Reinigung von öffentlichen Grünanlagen mit hohen Nutzungsdruck in drei (3) Losen Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-343-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str.79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung von öffentlichen Grünanlagen mit hohen Nutzungsdruck in drei (3) Losen
Los 1 - Potsdam, Freundschaftsinsel - Reinigung der Freiflächen und Papierkorbleerung
Los 2 - Potsdam, Innenstadt und Sonderbereiche - Reinigung von Grünanlagen und Papierkorbleerung
Los 3 - Reinigung von öffentlichen Grünanlagen mit hohem Nutzungsdruck
Potsdam, Freundschaftsinsel - Reinigung der Freiflächen und Papierkorbleerung
Landeshauptstadt Potsdam
Aufgabe ist die Durchführung der Reinigungsarbeiten und die Leerung der Abfallbehälter nach Vorgaben des Auftraggebers auf einem Teilbereich der Freundschaftsinsel in Potsdam. Der Auftrag soll eigenverantwortlich, mit stichprobenartiger Kontrolle des Auftraggebers, und unter Beachtung aller gesetzlichen, technischen und organisatorischen Erfordernissen und Vorgaben durchgeführt werden.
Bei der Durchführung der Reinigungsarbeiten und Papierkorbleerung ist zu beachten, dass es tageszeitlich, als auch saisonal unterschiedliche Frequentierungen von Besuchern auf den ausgeschriebenen Flächen gibt. Die Durchführung der Leistungen muss den jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Eine Besichtigung der Örtlichkeiten vor Erstellung des Angebotes wird dringend angeraten.
Hinweise zu den Objekten
- Die Freundschaftsinsel, im Zentrum Potsdams, ist mit Fahrzeugen über die Lange Brücke bzw. über die Brücke an der Burgstraße zu erreichen.
- Die Bearbeitung der Flächen muss zu Fuß erfolgen. Fahrzeuge können inselseitig auf der wassergebundenen Platzfläche an der Langen Brücke halten bzw. auf den Pflasterflächen an der Burgstraßenbrücke.
- Die Tore Lange Brücke und Burgstraße werden ab ca. 6.00 Uhr geöffnet.
- Die Anlagen der Freundschaftsinsel sind stark von Publikum frequentiert und müssen ständig für den Besucherverkehr in ausreichendem Maße freigehalten werden.
- Das Arbeitsgebiet erstreckt sich innerhalb einer besonderen pflanzlichen Raritätensammlung. Jegliche Beeinträchtigung dieser Pflanzungen ist auszuschließen.
- Zu reinigende Flächen: Große Liegewiese, Böschungsflächen, Wege und Platzflächen, Gehölzrandflächen, Ufer, Unterführungen Lange Brücke (Gesamtfläche: 19.849 m²).
- Zu leerende Papierkörbe mit einem durchschnittlichen Fassungsvermögen von 70 l: Im Bereich der Großen Liegewiese an der Langen Brücke sowie am Spielplatz und der nördlichen Inselspitze (Gesamtstückzahl: 20 Stück).
- Des Weiteren sind 2 Dog-Stationen mit entsprechenden Hundekottüten zu befüllen. Die Hundekotbeutel müssen wasserdicht, eine vorhandene Markierung in Richtung Beutelöffnung besitzen, auslaufsicher, undurchsichtig und reißfest sein (Bsp. Typ "DOGSTATION(R) D2" (443 x 310 x 64 mm³)). Die Kosten für den Er-werb der Hundekotbeutel trägt der AN.
- Der Transport der eingesammelten Abfälle zur Entsorgungsanlage (gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz) ist durch den Auftragsnehmer (AN) zu erbringen. Die Kosten für den Transport und die Entsorgung trägt der AN.
- Vandalismusschäden und besondere Vorkommnisse sind umgehend dem AG zu melden.
Potsdam, Innenstadt und Sonderbereiche - Reinigung von Grünanlagen und Papierkorbleerung
Landeshauptstadt Potsdam
Aufgabe ist die Durchführung von Reinigungsarbeiten und das Leeren von Papierkörben nach Vorgaben des Auftraggebers auf verschiedenen Grünanlagen im Potsdamer Stadtgebiet. Der Auftrag soll eigenverantwortlich, mit stichprobenartiger Kontrolle des Auftraggebers, und unter Beachtung aller gesetzlichen, technischen und organisatorischen Erfordernissen und Vorgaben durchgeführt werden.
Bei der Durchführung der Reinigungsarbeiten ist zu beachten, dass es tageszeitlich, als auch saisonal unterschiedliche Frequentierungen von Besuchern auf den ausgeschriebenen Flächen gibt. Die Durchführung der Leistungen muss den jeweils aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.
Eine Besichtigung der Örtlichkeiten vor Erstellung des Angebotes wird dringend angeraten.
Hinweise zu den Objekten
- Alle Anlagen sind mit Kfz (max. Nutzlast 3,5 t) über das öffentliche Straßennetz und befestigte Wege erreichbar. Fußwege betragen im Schnitt 100 m. Das Absammeln der Flächen muss zu Fuß erfolgen.
- Das Befahren sowie das Wenden auf Rasen- und Wiesenflächen, ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Das direkte Umfeld (10 m²) von Papierkörben, sofern nicht anders angegeben, ist ebenfalls von Müll und Unrat zu befreien.
- Vandalismusschäden und besondere Vorkommnisse sind umgehend dem AG zu melden.
- Hinweis Neue Plantage: Der gesamte Bereich Plantage ist aufgrund von sensiblen Bodenbelägen zu keiner Zeit zu befahren.
- Hinweis Spielplätze: Das Befahren von Spielplätzen ist zu keiner Zeit gestattet
Hinweise zur Reinigung
- Der Transport der eingesammelten Abfälle zur Entsorgungsanlage (gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz) ist durch den Auftragsnehmer (AN) zu erbringen. Die Kosten für den Transport und die Entsorgung trägt der AN.
- Alle Flächen sind gründlich abzusammeln. Besonders um die Bänke sind die Zigaretten und Kronkorken etc. manuell zu entfernen. Scherben sind manuell gründlich aufzunehmen und zu entsorgen.
- Die Papierkörbe haben in der Regel ein Fassungsvermögen von ca. 70 l.
Reinigung von öffentlichen Grünanlagen mit hohem Nutzungsdruck
Landeshauptstadt Potsdam
Die Freiluftsaison ist in den nachfolgend aufgeführten öffentlichen Grünanlagen bzw. Anlagenteilen durch ein hohes Aufkommen an Siedlungsabfällen gekennzeichnet.
Um dem zunehmenden Nutzungsdruck in der wachsenden und nachverdichteten Stadt gerecht zu werden, sind in der Hauptsaison zwischen April und Oktober daher regelmäßige und in der Nebensaison zusätzliche Säuberungsgänge notwendig.
Die zusätzlichen Säuberungsgänge während der Nebensaison werden jeweils 2 bis 3 Werktage vorher vom AG mit dem AN für die speziell zu reinigende Grünanlage abgesprochen.
Eine Besichtigung der Örtlichkeiten vor Erstellung des Angebotes wird dringend angeraten.
Hinweise zu den Objekten
- Alle Anlagen sind mit Kfz (max. Nutzlast 3,5 t) über das öffentliche Straßennetz und befestigte Wege weitestgehend erreichbar. Fußwege betragen im Schnitt 100 m. Das Absammeln der Flächen muss zu Fuß erfolgen.
- Vandalismusschäden und besondere Vorkommnisse sind umgehend dem AG zu melden.
- Die Papierkorbleerungen erfolgen über gesonderte Verträge und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(1) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Formulare (Formular 4.3 Unteraufträge Eignungsleihe und Formular 4.4 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) und Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 Eigenerklärung zur Eignung) beizulegen (sofern einschlägig).
(1) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2)
(2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Formulare (Formular 4.3 Unteraufträge Eignungsleihe und Formular 4.4 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) und Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 Eigenerklärung zur Eignung) beizulegen (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt war).
(3) Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Formulare (Formular 4.3 Unteraufträge Eignungsleihe und Formular 4.4 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer, Formular 5.4 Brandenburgisches Vergabegesetz Nachunternehmer und Verleiher) und Eignungsnachweise des Nachunternehmers beizulegen (sofern einschlägig und das Nachunternehmen bei Angebotsabgabe bekannt ist).
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
(2) Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)
(3) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
(4) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
(5) Besondere Vertragsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
2. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
3. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
4. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(5) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(6) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6A3L
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit es Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.