Fachplanung TA gem. § 53 HOAI, Bundesarchiv Hoppegarten Referenznummer der Bekanntmachung: 18/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Wache 2
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle - Bereich FbT
E-Mail:
Fax: +49 337022113399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung TA gem. § 53 HOAI, Bundesarchiv Hoppegarten
Umrüstung der Beleuchtungsanlagen der Dienstgebäude V, VI, VII und VIII auf LED.
Bundesarchiv Hoppegarten Lindenallee 55-57 15366 Hoppegarten
Der Auftrag umfasst die Leistungserbringung zur Umrüstung der Gebäudebeleuchtung auf LED einschließlich aller notwendigen elektroseitigen Nebenarbeiten in den Dienstgebäuden V, VI, VII, und VIII auf der Liegenschaft des Bundesarchivs in Hoppegarten.
Aktuell sind Beleuchtungsanlagen mit herkömmlicher Röhrentechnik, sowie Kompaktleuchtstofflampen und Halogenbeleuchtung in Betrieb.
Der Auftrag umfasst die Umrüstung aller Deckenleuchten (inkl. Not- und Sicherheitsbeleuchtung) auf LED Technik in allen Geschossen sowie am Gebäude montierte Außenbeleuchtung.
Folgende Kriterien sind bei der Planung und Erneuerung der Beleuchtungsanlagen zu beachten:
1. Planung Leuchten Punkte Allgemein
Die bestehenden Installationen (Standorte der Kabelauslässe und Schalter) sind möglichst beizubehalten. Neue Verbindungen (z.B. Dali) oder Funkverbindungen sind in Abstimmung mit dem Nutzer zu prüfen. Die bestehende Elektroinstallation ist vor der Erneuerung der Beleuchtungsanlage nach gültigen gesetzlichen Anforderungen und dem aktuellen Stand der Technik zu bewerten.
Zusätzlich ist die Checkliste aus der AMEV Beleuchtung 2023 den Planungsunterlagen beizufügen.
2. Lebensdauer
Es sind mindestens Leuchten mit einer LED Lebensdauer von L80/B20 bei 50.000h zu installieren.
3. Leistungsreserven von Beleuchtungsanlagen
Die Beleuchtungsstärken müssen zwischen 500 lx und 1000 lx individuell einstellbar sein. Davon ausgenommen sind Beleuchtungsanlagen in Archiven.
4. Tageslichtabhängige Sensoren und Präsensmelder
Die Beleuchtungsanlagen sind gemäß Gebäudeenergiegesetz in festgelegten Nutzungszonen mit entsprechenden Sensoren auszustatten. Die Umsetzbarkeit im Bestand ist entsprechend vorab auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen und mit dem Bauherren abzustimmen.
5. HCL Human Centric Lighting
Der Einsatz in den Büroräumen ist auf Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
6. Lichtberechnung
Unter Einhaltung der ASR 3.4 muss vor Austausch der Beleuchtungsanlage eine Lichtberechnung erfolgen. In der Planung ist unter Einbindung der Fachkraft für Arbeitssicherheit des Nutzers und des Betriebsmanagers des Bauherren die Zustimmung zum Lichtkonzept des Planers einzuholen.
7. Lichtmessung und Dokumentation
Nach Fertigstellung sind Lichtmessungen durchzuführen. Neben der ordnungsgemäßen Dokumentation ist auch ein Wartungsplan gemäß AMEV Beleuchtung 2023 Pkt. 3.7 zu übergeben.
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Obige Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach Projekterfordernis verändern kann und aus dem keinerlei Ansprüche abzuleiten sind.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Matrix der objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern, sowie die Bewertung und Gewichtung dieser Kriterien ist den entsprechenden Dokumenten in der Anlage zum Bewerbungsbogen zu entnehmen (siehe Mindest- und Auswahlkriterien). Diese finden Sie unter den Teilnahmeunterlagen auf der projektbezogenen Internet-Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, in Textform beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bezeichnung Bewerber, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Telefax-Nr., Email-Adresse, - bei GmbH mit Handelsregisterauszug
2. Angaben über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Eintrag in ein Berufsregister)
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in EUR netto p.a. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI) in EUR netto p.a. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung: für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssummen betragen muss, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Makler) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen, oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Zu 1.: Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre netto.
Zu 2.: Mindestanforderung: [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre netto.
1. Erklärung zu rechtlichen und wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
2. Angaben über die Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten des Unternehmens der letzten drei Jahre (2020, 2021, 2022) (bezogen auf Vollzeitstellen).
3. Angaben über die Anzahl der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
4. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
5. Angabe von mindestens 2 Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungsanforderungen, nicht älter als 7 Jahre (bezogen auf den Tag der Bekanntmachung, mindestens Abschluss LPH 8 bzw. Übergabe an den Nutzer). Ein Bestand des Unternehmens seit 7 Jahren ist nicht Voraussetzung.
Erforderliche Mindestangaben:
- Objektbezeichnung
- Angaben zur Art des Leistungsemfängers/Auftraggebers (Bund, Land, Privat)
- Angaben zum Bauherr (falls abweichend)
- Leistungszeitraum (Projektbeginn, Angabe über Abschluss LPH 8 bzw.nutzungsfähige Übergabe)
- Komplexität der Leistung (Honorarzone)
- Nutzung des Gebäudes
- Art Bauvorhaben
- Objektgröße (BGF, BRI)
- Gesamtbaukosten in EUR netto
- Baukosten der KG 445 Beleuchtungsanlagen
- Projektkosten (KGr 200 - 600) in EUR netto
- Auftragswert (Wert der erbrachten Leistung / Honorar in EUR netto)
- Beschreibung der ausgeführten Leistung nach HOAI, Benennung besonderer Anforderungen
- AUSSAGEKRÄFTIGE Projektbeschreibung mit bildlicher Darstellung z. B. Fotos, erläuternde Skizzen und Aussagen zum Termin-/ und Kostenmanagement, zur zielführende Projektorganisation und der Qualitätssicherung auf max. 4 Seiten.
Zu 2.: Mindestanforderung: 3 Mitarbeiter.
Zu 3.: Mindestanforderung: 2 technische Fachkräfte.
Zu 5.: Mindestanforderungen (jede Referenz für sich muss alle Mindestanforderungen erfüllen):
- Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4, KG 445
- Auftragswert/Gesamthonorar: [Betrag gelöscht] EUR netto
- Honorarzone II (vertraglich vereinbart)
VgV § 75 (1) oder (2) in Verbindung mit § 44 (1)
Zugelassen sind
- natürliche und juristische Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
- juristische Personen (hierzu zählen auch Bietergemeinschaften), wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
1. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB).
2. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen über die Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB).
3. Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (§ 124 Abs. 1 GWB).
4. Bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB.
5. Bei Angebotsabgabe sind die durch Nachunternehmer auszuführenden Teile des Auftrages nach Art und Umfang Art und Umfang zu benennen (Nachunternehmererklärung). Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragsnehmer zu benennen und Eigenerklärungen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, abzugeben (Nachunternehmerverpflichtungserklärung, Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen § 123, Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen 124 GWB, bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB)
6. Eigenerklärung Russlandsanktionen zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022.
7. Vereinbarung über die Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz (siehe Vergabeunterlagen auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg). Die Abgabe der Erklärung ist erst in der Angebotsphase erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Die Bieter haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und kostenfrei über den Vergabemarktplatz Brandenburg im Projektraum abrufbaren Formblätter für die Erstellung Ihres Teilnahmeantrages zu verwenden. Teilnahmeanträge, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
2. Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Bewerbungsbogen inklusive aller entsprechenden Nachweise und Erklärungen einzureichen; die Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden kumulativ betrachtet. Davon unbenommen ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Dies gilt auch für Nachauftragnehmer, wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer bzw. ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Dies gilt auch für Nachauftragnehmer, wenn sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis einer bzw. ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient (Eignungsleihe). Die Angaben von Nachauftragnehmern werden in diesem Fall nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Nachunternehmerverpflichtungserklärung abgibt. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
3. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
4. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, die auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg erfolgen muss, erteilt. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht.
5. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt ist, führen.
6. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.
7. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden.
8. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu finden: 2023_ Datenschutzblatt_Vergabe.
9. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Teilnahmefrist eine Beantwortung möglich ist.
10. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYE6AA1
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Postanschrift: Sophie-Alberti-Str. 4-6
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 33158181-199
Internet-Adresse: www.blb.brandenburg.de