A117_Neubau AS Hubertus_Kontrollvermessung Referenznummer der Bekanntmachung: NOO-2023-0251
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Autobahn 111
Ort: Hohen Neuendorf OT Stolpe
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A117_Neubau AS Hubertus_Kontrollvermessung
A 117, Neubau AS Hubertus, Kontrollvemessung bis Dezember 2025
A 117, Gemeinde Schönefeld, OT Waltersdorf
A117_Neubau AS Hubertus_Kontrollvermessung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach: A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. 2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB], Bei Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Der Bieter verfügt über mindestens 4 Mitarbeiter, wovon mindestens 2
Vermessungsingenieure (oder gleichwertig) über mindestens 5 Jahre
Berufserfahrung in diesem Bereich verfügen müssen. (Mindestanforderungen)
Mindestens ein leitender Mitarbeiter hat einen Qualifikationsnachweis gemäß
MVAS 99 nicht älter als 3 Jahre und verfügt über detaillierte Kenntnisse der
aktuellen ASR.
Der Bieter muss seit mindestens 5 Jahren als Vermessungsdienstleister im
Bereich der Autobahnen des Bundes (sowohl im Strecken- wie des Brücken-
und Ingenieurbaus) an Autobahnen tätig sein. Entsprechende Referenzen sind
mit dem Angebot nachzuweisen (Mindestanforderung).
Er muss umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Kontrollvermessung
(Bauherrenvermessung) für mindestens 3 Brückenbauwerken (Autobahn,
Eisenbahn oder Bundeswasserstrassen) ähnlicher Größe mit dem Angebot
nachweisen (Mindestanforderung).
Er muss über einschlägige Erfahrungen in der elektronischen Bauabrechnung
und in der Prüfberechnung der elektronischen Bauabrechnung im Strecken-
sowie im Brücken und im Ingenieurbau verfügen. Es sind Erfahrung an
mindestens 3 Brückenbauwerke (Autobahn, Eisenbahn oder
Bundeswasserstrassen) ähnlicher Größe nachweisen. (Mindestanforderung)
Um sicherzustellen, dass die Prüfberechnung der elektronischen Bauabrechnung
mit einem Programm erfolgt, das unabhängig von dem Programm ist, mit dem die
Berechnung aufgestellt wurde, muss der Bieter über mindestens 2 Programme zur
elektronischen Bauabrechnung und zur Prüfberechnung der elektronischen
Bauabrechnung im Strecken- sowie im Brücken und im Ingenieurbau verfügen, die
die (in der LB) aufgelisteten Berechnungsverfahren abdecken. Diese sind im Angebot
zu benennen. Benötigt der Bieter mehr als zwei Programme um diese Aufgabe
abzudecken, so sind diese tabellarisch aufzuschlüsseln. Das bzw. die für diesen
Auftrag zum Einsatz kommenden Programm wird in der vermessungstechnischen
Bauanlaufberatung abgestimmt und festgelegt (Mindestanforderung).
Mit dem Angebot ist eine Liste mit mindestens 3 vergleichbare Referenzobjekte
nicht älter als 5 Jahre einzureichen, bei denen der Bieter die Bauabrechnung in
wesentlichen Teilen selbst erstellt oder für den Bauherren geprüft hat.
(Mindestanforderung)
Der Bieter muss kontinuierliche Fortbildungsmaßnahmen an den zum Einsatz
kommenden Instrumenten, an der verwendeten Software, sowie zu Fragen der
Bauabrechnung über die gesamte Vertragslaufzeit gewährleisten.
Das durchschnittliche Auftragsvolumen in diesem Bereich in den vergangen 5
Jahren soll pro Jahr >100.00,00€ brutto betragen. Die Beauftragung sind
tabellarisch zu dokumentieren. (Mindestanforderung)
Auf Grund der knappen Bauzeit für einzelne Bauphasen/Bauabschnitte ist mit
Wochenend- und ggf. Nachteinsätzen zu rechnen. Die Vermessungsarbeiten
haben mit eigenem qualifiziertem Personal zu erfolgen. Es sind für dieses
Projekt mindestens 4 Personen vorzusehen, damit auch im Krankheits- und
Urlaubsfall die Vermessungsarbeiten auf der Baustelle unter Einhaltung der
gesetzlichen Arbeitszeitregeln durchgeführt werden können
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, wird der bezuschlagte Kontrollvermesser nicht
als Bauvermesser oder Bauabrechner für einen bei dieser konkreten Baumaßnahme
tätig Bauauftragnehmer auf dieser konkreten Baustelle tätig.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de