Migrationsfachdienst Landkreis Uckermark Referenznummer der Bekanntmachung: 502-EU-1-23-9-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Marx-Straße 1
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 03984-703099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Migrationsfachdienst Landkreis Uckermark
Der Migrationsfachdienst ist das qualifizierte Beratungsangebot in migrations-spezifischen Angelegenheiten für Zuwanderer und für nicht migrationsspezifische Dienste, Einrichtungen und Institutionen im Landkreis gemäß § 12 LAufnG sowie § 14 Abs. 3 Satz 2 LAufnG i. V. m. § 6 Abs. 1 S. 2 ErstVO i. V. m. Abschnitt 3 DVLaufnG. Die migrationsspezifische Beratung soll zur optimalen Nutzung sozialer Angebote befähigen und somit zur Erhöhung der Selbsthilfekompetenz sowie zur Aktivierung der Asylsuchenden und Flüchtlinge beitragen. Zielsetzung ist es, Zuwanderer in ihren migrations- und integrationsspezifischen Anliegen zu beraten und zu unterstützen sowie Selbsthilfepotentiale zu stärken und ihnen bei Bedarf den Zugang zu anderen sozialen Diensten und Einrichtungen zu erschließen. Ein weiteres Beratungsangebot richtet sich an Menschen mit vorübergehender und ungeklärter Aufenthaltsperspektive. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen die soziale Beratung und die Betreuung psychisch kranker und traumatisierter Flüchtlinge. Somit leistet der Migrationsfachdienst einen wesentlichen Beitrag, um Chancen auf sprachliche, soziale und berufliche Eingliederung zu eröffnen.
Migrationsfachdienst Landkreis Uckermark
16278 Angermünde
Die migrationsspezifische Beratung soll zur optimalen Nutzung sozialer Angebote befähigen und somit zur Erhöhung der Selbsthilfekompetenz sowie zur Aktivierung der Asylsuchenden und Flüchtlinge beitragen.
Leistungs- und Handlungsfelder des Migrationsfachdienstes:
- Soziale Beratung und Begleitung
- Fachberatungsdienst und "praktische Assistenz"
- Vernetzung und Kooperation (Netzwerkarbeit)
Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische Verlängerung um jährlich weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.01.2030 endet. Es sei denn, der Auftraggeber erklärt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.11.) oder der Auftragnehmer erklärt spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.08.) von der Möglichkeit der Vertragsverlängerung keinen Gebrauch zu machen.
Sollte die Dienstleistung aufgrund des Wegfalls oder der Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht fortgeführt werden können, wird der Auftraggeber von seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag frei.
Migrationsfachdiens Landkreis Uckermark
17291 Prenzlau
Die migrationsspezifische Beratung soll zur optimalen Nutzung sozialer Angebote befähigen und somit zur Erhöhung der Selbsthilfekompetenz sowie zur Aktivierung der Asylsuchenden und Flüchtlinge beitragen.
Leistungs- und Handlungsfelder des Migrationsfachdienstes:
- Soziale Beratung und Begleitung
- Fachberatungsdienst und "praktische Assistenz"
- Vernetzung und Kooperation (Netzwerkarbeit)
Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische Verlängerung um jährlich weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.01.2030 endet. Es sei denn, der Auftraggeber erklärt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.11.) oder der Auftragnehmer erklärt spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.08.) von der Möglichkeit der Vertragsverlängerung keinen Gebrauch zu machen.
Sollte die Dienstleistung aufgrund des Wegfalls oder der Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht fortgeführt werden können, wird der Auftraggeber von seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag frei.
Migrationsfachdienst Landkreis Uckermark
16303 Schwedt (Oder)
Die migrationsspezifische Beratung soll zur optimalen Nutzung sozialer Angebote befähigen und somit zur Erhöhung der Selbsthilfekompetenz sowie zur Aktivierung der Asylsuchenden und Flüchtlinge beitragen.
Leistungs- und Handlungsfelder des Migrationsfachdienstes:
- Soziale Beratung und Begleitung
- Fachberatungsdienst und "praktische Assistenz"
- Vernetzung und Kooperation (Netzwerkarbeit)
Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische Verlängerung um jährlich weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.01.2030 endet. Es sei denn, der Auftraggeber erklärt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.11.) oder der Auftragnehmer erklärt spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.08.) von der Möglichkeit der Vertragsverlängerung keinen Gebrauch zu machen.
Sollte die Dienstleistung aufgrund des Wegfalls oder der Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht fortgeführt werden können, wird der Auftraggeber von seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag frei.
Migrationsfachdienst Landkreis Uckermark
17268 Templin
Die migrationsspezifische Beratung soll zur optimalen Nutzung sozialer Angebote befähigen und somit zur Erhöhung der Selbsthilfekompetenz sowie zur Aktivierung der Asylsuchenden und Flüchtlinge beitragen.
Leistungs- und Handlungsfelder des Migrationsfachdienstes:
- Soziale Beratung und Begleitung
- Fachberatungsdienst und "praktische Assistenz"
- Vernetzung und Kooperation (Netzwerkarbeit)
Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische Verlängerung um jährlich weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.01.2030 endet. Es sei denn, der Auftraggeber erklärt spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.11.) oder der Auftragnehmer erklärt spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 01.08.) von der Möglichkeit der Vertragsverlängerung keinen Gebrauch zu machen.
Sollte die Dienstleistung aufgrund des Wegfalls oder der Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht fortgeführt werden können, wird der Auftraggeber von seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag frei.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zu Angaben zur Einholung des Gewerbezentralregister-Auszuges / Wettbewerbsregisterauszug
- Referenzen zur Fachkunde
- Angaben zu Räumlichkeiten/Außengelände entsprechend der Leistungsbeschreibung
- Angaben zum für den Einsatz vorgesehenen Personal mit den dazugehörigen Qualifizierungsnachweisen entsprechend der Leistungsbeschreibung
- Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH16A4R
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.