Erwerb Arbeitsbekleidung Referenznummer der Bekanntmachung: 2232126
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3319694-0
Fax: +49 3319694-373
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb Arbeitsbekleidung
Erwerb Arbeitsbekleidung - Sammelbestellung
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Allee nach Sanssouci 6 14471 Potsdam
- 180 Arbeitskräfte Abt. Gärten (Gärtner)
80 Arbeitskräfte Abt. Schlossmanagement und
Abt. Baudenkmalpflege und Liegenschaften (Hausmeister, Fährleute, Handwerker)
Die im Leistungsverzeichnis dargestellten Arbeiskleidungsstücke sind in ihrer Beschaffenheit in der Vergabestelle der SPSG zu besichtigen.
Mit dem Angebot sind Muster der angebotenen Arbeitsbekleidumg kostenfrei für die Dauer der Angebotsprüfung einzureichen. Die Muster dienen der Beurteilung der Kleidungsstücke hinsichtlich der Qualität, der Beschaffenheit und des Tragekomforts.
Nach erfolgter Angebotsprüfung erhalten die Bieter diese Muster ungetragen (neuwertig) zurück.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Plaschna GmbH & Co. KG
Postanschrift: Gewerbeparkstr. 22
Ort: Kolkwitz
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03099
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDY1CFHPLXR
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3319694-373
Internet-Adresse: https://spsg.de