Neubau Wertstoffhof mit Abfallumladestation im GVZ Freienbrink, Los 4 "Überdachte Schüttgutboxen" Referenznummer der Bekanntmachung: 9800109322
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Straße 81
Ort: Fürstenwalde
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kwu-entsorgung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wertstoffhof mit Abfallumladestation im GVZ Freienbrink, Los 4 "Überdachte Schüttgutboxen"
Innerhalb der Gesamtmaßnahme "Neubau Wertstoffhof und Abfallumladestation GVZ Freienbrink"
Ausführungen des Los 4 "Überdachte Schüttgutboxen" mit folgenden Hauptleistungen:
- Schüttgutboxen aus Betonblocksteinen zuzüglich Dachkonstruktion auf einer Fläche von ca. 320 m²
Güterverkehrszentrum Freienbrink Heidestraße 15537 Grünheide
Innerhalb der Gesamtmaßnahme "Neubau Wertstoffhof und Abfallumladestation GVZ Freienbrink"
Ausführungen des Los 4 "Überdachte Schüttgutboxen" mit folgenden Hauptleistungen:
- Schüttgutboxen H 5,60 m aus Betonblocksteinen zuzüglich Dachkonstruktion auf einer Fläche von ca. 320 m²
- ca. 350 m² frostfreie Gründung als Stahlbetonsohle
- ca. 600 m² Betonblocksteinwände
- ca. 40 m² Betonblocksteinwände in der Umschlaghalle auf vorhandener Betonsohle
- ca. 12 t Stahlbautragwerk
- ca. 500 m² Dachdeckung aus Stahltrapezprofilen
- ca. 50 m² Wandbekleidung aus Stahltrapezprofilen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Überdachte Schüttgutboxen
Postanschrift: Gerbisbacher Dorfstraße 59
Ort: Jessen / Elster
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06917
Land: Deutschland
Postanschrift: Alte Wittenberger Straße 13
Ort: Jessen / Elster
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06917
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJ6AZW
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.