xlsx) der Emissionen von Luftschadstoffen bezogen auf PLZ + Ort + Ortsteil für alle Landkreise und kreisfreien Städte und differenziert nach Brennstoffen zu übergeben. Außerdem sind dem AG die Geodaten in Form von georeferenzierten Shape-Dateien (.shp + .shx +.dbf) und Karten vorzulegen. Option 1 ist in Anlehnung an AP4 als Dienstleistung nach dem gleichen Muster mit IT-Bezug auszuführen und darf den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Option 1 ist von dem AN auszuführen sobald die Voraussetzungen eintreten. Die Auslösung von Option 1 ist von der Bereitstellung erforderlicher Mittel abhängig. Außerdem muss die Option vom Bieter vorab kalkuliert und angeboten werden.
Option 2:
Berechnung der Jahresemissionen für weitere Luftschadstoffe
Weitere Luftschadstoffe sind Blei und Benzol aus der 39. BImSchV sowie Dioxine, Furane, NMVOC und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
An den AG sind tabellarische Übersichten (.xlsx) der Emissionen von Luftschadstoffen bezogen auf PLZ + Ort + Ortsteil für alle Landkreise und kreisfreien Städte und differenziert nach Brennstoffen zu übergeben. Außerdem sind dem AG die Geodaten in Form von georeferenzierten Shape-Dateien (.shp + .shx +.dbf) und Karten vorzulegen. Option 1 ist in Anlehnung an AP4 als Dienstleistung nach dem gleichen Muster mit IT-Bezug auszuführen und darf den Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändern. Die Option 1 ist von dem AN auszuführen sobald die Voraussetzungen eintreten. Die Auslösung von Option 1 ist von der Bereitstellung erforderlicher Mittel abhängig. Außerdem muss die Option vom Bieter vorab kalkuliert und angeboten werden.
Option 3:
Modellierung der Immissionsbelastung auf Basis der Rasterung aus Option 2
Neuberechnung von Hintergrund bzw. "Vorbelastung" für das Land Brandenburg in einem Raster der Auflösung 500 m x 500 m mit einem Chemie-Transportmodell (RCG oder vergleichbar) und auf Basis vorhandener Eingangsdaten (Abstimmung AG-AN nötig) analog zur Vorgehensweise in [7] und zusätzlich inklusive Verwendung der neuen Emissionen der Kleinfeuerungsanlagen; Anpassung der modellierten Immissionen an reale Messergebnisse mittels FLADIS ("Assimilation") inklusive Modell-Qualitätssicherung mittels Delta-Tool. Option 3 ist in Anlehnung an die vorherigen Arbeitspakete und Optionen als Dienstleistung mit IT-Bezug durchzuführen und muss dem Gesamtcharakter des Auftrags entsprechen. Die Option 3 ist von dem AN auszuführen sobald die Voraussetzungen eintreten. Die Auslösung von Option 3 ist von der Bereitstellung erforderlicher Mittel abhängig. Außerdem muss die Option vom Bieter vorab kalkuliert und angeboten werden.
Abfrage der Option unterliegt den gleichen Voraussetzungen wie Option 2.
Im Angebot für das Gutachten sind die Optionen 2 und 3 als gesonderte Kostenpositionen zu deklarieren. Kostenanpassungen hierfür sind einmalig bis 12 Monate vor Abruf möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderung:
Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf (5, 01.01.2018 - 13.10.2023) ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge vorzulegen. Die Referenzen müssen die folgenden Tätigkeitsbereiche zum Schwerpunkt haben:
- Ermittlung von Emissionen - vorzugsweise aus stationären Anlagen und der Ermittlung der Immissionen bzw. der quellenbezogenen Immissionsanteile
- Umweltplanung - vorzugsweise der Luftreinhalteplanung und der Bearbeitung und Auswertung von statistischen Daten auf der Basis unvollständiger Erhebungen
Es sind mindestens drei (3) Referenzen je Tätigkeitsbereich einzureichen, wobei die Referenzen auch beide Tätigkeitsbereiche abdecken können.
Der Nachweis kann als Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeit-punkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unernehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dess Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächsigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
VI. Hinsichtlich der Bewertungskriterien wird darauf hingewiesen, dass sich die Darstellung der angehängten Matrix von den Angaben aus dem Dokument zu den Zuschlagskriterien unterscheidet. Dies ist auf die Funktionsweise des von der Vergabestelle verwendeten Vergabemanagementsystems zurückzuführen und wird sich nicht auf das individuelle Bewertungsergebnis und die mit den Zuschlagskriterien ermittelte Reihenfolge der Angebote auswirken.
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY1CNLYQJ9
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-7232
Fax: +49 331866-7248
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652