Beschaffung von Netzwerktechnik für diverse Einrichtungen der Fontanestadt Neuruppin Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/90/1030
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 33/34
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SG Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3391355-725
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neuruppin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Netzwerktechnik für diverse Einrichtungen der Fontanestadt Neuruppin
Lieferung und Inbetriebnahme Netzwerktechnik
Stadtverwaltung Neuruppin Karl-Liebknecht-Straße 33/34 16816 Neuruppin
Lieferung und Inbetriebnahme Netzwerktechnik
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Es handelt sich um die Erweiterung bereits bestehender EVB-IT-Verträge.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Netzwerktechnik für diverse Einrichtungen der Fontanestadt Neuruppin
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH56ASP
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: http://service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Soweit der Bieter/ das interessierte Unternehmen Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem interessierten Unternehmen/ Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang dieser "Nichtabhilfe-Mitteilung" eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)