Migrationsfachdienst Landkreis Uckermark Referenznummer der Bekanntmachung: 502-EU-1-23-9-VgV

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Uckermark, Rechtsamt
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 1
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 03984-703099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH16A4R/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH16A4R
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Migrationsfachdienst Landkreis Uckermark

Referenznummer der Bekanntmachung: 502-EU-1-23-9-VgV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Migrationsfachdienst ist das qualifizierte Beratungsangebot in migrations-spezifischen Angelegenheiten für Zuwanderer und für nicht migrationsspezifische Dienste, Einrichtungen und Institutionen im Landkreis gemäß § 12 LAufnG sowie § 14 Abs. 3 Satz 2 LAufnG i. V. m. § 6 Abs. 1 S. 2 ErstVO i. V. m. Abschnitt 3 DVLaufnG. Die migrationsspezifische Beratung soll zur optimalen Nutzung sozialer Angebote befähigen und somit zur Erhöhung der Selbsthilfekompetenz sowie zur Aktivierung der Asylsuchenden und Flüchtlinge beitragen. Zielsetzung ist es, Zuwanderer in ihren migrations- und integrationsspezifischen Anliegen zu beraten und zu unterstützen sowie Selbsthilfepotentiale zu stärken und ihnen bei Bedarf den Zugang zu anderen sozialen Diensten und Einrichtungen zu erschließen. Ein weiteres Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit vorübergehender und ungeklärter Aufenthaltsperspektive. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen die soziale Beratung und die Betreuung psychisch kranker und traumatisierter Flüchtlinge. Somit leistet der Migrationsfachdienst einen wesentlichen Beitrag, um Chancen auf sprachliche, soziale und berufliche Eingliederung zu eröffnen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Migrationsfachdienst Landkreis Uckermark

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung:

16278 Angermünde

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die migrationsspezifische Beratung soll zur optimalen Nutzung sozialer Angebote befähigen und somit zur Erhöhung der Selbsthilfekompetenz sowie zur Aktivierung der Asylsuchenden und Flüchtlinge beitragen.

Leistungs- und Handlungsfelder des Migrationsfachdienstes:

- Soziale Beratung und Begleitung

- Fachberatungsdienst und "praktische Assistenz"

- Vernetzung und Kooperation (Netzwerkarbeit)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische Verlängerung um jährlich weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.01.2030 endet. Es sei denn, der Auftraggeber erklärt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.11.) oder der Auftragnehmer erklärt spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.08.) von der Möglichkeit der Vertragsverlängerung keinen Gebrauch zu machen.

Sollte die Dienstleistung aufgrund des Wegfalls oder der Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht fortgeführt werden können, wird der Auftraggeber von seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag frei.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Migrationsfachdiens Landkreis Uckermark

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung:

17291 Prenzlau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die migrationsspezifische Beratung soll zur optimalen Nutzung sozialer Angebote befähigen und somit zur Erhöhung der Selbsthilfekompetenz sowie zur Aktivierung der Asylsuchenden und Flüchtlinge beitragen.

Leistungs- und Handlungsfelder des Migrationsfachdienstes:

- Soziale Beratung und Begleitung

- Fachberatungsdienst und "praktische Assistenz"

- Vernetzung und Kooperation (Netzwerkarbeit)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische Verlängerung um jährlich weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.01.2030 endet. Es sei denn, der Auftraggeber erklärt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.11.) oder der Auftragnehmer erklärt spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.08.) von der Möglichkeit der Vertragsverlängerung keinen Gebrauch zu machen.

Sollte die Dienstleistung aufgrund des Wegfalls oder der Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht fortgeführt werden können, wird der Auftraggeber von seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag frei.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Migrationsfachdienst Landkreis Uckermark

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung:

16303 Schwedt (Oder)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die migrationsspezifische Beratung soll zur optimalen Nutzung sozialer Angebote befähigen und somit zur Erhöhung der Selbsthilfekompetenz sowie zur Aktivierung der Asylsuchenden und Flüchtlinge beitragen.

Leistungs- und Handlungsfelder des Migrationsfachdienstes:

- Soziale Beratung und Begleitung

- Fachberatungsdienst und "praktische Assistenz"

- Vernetzung und Kooperation (Netzwerkarbeit)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische Verlängerung um jährlich weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.01.2030 endet. Es sei denn, der Auftraggeber erklärt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.11.) oder der Auftragnehmer erklärt spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.08.) von der Möglichkeit der Vertragsverlängerung keinen Gebrauch zu machen.

Sollte die Dienstleistung aufgrund des Wegfalls oder der Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht fortgeführt werden können, wird der Auftraggeber von seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag frei.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Migrationsfachdienst Landkreis Uckermark

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung:

17268 Templin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die migrationsspezifische Beratung soll zur optimalen Nutzung sozialer Angebote befähigen und somit zur Erhöhung der Selbsthilfekompetenz sowie zur Aktivierung der Asylsuchenden und Flüchtlinge beitragen.

Leistungs- und Handlungsfelder des Migrationsfachdienstes:

- Soziale Beratung und Begleitung

- Fachberatungsdienst und "praktische Assistenz"

- Vernetzung und Kooperation (Netzwerkarbeit)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische Verlängerung um jährlich weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.01.2030 endet. Es sei denn, der Auftraggeber erklärt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.11.) oder der Auftragnehmer erklärt spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.08.) von der Möglichkeit der Vertragsverlängerung keinen Gebrauch zu machen.

Sollte die Dienstleistung aufgrund des Wegfalls oder der Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht fortgeführt werden können, wird der Auftraggeber von seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag frei.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zu Angaben zur Einholung des Gewerbezentralregister-Auszuges / Wettbewerbsregisterauszug

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Referenzen zur Fachkunde

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Angaben zu Räumlichkeiten/Außengelände entsprechend der Leistungsbeschreibung

- Angaben zum für den Einsatz vorgesehenen Personal mit den dazugehörigen Qualifizierungsnachweisen entsprechend der Leistungsbeschreibung

- Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/11/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/11/2023
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YH16A4R

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/09/2023

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