Änderung des bestehenden Generalplanungsvertrages
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Prenzlauer Chaussee 157
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kämmerei/SG Haushalt/Finanzen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wandlitz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Änderung des bestehenden Generalplanungsvertrages
Generalplanungsvertrag zum Neubau einer Kindertagesstätte (Ergänzungsbau), Vertragsänderung
Zusätzliche Beauftragung von Grundleistungen der Objektplanung und Tragwerksplanungs sowie besonderen Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Alte Berliner Str. 62
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Hält ein Unternehmen die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union für unzulässig und den Auftrag demzufolge für unwirksam, so kann das Unternehmen diese Unwirksamkeit durch die zuständige Vergabekammer im Wege des Nachprüfungsantrags gemäß § 160 ff. GWB feststellen lassen.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
Einer vorherigen Rüge gegenüber dem Auftraggeber bedarf es nicht (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB).
Postanschrift: Schwarzschildstraße 94
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Beauftragung notwendiger zusätzlicher Dienstleistungen
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
Für den Bau der Kita Spatzennest in Klosterfelde wurde im Juni 2021 eine Generalplanungsleistung im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Die Landherr / Architekten und Ingenieure GmbH erhielt den Zuschlag.
Ziel der Planungsaufgabe war die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm für die Vergabe einer Generalunternehmerleistung, welche Planungsleistungen für den Entwurf, die Statik und die weitere TGA-Planung beinhaltete. Anschließend sollte durch die Landherr / Architekten und Ingenieure GmbH auf Grundlage der Entwürfe die Genehmigungsplanung (LP4) erarbeitet werden und die Baubetreuung (LP8) übernommen werden.
Die erste Ausschreibung für die Vergabe der Generalunternehmerleistung wurde im Mai 2022 durchgeführt. In Auswertung der Ausschreibung musste diese aufgehoben werden, da kein wirtschaftlich vertretbares Ergebnis erzielt wurde.
Die zweite Ausschreibung wurde nach einer Überarbeitung und daraus folgender Verkleinerung der Kita im August 2022 durchgeführt. Auch diese Ausschreibung musste aus vergaberechtlichen und wirtschaftlichen Gründen aufgehoben werden.
Es war abzusehen, dass auch durch weitere Ausschreibungen in dieser Konstellation kein anderes Ergebnis erzielen werden konnte.
Da die Errichtung der Kita unabdingbar und dringend erforderlich ist, musste schnellst möglich eine Weiterbearbeitung erfolgen. Die Landherr / Architekten und Ingenieure GmbH wurde daher mit den folgenden zusätzlichen Leistungen beauftragt:
Im Rahmen der notwendigen Überarbeitung des vorhandenen Entwurfes zur genehmigungsreife und Umsetzung:
- Grundleistungen der Objektplanung (LPH3-9)
- Grundleitstungen der Tragwerksplanung (LPH1-5)
- Besondere Leistungen (Energieausweis, Wärmebrücken, Brandschutz, Flucht- u. Rettungswege)
Die Weiterbeauftragung der Landherr / Architekten und Ingenieure GmbH ist unabdingbar. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist mit erheblichen Verzögerungen und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden, da der bisherige Planer trotzdem Anspruch auf Vergütungen aus dem Altvertrag besitzt. Durch eine erneute Planungsausschreibung kommt es zu Verzögerungen von mehr als einem Jahr und beträchtlichen Zusatzkosten (Altkosten für den Generalplaner, Kosten für neue Planung) und ein Planungsfortschritt ist nicht gegeben. Die zusätzlichen Kosten und der Zeitverlust für eine Neuvergabe sind enorm und nicht vertretbar. Der Bau der dringend benötigten Kita würde sich weiter verzögern. Die Landherr / Architekten und Ingenieure GmbH ist seit zwei Jahren in die Thematik eingearbeitet und besitzt einen immensen Wissensvorsprung.