Freiwillige Feuerwehr in 15344 Strausberg - Lieferung eines Gerätewagens Logistik GW-L1 Referenznummer der Bekanntmachung: EP BD OV 44/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3341-381122
Fax: +49 3341-381430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiwillige Feuerwehr in 15344 Strausberg - Lieferung eines Gerätewagens Logistik GW-L1
Der zu beschaffende Gerätewagen Logistik GW-L1 soll in erster Linie zum Transport von Ausrüstungen kleineren Umfangs dienen. Der Gerätewagen soll mit Rollcontainern passend zum jeweiligen Alarmstichwort beladen werden können.
Freiwillige Feuerwehr Strausberg Philipp-Müller-Str. 1 15344 Strausberg
Der zu beschaffende Gerätewagen Logistik GW-L1 soll in erster Linie zum Transport von Ausrüstungen kleineren Umfangs dienen. Der Gerätewagen soll mit Rollcontainern passend zum jeweiligen Alarmstichwort beladen werden können.
Das Fahrzeug soll spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung geliefert werden.
Die Angebote werden anhand der einfachen Richtwertmethode gewertet, sodass die erreichten Leistungspunkte durch den Angebotspreis dividiert werden. Der Bieter mit dem höchsten Quotienten erhält den Zuschlag. Bei Angeboten mit gleichem Quotienten ist der Preis das Zuschlagskriterium.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH66AS9
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-8661617
Fax: +49 331-8661652
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.