EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen im Rahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes zur Beseitigung von Flutschäden

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung Umwelt
Postanschrift: Wilhelmstraße 24 – 30
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-ahrweiler.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E27382388
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen im Rahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes zur Beseitigung von Flutschäden

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Ahrweiler beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes zur Beseitigung von Flutschäden.

Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform "subreport ELViS" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3))

eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die enormen Überflutungen aus dem Starkregenereignis im Juli 2021 führten zu großen Wasserhöhen in den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig und zu besonders schweren Beschädigungen an der oberen und mittleren Ahr in den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr.

Der Kreis Ahrweiler als Gewässerunterhaltungspflichtiger für die Gewässer 2. Ordnung hat daher zu Beginn des Jahres 2022 ein Gewässerwiederherstellungskonzept für die Ahr und ihre Zuflüsse 2. Ordnung (Adenauer Bach, Nohner Bach und Trierbach) auf den Weg gebracht.

Die Umsetzung der im Gewässerwiederherstellungskonzept benannten Maßnahmen wird überwiegend aus dem Wiederaufbaufonds des Bundes und der Länder finanziert. Dies setzt voraus, dass nach aktuellem Kenntnisstand die Förderanträge bis zum 30.06.2026 gestellt werden müssen und eine Maßnahmenumsetzung bis zum 31.12.2030 anzustreben ist.

Um die Gewässerwiederherstellung im genannten Zeitraum realisieren zu können, soll zur Umsetzung des Gewässerwiederherstellungskonzepts eine Rahmenvereinbarung zu den notwendigen Planungsleistungen mit fünf Ingenieurbüros abgeschlossen werden. Die Planungsleistungen umfassen überwiegend Leistungen der Freianlagenplanung, teilweise sind jedoch auch kleinere Ingenieurbauwerke (z. B. Stützmauern/Wehranlagen) zu planen.

Für die Planungsmaßnahmen ist i. d. R. die Beauftragung der LPH 1 – 9 vorgesehen, wobei jeweils eine stufenweise Beauftragung vorgesehen wird. In einem ersten Schritt werden regelmäßig die Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden dann nach notwendigen Abstimmungen mit den Kommunen, anderen Fachbehörden und ggf. betroffenen Grundstückseigentümern beauftragt. Die Leistungsphase 4 kommt nur im Falle der Feststellung der Tatsache, dass ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren gemäß § 68 WHG erfolgen muss, zur Beauftragung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll 2024 beginnen (Abruf erster Planungsmaßnahmen) und bis zum 30.06.2026 (letzter Abruf von neuen Planungsmaßnahmen) befristet sein. Die Bearbeitungszeit einzelner Planungsleistungen einschließlich der Beauftragung weiterer Leistungsphasen bereits begonnener Planungen kann sich nachfolgend ggf. bis Ende 2030 erstrecken.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollten mehr als zehn Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Systematik (Punkteschema):

In Bezug auf die nachzuweisenden Mindestbedingungen gemäß Ziff. III.1 können für folgende Auswahlkriterien Bonuspunkte erreicht werden:

1. 1 Bonuspunkt, wenn der Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre mindestens 1,0 Mio. EUR beträgt.

2. 2 Bonuspunkte, wenn der Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) mindestens eine Referenz zu einem Projekt (HOAI LPH 1 – 3 u. 5) der Gewässerwiederherstellung nach einem zerstörerischen Hochwasserereignis oder einem Projekt der naturnahen Gewässerentwicklung an einem Gewässer I. oder II. Ordnung (ausgenommen Niederungsgewässer / Gewässer des Flachlandes), welches sich über eine Maßnahmenstrecke von mindestens 0,6 km erstreckt, vorlegen kann. (Soweit inhaltlich zutreffend, kann zum Nachweis dieses Kriteriums eine bereits zum Nachweis der Mindestbedingung gem. Ziff. III.1.3) benannte Referenz nochmals berücksichtigt werden.)

3. bis zu 2 Bonuspunkte (je Referenz 1 Bonuspunkt), für maximal zwei zusätzlich vorgelegte Referenzen gemäß der Mindestbedingung gem. Ziff. III.1.3) (nicht jedoch für die bereits zum Nachweis dieser Mindestbedingung vorgelegten Referenzen). Hierbei muss der Leistungsumfang abweichend von der Vorgabe der Mindestbedingung gem. Ziff. III.1.3) je Referenz das volle Leistungsbild (LPH 1 – 3 und 5 – 9) umfassen.

Insgesamt können somit durch die genannten Auswahlkriterien fünf Bonuspunkte erreicht werden.

Für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden die zehn Bewerber mit der/den höchsten Punktzahl/-en zugelassen.

Sollten mehr als zehn Bewerber die maximale Bonuspunktzahl von fünf Bonuspunkten erreichen, entscheidet für diese Bewerber das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).

Sollten weniger als zehn Bewerber die maximale Bonuspunktzahl bzw. die Höchstpunktzahl im relativen Vergleich zu Mitbewerbern erreichen, werden die Bewerber mit der maximalen Bonuspunkzahl bzw. Höchstpunktzahl vorrangig berücksichtigt. Sollte auf den nachfolgenden Rängen eine größere Anzahl an Bewerbern die gleiche Punktzahl erhalten, als für das Erreichen der vorgesehenen Mindestzahl von Bewerbern erforderlich ist, wird aus der Gruppe dieser Bewerber die entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost. Sollten weniger als zehn Bewerber nicht mindestens einen Bonuspunkt erreichen, wird aus der Gruppe der Bewerber welche (nur) die Mindestbedingungen erfüllen eine entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost, so dass mindestens zehn Bewerber für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens zugelassen werden können.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung der einzelnen Planungsaufträge gem. Ziff. II.2.4

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden.

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens.

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz muss mindestens 0,5 Mio. EUR in jedem dieser Geschäftsjahre betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals.

- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Planungsleistungen für naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung an Gewässern I. oder II. Ordnung gemäß § 39 HOAI (Freianlagen).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils durchschnittlich mindestens fünf fest angestellte Mitarbeiter (ohne Verwaltung) beim Bewerber beschäftigt waren. 

- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Planungsleistungen für naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung an Gewässern I. oder II. Ordnung gemäß § 39 HOAI (Freianlagen). Die Planungsleistung muss mindestens die LPH 2 – 3 und 5 – 8 umfasst haben und für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein. Es können auch für die einzelnen Leistungsphasen unterschiedliche Referenzen vorgelegt werden. Für diesen Fall sind für jede der geforderten Leistungsphasen mindestens zwei Referenzen vorzulegen. Die jeweilige Planungsleistung muss zudem im Zeitraum 2020 – 2022 beauftragt worden sein. Die Referenzen müssen diesbezüglich jeweils prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die zu erbringenden Planungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (insb. § 39).

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 21. Juli 2022.

- Einhaltung der Regelungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 5
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.

2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https:// www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.

3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 09.10.2023 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.

4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang (vgl. Ziffer I.3) einzureichen (Schaltfläche "Angebot / Bewerbung abgeben") .

5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.

6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung

eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2023

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