Planungsleistung, Sanierung, Ergänzung und Erschließung von Kulturgütern am "Langen Berg" Referenznummer der Bekanntmachung: 35/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herzberger Straße 7
Ort: Schlieben
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04936
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 35361/ 356-23
Fax: +49 35361/ 356-30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-schlieben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung, Sanierung, Ergänzung und Erschließung von Kulturgütern am "Langen Berg"
Mithilfe der Förderung aus dem Kommunalen Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) - Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) will die Stadt ein Konzept zur Erschließung des Langen Bergs für nachhaltige
Freizeit-, Erholungs- und Umweltbildungsangebote erarbeiten und die damit verbundenen Sanierungsmaßnahmen umsetzen. Betreut wird dieses Förderprogramm durch die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (Zug) gGmbH als Projektträger im Auftrag des BMUV.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
1. Denkmalschutzkonforme Sanierung Martinsturm, Schaffung von Fledermausquartieren im Inneren des Turmes, Errichtung einer Stahlplattform auf dem Martinsturm als Lehr- und Erholungsplattform, einschl. Zugänglichkeit über eine Stahltreppenkonstruktion auf der Rückseite
2. Erstellung eines Naturlehrpfades mit einem naturnahen Erlebnisbereiches mit Barfußpfad, Fitness- und Spielanlagen und einer Großen Kletterkombination
3. Erstellung von barrierefreien Zugängen und Rundgängen zu den Kulturgütern in einem Gesamtkonzept, einschl. der Beleuchtung bei Dämmerung und Nacht
4. Erstellung eines Gesamtkonzeptes unter Beachtung des Naturraumes, Arten- und Pflanzenschutz im Landschaftsschutzgebiet
5.Errichtung aufgeständerter Stahltreppen mit Geländer zum Martinturm, zur Naturbühne "Am Spring" und zur Freilichtbühne
Für die hierfür erforderliche Erarbeitung von Planungs- und Projektunterlagen und dessen bauliche Umsetzung soll der Auftrag an ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen vergeben werden.
Leistungsumfang:
1. Objektplanung - LP 1 - 8
2. Fachplanung - Tragwerksplanung - LP 1 - 6
3. Fachplanung - Technische Ausrüstung - LP 1 - 8
4. Freianlagen - LP 1 - 8
5. besondere Leistungen
6. Beratungsleistungen
Die Abgabe eines Honorarangebotes hat nach HOAI 2021 gesamthaft auf alle Leistungsphasen zu erfolgen. Ein Pauschalangebot wird nicht akzeptiert, und führt zum Ausschluss. Der AG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne eine Aufnahme von Verhandlungen zu vergeben.
Stadt Schlieben, vertreten durch das Amt Schlieben Herzberger Straße 7 04936 Schlieben Landschaftsschutzgebiet "Langer Berg"
Langer Berg
04936 Schlieben
Der Auftragnehmer soll als Generalauftragnehmer beauftragt werden.
Dieser hat alle die zur Erfüllung des Gesamtprojektes zu erbringenden Leistungen auszuführen, zu koordinieren und zu überwachen.
Mithilfe der Förderung aus dem Kommunalen Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen (KoMoNa) - Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) will die Stadt ein Konzept zur Erschließung des Langen Bergs für nachhaltige
Freizeit-, Erholungs- und Umweltbildungsangebote erarbeiten und die damit verbundenen Sanierungsmaßnahmen umsetzen. Betreut wird dieses Förderprogramm durch die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (Zug) gGmbH als Projektträger im Auftrag des BMUV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Angabe und Qualifizierung der Bauleitung/Bauüberwachung mit entsprechenden Nachweisen über die Eignung
Die Beifügung entsprechender Nachweise muss ebenfalls von den beabsichtigten Nachunternehmern/Eignungsleihen etc. bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrages erbracht werden.
1. Der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
2. Die Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
3. Nachweis über die berufliche Befähigung des Bieters, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen.
4. Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber (mit Ansprechpartner) der Dienstleistungen.
5. Eigenerklärung zu § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe)
6. Eigenerklärung zu § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe)
7. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) NR. 833/2014 (Sonderformular Russland-Embargo)
Die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen sowie zu Artitkel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind ebenfalls von den beabsichtigten Nachunternehmern/Eignungsleihen etc. bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
1. Darlegung von drei Vergleichsobjekten - Angaben gem. Anlage 1
Hinweis: Soweit mehr als drei Referenzobjekte dem Teilnahmeantrag beigefügt sind, wird die Vergabestelle wahlweise die drei ersten Objekte bepunkten. Eine Durchsicht von mehr als drei Vergleichsobjekten erfolgt nicht.
2. Nachweise des Bauüberwachers / Bauleiters über seine Eignung, Angabe zur Berufserfahrung und zu Referenzobjekte - Angaben gem. Anlage 2
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
§ 75 Abs. 1 bis 3 VgV i. V. m. § 44 VgV:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche und/oder juristische Personen gestellt werden. Eine Eigenerklärung gemäß vorstehender Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEX6ASJ
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 (1) Nr. 2 GWB. § 134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.