EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen im Rahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes zur Beseitigung von Flutschäden

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 181-567759)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Umwelt
Postanschrift: Wilhelmstraße 24 – 30
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-ahrweiler.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen im Rahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes zur Beseitigung von Flutschäden

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Ahrweiler beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes zur Beseitigung von Flutschäden.

Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform "subreport ELViS" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3))

eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 181-567759

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.9
Stelle des zu berichtigenden Textes: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
Anstatt:

Sollten mehr als zehn Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Systematik (Punkteschema):

In Bezug auf die nachzuweisenden Mindestbedingungen gemäß Ziff. III.1 können für folgende Auswahlkriterien Bonuspunkte erreicht werden:

1. 1 Bonuspunkt, wenn der Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre mindestens 1,0 Mio. EUR beträgt.

2. 2 Bonuspunkte, wenn der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) mindestens eine Referenz zu einem Projekt (HOAI LPH 1 – 3 u. 5) der Gewässerwiederherstellung nach einem zerstörerischen Hochwasserereignis oder einem Projekt der naturnahen Gewässerentwicklung an einem Gewässer I. oder II. Ordnung (ausgenommen Niederungsgewässer / Gewässer des Flachlandes), welches sich über eine Maßnahmenstrecke von mindestens 0,6 km erstreckt, vorlegen kann. (Soweit inhaltlich zutreffend, kann zum Nachweis dieses Kriteriums eine bereits zum Nachweis der Mindestbedingung gem. Ziff. III.1.3) benannte Referenz nochmals berücksichtigt werden.)

3. bis zu 2 Bonuspunkte (je Referenz 1 Bonuspunkt), für maximal zwei zusätzlich vorgelegte Referenzen gemäß der Mindestbedingung gem. Ziff. III.1.3) (nicht jedoch für die bereits zum Nachweis dieser Mindestbedingung vorgelegten Referenzen). Hierbei muss der Leistungsumfang abweichend von der Vorgabe der Mindestbedingung gem. Ziff. III.1.3) je Referenz das volle Leistungsbild (LPH 1 – 3 und 5 – 9) umfassen. Insgesamt können somit durch die genannten Auswahlkriterien fünf Bonuspunkte erreicht werden.

Für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden die zehn Bewerber mit der/den höchsten Punktzahl/-en zugelassen.

Sollten mehr als zehn Bewerber die maximale Bonuspunktzahl von fünf Bonuspunkten erreichen, entscheidet für diese Bewerber das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).

Sollten weniger als zehn Bewerber die maximale Bonuspunktzahl bzw. die Höchstpunktzahl im relativen Vergleich zu Mitbewerbern erreichen, werden die Bewerber mit der maximalen Bonuspunkzahl bzw. Höchstpunktzahl vorrangig berücksichtigt. Sollte auf den nachfolgenden Rängen eine größere Anzahl an Bewerbern die gleiche Punktzahl erhalten, als für das Erreichen der vorgesehenen Mindestzahl von Bewerbern erforderlich ist, wird aus der Gruppe dieser Bewerber die entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost. Sollten weniger als zehn Bewerber nicht mindestens einen Bonuspunkt erreichen, wird aus der Gruppe der Bewerber welche (nur) die Mindestbedingungen erfüllen eine entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost, so dass mindestens zehn Bewerber für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens zugelassen werden können.

muss es heißen:

Sollten mehr als zehn Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Systematik (Punkteschema):

In Bezug auf die nachzuweisenden Mindestbedingungen gemäß Ziff. III.1 können für folgende Auswahlkriterien Bonuspunkte erreicht werden:

1. 1 Bonuspunkt, wenn der Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre mindestens 1,0 Mio. EUR beträgt.

2. 2 Bonuspunkte, wenn der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) mindestens eine Referenz zu einem Projekt (HOAI LPH 1 – 3 u. 5) der Gewässerwiederherstellung nach einem zerstörerischen Hochwasserereignis oder einem Projekt der naturnahen Gewässerentwicklung an einem Gewässer I. oder II. Ordnung (ausgenommen Niederungsgewässer / Gewässer des Flachlandes), welches sich über eine Maßnahmenstrecke von mindestens 0,6 km erstreckt, vorlegen kann. Die Referenz wird nur gewertet, wenn die Planungsleistung im Zeitraum 2020 – 2022 erbracht wurde. (Soweit inhaltlich zutreffend, kann zum Nachweis dieses Kriteriums eine bereits zum Nachweis der Mindestbedingung gem. Ziff. III.1.3) benannte Referenz nochmals berücksichtigt werden.)

3. bis zu 2 Bonuspunkte (je Referenz 1 Bonuspunkt), für maximal zwei zusätzlich vorgelegte Referenzen über die Durchführung von Planungsleistungen für naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung an Gewässern I. oder II. Ordnung gemäß § 39 HOAI (Freianlagen). Die beauftragten Planungsleistungen müssen mindestens die LPH 1 – 3 und 5 – 9 umfassen und durch einen öffentlichen Auftraggeber beauftragt worden sein. Die Referenzprojekte müssen zudem im Zeitraum 2018 – 2022 beauftragt worden sein. Referenzprojekte, die bereits ganz oder teilweise zum Nachweis der Mindestbedingung gem. Ziff. III.1.3) genutzt wurden, können keine Bonuspunkte erhalten.

Für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden die zehn Bewerber mit der/den höchsten Punktzahl/-en zugelassen.

Sollten mehr als zehn Bewerber die maximale Bonuspunktzahl von fünf Bonuspunkten erreichen, entscheidet für diese Bewerber das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).

Sollten weniger als zehn Bewerber die maximale Bonuspunktzahl bzw. die Höchstpunktzahl im relativen Vergleich zu Mitbewerbern erreichen, werden die Bewerber mit der maximalen Bonuspunkzahl bzw. Höchstpunktzahl vorrangig berücksichtigt. Sollte auf den nachfolgenden Rängen eine größere Anzahl an Bewerbern die gleiche Punktzahl erhalten, als für das Erreichen der vorgesehenen Mindestzahl von Bewerbern erforderlich ist, wird aus der Gruppe dieser Bewerber die entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost. Sollten weniger als zehn Bewerber nicht mindestens einen Bonuspunkt erreichen, wird aus der Gruppe der Bewerber welche (nur) die Mindestbedingungen erfüllen eine entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost, so dass mindestens zehn Bewerber für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens zugelassen werden können.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Anstatt:

- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Planungsleistungen für naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung an Gewässern I. oder II. Ordnung gemäß § 39 HOAI (Freianlagen). Die Planungsleistung muss mindestens die LPH 2 – 3 und 5 – 8 umfasst haben und für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein. Es können auch für die einzelnen Leistungsphasen unterschiedliche Referenzen vorgelegt werden. Für diesen Fall sind für jede der geforderten Leistungsphasen mindestens zwei Referenzen vorzulegen. Die jeweilige Planungsleistung muss zudem

im Zeitraum 2020 – 2022 beauftragt worden sein. Die Referenzen müssen diesbezüglich jeweils prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).

muss es heißen:

- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Planungsleistungen für naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung an Gewässern I. oder II. Ordnung gemäß § 39 HOAI (Freianlagen). Die beauftragten Planungsleistungen müssen mindestens die LPH 2 – 3 und 5 – 8 umfassen und durch einen öffentlichen Auftraggeber beauftragt worden sein. Es können auch für die einzelnen Leistungsphasen unterschiedliche Referenzen vorgelegt werden. Für diesen Fall sind für jede der geforderten Leistungsphasen mindestens zwei Referenzen vorzulegen.

Mindestens ein Referenzprojekt muss zudem im Zeitraum 2020 bis Oktober 2023 abgeschlossen worden sein (LPH 5 – 7) oder sich derzeit im Bau befinden (LPH 8). Die sonstigen Planungsleistungen der angegebenen Referenzprojekte müssen im Zeitraum 2018 – 2022 beauftragt worden sein. Die Referenzen müssen diesbezüglich jeweils prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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