Prüfung von technischen Einrichtungen, Förderanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_20150_prüf.Aufz.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pappelallee 4
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ProPotsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung von technischen Einrichtungen, Förderanlagen
Der Vertragsgegenstand umfasst die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an
Aufzuganlagen in vermieteten Wohnhäusern der ProPotsdam GmbH.
Die im Objektverzeichnis aufgeführten Objekte sind nicht für die Vertragslaufzeit verbindlich, es
kann im Rahmen des vergaberechtlich zulässigen, zu Änderungen kommen. Höchstmenge der zu
prüfenden Aufzugsanlagen ca. 250 Stück.
Immobilienbestand ProPotsdam 14480 Potsdam
1.1.1 überwachungspflichtige Aufzugsanlagen:
Aufzugsanlagen, die nach der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG), der Aufzugsrichtlinie
(2014/33/EU) oder der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in Verkehr gebracht wurden
und, soweit erforderlich, gemäß § 15 BetrSichV bzw. TRBS 3121 in Betrieb genommen
werden.
1.1.2 Nicht überwachungsbedürftige, jedoch prüfpflichtige Anlagen gem. BetrSichV
- Aufzugsanlagen
- Hebebühnen
- Hauptprüfungen (wiederkehrende Prüfungen) ohne Belastungsgewichte mit
dem computergestützten Prüfsystem.
Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und wird zunächst befristet bis zum 31.12.2027
geschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die
AG den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten Jahresende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen (sofern nicht mit Formblatt 124 LD abgedeckt):
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters/Bewerbers in Frage stellt (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Berufsregistereintragung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen (sofern nicht mit Formblatt 124 LD abgedeckt):
- Angabe zum Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Nachweis einer Betriebs-/Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen):
Hinweis:
Verfügt ein Bieter zurzeit über keinen ausreichenden Versicherungsschutz, kann der
Nachweis der geforderten Deckungssummen durch die Zusage eines
Versicherers erfolgen, dass sie im Auftragsfall bereit ist, eine solche Versicherung
abzuschließen.
- Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Mindestdeckung für Haftpflicht
- für Personenschäden in Höhe von 2 Mio. Euro
- für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro
- für Schlüsselschäden 50TEUR Euro (je Schadensfall)
Die Eignung ist durch die Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzlich einzureichende Unterlagen (sofern nicht mit Formblatt 124 LD abgedeckt):
- Angaben zu Arbeitskräften (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung Referenzen in den letzten drei Kalenderjahren für drei vergleichbare Leistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Abgabe einer Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebotsunterlagen sind im pdf-Format einzureichen. Das bepreiste Leistungsverzeichnis kann als pdf- oder gaeb- Datei eingereicht werden.
Bieterfragen sollen möglichst bis zum 24.10.2023 über den Vergabemarktplatz gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren.Sie können dort Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Die Bieterkommunikation hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen.
Es wird eine Registrierung empfohlen.
Bekanntmachungs-ID: CXT8YYRY1ECFAR9U
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntniserlangung gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland