Beschaffung einer On-Demand-Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: 306/23 02
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Walther-Rathenau-Straße 38
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MD Rechtsanwälte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.cottbusverkehr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.cottbusverkehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer On-Demand-Plattform
Die Cottbusverkehr GmbH plant die Einrichtung eines On-Demand-Verkehrsangebotes zur Verbesserung der Mobilität in ausgewählten, ländlich geprägten Ortsteilen im Norden und Süden der Stadt.
Für den On-Demand-Verkehr soll eine Bestellplattform für Fahrgäste als Software as a Service eingeführt werden. Der Betrieb wird durch die Cottbusverkehr GmbH bzw. deren Tochtergesellschaft Verkehrsservice Cottbus GmbH (VSC) durchgeführt. Die notwendigen Fahrzeuge werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ziel ist die Verknüpfung des On-Demand-Angebotes mit den starken Stadtlinien im konventionellen Verkehr - insbesondere der Straßenbahn - um das jetzige Angebot durch Nachfragesteigerung noch besser auszulasten.
Walther-Rathenau-Straße 38 03044 Cottbus
Ziel des On-Demand-Verkehrs ist die Verbesserung des Mobilitätsangebotes im Stadtgebiet von Cottbus. Zu definierten Betriebszeiten sollen zwei Bediengebiete als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Liniennetz bedient werden.
Das Angebot für das On-Demand-Mobility-System muss folgende Elemente enthalten:
- Fahrgast-App
- Fahrpersonal-App
- Dispositionssystem
- Bezahl- und Abrechnungsfunktionalitäten
- Analysefunktionalitäten
Darüber hinaus sind durch den Anbieter im Rahmen des Projektes zu erbringen:
- Beschreibung der Lösung für den Kunden, FAQ und Erklär-Video (z.B. als Cartoon) für die Homepage des Auftraggebers
- Mitgestaltung Preiskonzept
- Marketingunterstützung
Vorgesehen ist, das System im geschützten Server-Bereich des Auftragnehmers zu implementieren, damit der Datenaustausch zwischen den beteiligten Datennutzern (Auftraggeber, Koope-rationspartner, Verkehrsunternehmen, Kunden des Verkehrsunternehmens) sicher abgewickelt werden kann. Das System muss auf Servern innerhalb der EU gehosted werden. Der Anbieter legt hierzu Produktions- und Backup-Standorte offen.
Der Anbieter versichert, dass alle im App-Store bereitgestellten White-Label-Apps keine Schadsoftware und Viren etc. enthalten und auch nicht verbreiten.
Die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) nach DSGVO sind bereitzustellen.
Für die Dokumentation und die Übergabe der Ergebnisse gilt Folgendes:
- Die Arbeitssprache ist Deutsch
- Übergabe fortschreibbarer, d.h. editierbarer (Roh-) Dateien im Originalformat sowie in einem mit dem AG abgestimmten Austauschformat
- Für kartografische Unterlagen sind alle Grafiken in vektorisierter und somit in fortschreibungsfähiger Form zu übergeben. Ein Dateiformat muss mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
- Übergabe aller Nutzungsrechte an den AG (auch für verwendete Materialien Dritter).
Für die Archivierung steuerrelevanter Daten sind die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Füh-rung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBO) einzuhalten.
Durch den Anbieter werden folgende Backups bereitgestellt: tägliches inkrementelles Backup, mindestens einmal wöchentliches Full-Backup, welche noch 4 Wochen verfügbar sein müssen.
Für die Einrichtung des Bediengebietes und die Installierung virtueller Haltstellen sind Behördenabsprachen mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) des Landes Brandenburg notwendig. Auch sind die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetztes (PBfG) im Rahmen der letzten Novellierung zu beachten.
Bereitstellung (Lizenzierung) und Betrieb der angepassten und getesteten Software bis 30.09.2024
jährliche Bereitstellung (Lizenzierung) und Betrieb der angepassten und getesteten Software ab dem 01.01.2025 p.a.
Pflege- und Supportleistungen bis 30.09.2024
jährliche Pflege- und Supportleistungen ab dem 01.01.2025 p.a.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlich anerkannter Übersetzung vor).
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
- Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Gewerbezentralregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlich anerkannter Übersetzung vor);
- Unbedenklichkeitserklärung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung (zunächst als Eigenerklärung);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen (zunächst als Eigenerklärung);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (zunächst als Eigenerklärung);
- Eigenerklärung zu Unternehmenskennzahlen mit Angaben zu Umsätzen, Versicherungen etc.;
- Eigenerklärung zur Abwicklung in deutscher Sprache;
- Eigenerklärung zum Mindestlohn;
- Eigenerklärung zum Russland-Embargo.
Die Vergabeunterlagen enthalten die Details zu den Eignungsanforderungen und -nachweisen sowie die von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmern bei Eignungsleihe einzureichenden Unterlagen und Erklärungen.
Die gesamte schriftliche und mündliche Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie auch die schriftliche und mündliche Abwicklung des Auftrags und der gesamten Geschäftsbeziehung einschließlich Korrespondenz, Verhandlungen, Schulung und Betreuung über die gesamte Nutzungsdauer erfolgt in deutscher Sprache.
Die Vergabeunterlagen enthalten die Details zu den Eignungsanforderungen und -nachweisen sowie die von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmern bei Eignungsleihe einzureichenden Unterlagen und Erklärungen.
Es sind mindestens drei Referenzen zur Umsetzung vergleichbarer Projekte einzureichen und zwar mit folgenden Angaben auf max. 2 Seiten DIN A4:
Auftraggeber, Kontaktperson des AG, Projektwert, Kurzbeschreibung des Projektumfanges
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen der Auftraggeber, welche die ordnungsgemäße Ausführung der benannten Referenzprojekte des Bewerbers bestätigen ("Auftraggeberbestätigung"), im Nachhinein zu verlangen.
Es sind Aussagen zu den Realisierungsterminen zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45617L
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: +49 0331866-1652
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können §§ 160 ff. GWB entnommen werden.