Lieferung eines Radladers inkl. Wartungsvertrag

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB)
Postanschrift: Robert-Guthmann-Str. 41
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15713
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6441/8972832
Fax: +49 6441/8972899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zab-mbs.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E45753946
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung eines Radladers inkl. Wartungsvertrag

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
43000000 Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die zu vergebende Leistung besteht entsprechend den Vorgaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Liefervertrages inkl. Anlagen insbesondere aus der Lieferung eines kompletten, fabrikneuen Radladers mit einem Einsatzgewicht von mindestens 16.000 kg.

Zum Lieferumfang des Auftragnehmers gehören auch folgende Leistungen:

• Übergabe der erforderlichen Gutachten und Prüfungen, um eine Betriebserlaubnis nach § 4 FZV für zulassungsfreie

Fahrzeuge erlangen zu können, zusammen mit der Übergabe des Gesamtgerätes an den Auftraggeber

• Dokumentationen (Zulassungen, Bescheinigungen, Testate, Pläne, Listen) für den Fahrzeugbetrieb

• Schulung des Bedienpersonals

Darüber hinaus hat der Auftragnehmer, die in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Wartungsvertrag enthaltenen Leistungen zu erbringen und den derzeitig durch den Zweckverband genutzten Radlader in Zahlung zu nehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Hauptort der Ausführung:

15713 Königs Wusterhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung Radlader:

Der zu liefernde Radlader muss fabrikneu und gemäß den gesetzlichen Anforderungen einsatzbereit sowie zugelassen sein. Sämtliche Betriebsmittel und Betriebsstoffe müssen entsprechend dem erforderlichen Füllstand aufgefüllt bzw. eingesetzt sein. Die gesetzlich vorgesehene Standsicherheit muss gewährleistet sein. Die folgenden Vorgaben sind vom anzubietenden Radlader (inkl. geeigneter Schaufel) verpflichtend einzuhalten:

• Maximale Breite des Radladers (Breite über Reifen ohne Schaufel) 2,50 m

• statische Kipplast (voll eingelenkt) min. 7.300 kg

• statische Kipplast (gerade) min. 8.400 kg

• Mindestleistung in kW nach ISO 14396 brutto 125 kW

• Mindesteinsatzgewicht (Leergewicht) 16.000 kg

• Überschüttbare Höhe (min.):4.350 mm

• Der Radlader muss in der Lage sein Walking-Floor-Fahrzeuge mit Hochkippschaufel zu beladen (auch von der

Planenseite).

• Vollgummireifen mit Profil (ausgeschäumte Reifen sind nicht zulässig)

Inzahlungnahme:

Der derzeitig durch den Zweckverband genutzte Radlader soll durch den Anbieter in Zahlung genommen werden.

Der Radlader CATERPILLAR 938 (Betriebsstunden Stand 20.09.2023: 10.261 h) kann vor Ort besichtigt werden. Den Abtransport des in Zahlung genommenen Radladers organisiert der Bieter auf seine Kosten.

Test:

Nach Abgabe des Angebotes ist innerhalb der folgenden 3 Wochen ein Testtermin mit der Anlagenleitung abzustimmen, an welchem das Betriebspersonal für mindestens 8 Stunden einen vergleichbaren Radlader (Vorführmaschine) im laufenden Betrieb der Anlage testen kann.

Wartungsvertrag

Der Wartungsvertrag ist für eine Laufleistung bis 7.500 Betriebsstunden anzubieten. In den Angebotspreis für den Wartungsvertrag sind alle Kosten für die im Wartungsvertrag benannten Leistungen einzurechnen.

Die Kosten für den Wartungsvertrag (für die Betriebsstundenintervalle 0-1.500, 1.501-3.000, 3.001-4.500, 4.501-6.000 und 6.001 bis 7.500) sind in den Angebotsvordruck einzutragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 28/02/2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag wird nur komplett , d.h. inkl. eines Wartungsvertrages über eine Laufzeit von 7.500 Betriebsstunden oder 5 Jahren, je nachdem welcher Fall zuerst eintritt, vergeben. Als Ende der Vertragslaufzeit ist das spätmöglichste Datum des Wartungsvertrages angegeben. Dieser endet nach Ablauf von 7.500 Betriebsstunden oder spätestens 5 Jahre nach der Abnahme des Radladers.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung,

vorzulegen:

1.1 Angabe des Bieters mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.

1.2 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen

Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.

1.4 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.

1.5 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB Hinweis: Es sind

Eigenerklärungen ausreichend. Soweit solche mit den Vergabeunterlagen vorgegeben sind, sind die Vordrucke

der Vergabestelle zu verwenden. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig

gemacht werden. Im beigefügten Vordruck für das Angebot sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von

den Nachunternehmern beizubringen.

Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen

Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art.

64 der Richtlinie EU 2012/24/EU genügt. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und

des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung

(EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach

der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angabe zu einzelnen

Kriterien), ist nicht ausreichend.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es sind Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BdgVergG) einzuhalten

(Eigenerklärungen des Bieters als Formulare im Anhang des Angebotsschreibens enthalten).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/03/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/11/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

35578 Wetzlar

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

„Allgemeine Hinweise:

- Für den Fall, dass sich der Bieter zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis

i. S. d. § 47 VgV zu führen. In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der

anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine

entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.

- Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz, §

19 Abs. 4 Mindestlohngesetz sowie § 21 Abs. 1 Satz 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und

illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz -

SchwarzArbG) vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem

Gewerbezentralregister

nach § 150a GewO anfordern wird.

- Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige

oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,

Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen

bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber sollten daher im

wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.

Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:

- die Vergabeunterlagen können online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die

Vergabeunterlagen stehen nur

unter dieser Adresse zum Download bereit,

- Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren haben ausschließlich mittels Kommunikation

über die Ausschreibungsplattform von subreport ELVIS zu erfolgen,

- die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in

Form von Bieterinformationen im für dieses Verfahren eingerichteten Bereich der Ausschreibungsplattform von

subreport ELVIS veröffentlicht,

- sobald die Vergabestelle eine Beantwortung von Bieteranfragen neu einstellt, erfolgt über die Vergabeplattform

eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bieter. Eine gesonderte

Benachrichtigung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über

eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu

berücksichtigen. Sie tragen andernfalls das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr

Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein

Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vergabeunterlagen enthalten kann.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der

Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes

vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3274) geändert worden ist, Anwendung.

§ 160 lautet auszugsweise:

„(1)

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

[…]

(3)

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern

ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen

gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der

Mitteilung der Vergabestelle, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

Wir weisen darauf hin, dass der Bewerber wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines

Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit

rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es

in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für

eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen

(Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner

Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie Postanschrift: Heinrich
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2023

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