Generalplanerleistungen Schulerweiterungsbau Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 9
Ort: Teupitz
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15755
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 33766-6890
Fax: +49 33766-68958
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-schenkenlaendchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Schulerweiterungsbau
Generalplanungsleistungen für die Erweiterung der vorhandenen Grund- und Oberschule Schenkenland am Standort Berliner Straße 75, 15746 Groß Köris, Landkreis Dahme-Spreewald, Gemarkung Groß Köris, Flur 1, Flurstück 1027, 1174 und 1175 zu einer Grund- und Oberschule mit gymnasialer Oberstufe, d.h. mit einer 4-Zügigkeit der Sekundarstufe I, einer 2-Zügigkeit der Sekundarstufe II und der möglichen 2-Zügigkeit für die Grundschule, einschließlich der Einordnung des momentan noch ausgelagerten Hortes und der Integration der Aula und einer Mensa.
Gemeinde Groß Köris Berliner Straße 75 15746 Groß Köris
Das Vergabeverfahren umfasst die Vergabe der Generalplanungs- und Überwachungsleistungen mit den Leistungsbildern
- Gebäude und Innenräume gem. HOAI § 34 (Objektplanung)
- Freianlagen gem. HOAI §§ 39
- Tragwerksplanung gem. HOAI § 51
- Technische Ausrüstung gem. HOAI § 55
- Brandschutzplanung gem. Leistungsbild Brandschutz AHO Schriftenreihe Nr. 17, Juni 2015
- Fachplanungs- und Beratungsleistungen
- Wärmeschutz u. Energiebilanzierung nach Anlage 1 Nr. 1.2, Ziff. 1.2.3 zur HOAI
- Bauakustik u. Raumakustik nach Anlage 1 Nr. 1.2, Ziff. 1.2.4 und 1.2.5 HOAI
für die Erweiterung der Grund- und Oberschule mit gymnasialer Oberstufe, d.h. mit einer 4-Zügigkeit der Sekundarstufe I, einer 2-Zügigkeit der Sekundarstufe II und der möglichen 2-Zügigkeit für die Grundschule, einschließlich der Einordnung des
momentan noch ausgelagerten Hortes und der Integration der Aula und einer Mensa.
Die vorhandene Mehrzweckhalle wird für den Schulsportunterricht genutzt. Die momentan für die Essensversorgung parallel genutzten Räumlichkeiten werden nach Errichtung der Mensa vollumfänglich der Sportnutzung zugeordnet. Eine Vereinsnutzung/ Mehrzwecknutzung außerhalb des Schulbetriebes bleibt wie bisher bestehen.
Die teilweise Vergrößerung/Modifizierung des Schulhofes und der Sportflächen ist am Standort geplant, da mit der Schulerweiterung die Notwendigkeit der Anpassung einhergeht. Die vorhandenen Sport- und Freianlagen sollen dabei weitgehend erhalten und an die erweiterten Anforderungen angepasst werden, so dass alle Funktionsanforderungen unter Berücksichtigung der Erweiterung erfüllt werden.
Eine äußerst wichtige Anforderung des Auftraggebers liegt in der terminlichen Umsetzung der Maßnahme.
Folgende Termine sind sicherzustellen:
Vorlage Entwurfsplanung mit Kostenberechnungen; (LP 3, alle Leistungsbereiche) bis: 04/24
Einreichen des Bauantrages Ende 08/24
Als Fertigstellungstermin der Gesamtmaßnahme wird der Beginn des Schuljahres 2027/28 vorgegeben, wobei der Betrieb der Grund- und Oberschule und des Hortes während der gesamten Maßnahme ständig gewährleistet werden muss.
Die Beauftragung ist jeweils stufenweise vorgesehen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der Entwurfsplanung (Lph. 1-3).
Die weiteren Stufen 4, 5-7, 8 und 9 werden optional stufenweise beauftragt. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der Grund- und Oberschule Schenkenland zu GOS mit gymnasialer Oberstufe - Generalplanung
Ort: Zeuthen
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
Ort: Baruth
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Ort: Mittenwalde
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt. Sämtliche Unterlagen, die mit Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) einzureichen sind, sind in dieser Bekanntmachung aufgeführt. Teilnahmeantragsformulare stehen unter der in Ziff. I.3) benannten Internetadresse zur Verfügung;
2) Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich in deutscher Sprache elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Per Email, Fax, Post oder Boten übersandte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden;
3) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise zum Teilnahmeantrag in entsprechender Anwendung des § 56 Abs. 2 und 3 VgV nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen;
4) Die ausgewählten Bieter werden im Rahmen des Verhandlungsverfahrens u. a. aufgefordert, ihr Unternehmen und ihr Angebot zu präsentieren. Die Präsentation wird Zuschlagskriterium sein. Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und die Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet;
5) Für die Ausführung der Generalplanungs- und Überwachungsleistungen einschließlich Optionen (ohne LP 9) ist derzeit eine Leistungserbringungszeit bis 2027 geplant. Die Leistungsphase 9 der Objektbetreuung und Dokumentation käme im Optionsfalle mit mindestens weiteren 4 Jahren nach Abnahme der Bauleistung noch hinzu;
6) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Die Beantwortungen der Fragen werden auf der unter Ziff. I.3) bezeichnete Internetplattform veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4D6AQ9
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."