HWS Herzberg (Elster) SE3p TO 1 BA1+4 Lärmüberwachung, Erschütterungsüberwachung u. Zustandserfassung Referenznummer der Bekanntmachung: VB-23-307
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWS Herzberg (Elster) SE3p TO 1 BA1+4 Lärmüberwachung, Erschütterungsüberwachung u. Zustandserfassung
Im Stadtgebiet Herzberg ist die Schwarze Elster beidseitig eingedeicht. Das vorhandene Schutzsystem weist erhebliche Defizite auf, Abmessungen und Aufbau der vorhandenen Hochwasserschutzdeiche genügen nicht den Anforderungen an Hochwasserschutzanlagen. Die auf den Deichen vorhandenen Bäume erhöhen das Versagensrisiko und erschweren die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Das LfU Brandenburg plant im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme SE3p die Errichtung einer funktions- und standsicheren Hochwasserschutzanlage im Stadtgebiet Herzberg (Elster) für ein Schutzziel HQ100. Aufgrund der Größe des Gesamtvorhabens erfolgt die Umsetzung in Teilvorhaben.
Teilobjekt 1:
Verstärkung und Neubau der innerstädtischen Hochwasserschutzanlagen mit hohem Versagenspotenzial
- Linke Seite: Straßenbrücke Kaxdorf (Fluss-km 35+055) bis zum oberen Rand der Bebauung (Fluss-km 38+164)
- Rechte Seite: Straßenbrücke B 87 (Fluss-km 36+559) bis oberhalb des Wehres (Fluss-km 37+584)
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der linksseitige Bauabschnitt BA1 stromauf vom Elsterpark am Wehr Herzberg bis zum oberen Rand der Bebauung / Kleingärten im Teilobjekt TO1 von Deich-km 0-100 bis 0-700. Vorgesehen ist die Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlagen durch Einbringen einer Spundwand in den Bestandsdeich und Anlegen eines Deichverteidigungsweges. Auf dem Bestandsdeich sind Bäume zu fällen einschl. Stubben zu roden.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist des Weiteren auch der linksseitige Abschnitt BA4 stromauf von der Clara-Zetkin-Straße bis zum Anschluss an die Kaxdorfer Brücke im Teilobjekt TO1 von Deich-km 1+125 bis 2+217. Vorgesehen ist die Ertüchtigung der Hochwasserschutzanlagen durch Abtrag des vorhandenen Deiches, Herstellen der neuen Deichkubatur mit wasserseitiger Tondichtungsbahn, Einbringen einer Spundwand in den Bestandsdeich und Anlegen eines Deichverteidigungsweges sowie Deichauf- und -abfahrten. Darüber hinaus sind Leistungen zur Baustelleneinrichtung sowie landschaftspflegerische Maßnahmen erforderlich. Auf dem Bestandsdeich sind Bäume zu fällen und Stubben zu roden.
Land Brandenburg - Landkres Elbe-Elster 04916 Herzberg (Elster) Die genaue Lage der Bauabschnitte kann dem Dokument "1_2_TO_Planungsabschnitte.pdf" entnommen werden.
Im Rahmen des Projektes "Hochwasserschutz Herzberg (Elster)" sollen umfangreiche Bautätigkeiten zur Herstellung eines Hochwasserschutzes im Bereich des TO1, BA1 und BA4 durchgeführt werden. Im Rahmen des Bauvorhabens sind baubegleitende Lärm- und Erschütterungsmessungen sowie fotografische Zustandserfassungen der angrenzenden Gebäude/Bauwerke vorgesehen. Diese sind gemäß dem im Leistungsverzeichnis dargestellten Messkonzept durchzuführen. Dem Bieter wird vor Abgabe des Angebotes eine Ortsbesichtigung empfohlen. Der Preisanfrage liegt ein vom Auftraggeber vorbereitetes Leistungsverzeichnis (LV) bei. Dieses LV ist dem Angebot zugrunde zu legen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Aus beiliegenden Plänen sind die vorgesehenen Messpunkte im Wesentlichen ersichtlich.
Messkonzept Lärm- und Erschütterungsmessungen:
Während der erschütterungsträchtigen Arbeiten sind die Lärm- und Erschütterungsbelastungen ausgewählter Gebäude an jeweils zwei Messpositionen jeweils dreidimensional zu messen und aufzuzeichnen. Im Bereich der Kleingartenanlage ist von nur einer Messposition auszugehen. Bei Überschreitung einer zu definierenden Frühwarnschwelle sind die am Bau Beteiligten durch eine automatische Warnanlage per SMS zu informieren. Bei Überschreitung ist die auslösende Maschine abzustellen und durch eine vibrationsärmere zu ersetzen. Für die Kalkulation ist davon auszugehen, dass durchschnittlich an 8 Gebäuden gleichzeitig über einen Zeitraum von ca. 12 Monaten gemessen werden soll. Die im LV einzutragenden Einheitspreise gelten auch für den Fall, dass nur ein Teil der Leistungen abgerufen wird.
Fotografische Zustandserfassungen
Der Zustand des Baubereiches inklusive aller Gebäude und Bauwerke ist vor Baubeginn fotografisch zu erfassen und zu dokumentieren. Bei der Begehung der Gebäude sind von innen und von außen alle sichtbaren Schäden und baulichen Mängel zu erfassen und zu dokumentieren (hochauflösende digitale Bilder). Zur Dokumentation von Rissbreiten ist ein Risslineal zu verwenden. Die Anlieger sind über die Bestandsaufnahme im Vorwege zu informieren. Die terminliche Abstimmung mit den Anliegern erfolgt eigenverantwortlich. Je Gebäude ist eine Dokumentation zu erstellen und zusammen mit den Fotos auf einem Datenträger zu übergeben. Die Bereiche der Zuwegungen sind ebenfalls fotografisch zu dokumentieren.
Alle Details der Leistung entnehmen Sie bitte dem Dokument "LV_Erschuett_Zustandserfassung_Herzberg TO1_BA 1_BA4_230901.pdf" sowie den Anlagen hierzu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderungen:
I. Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten fünf (5, 2018 - 2022) Jahren ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge einzureichen. Die Referenzen müssen die Durchführung von Lärm- und Erschütterungsmessungen sowie fotografische Zustandserfassungen zum Schwerpunkt haben.
Eine Referenz gilt als ausgeführt, wenn die VOB-Abnahme vorliegt.
Der Nachweis kann als Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden.
II. Es sind Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 2 VgV zu machen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Mindestanforderung: Das Personal für die Leistungen verfügt über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss (Diplom oder Master) einer für die Aufgabe passenden Fachrichtung. Weiterhin müssen mindestens zwei Ingenieure benannt werden können, die das Projekt wechselseitig oder ergänzend begleiten werden.
Die Nachweise der Ausbildung, Qualifikation, Weiterbildung usw. sind dem Angebot in Form einer Dritterklärung als Anlage beizufügen.
Die Benennung der Ingenieure kann im Wege einer Eigenerklärung erfolgen.
III. Es sind Angaben zum Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfllung zur Verfügung steht, gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 4 VgV mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter muss für den Fall,
dass unerwartete Besonderheiten auftreten kurzfristig (innerhalb eines Tages) bis zu je 3
zusätzliche Erschütterungs- und Lärmmessanlagen mit den nachfolgend beschriebenen Eigenschaften bereitstellen können.
Der Nachweis kann im Wege einer Eigenerklärung erfolgen.
IV. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 3 VgV dem Angebot beizulegen.
Mit dieser Beschreibung ist mindestens nachzuweisen, dass die Messgerätschaften den Anforderungen aus Punkt 7 des Dokumentes "LV_Erschuett_Zustandserfassung_Herzberg TO1_BA 1_BA4_230901.pdf" entsprechen:
"Die Messgerätschaft hat der DIN 45669-1 bzw. der DIN 45645-1 zu entsprechen. Für jede Messanlage ist vor dem Einsatz jeweils ein Kalibrierkontrollblatt vorzulegen, welches nicht älter als 3 Monate sein darf. Jede Messposition ist mit einer einzelnen Messanlage mit separater Datenaufzeichnung zu versehen, die in drei Dimensionen misst und aufzeichnet. Damit bei Ausfall einer einzelnen Messanlage sichergestellt ist, dass an den Nachbarmessorten weiterhin Messwerte erfasst und dokumentiert werden, ist eine Verknüpfung mehrerer Messpositionen an zentralen Aufzeichnungseinheiten nicht zulässig. Jede Messanlage ist stromnetzunabhängig zu konzipieren, so dass auch bei Stromausfall eine Messwertaufnahme sichergestellt ist. Alle Messanlagen sollen ohne Unterbrechung mindestens 8 Wochen kontinuierlich messen und aufzeichnen können. Die Dauerüberwachungsanlagen (ohne Personalbegleitung) sollen kontinuierlich die Erschütterungen an den Messpositionen dreidimensional messen und diese lückenlos ab einer Minimalschwelle aufzeichnen.
Die Abtastrate der Messkanäle zur Digitalisierung der analogen Signale beträgt mindestens 1000 Hz. Die maximalen Messwerte werden innerhalb von max. 5 Sekunden-Takten aufgezeichnet (Taktmaximalwertverfahren mit ? = 5 s). Als Schallpegelmessgeräte dürfen verwendet werden: geeichte Schallpegelmesser der
Klasse 1 nach DIN EN 60651 oder DIN EN 60804. Alle Messsysteme sind so zu konzipieren, dass die Messdaten (z.B. per Mobilfunk) zu einer zentralen Stelle übertragen werden können. Dieser Datenversand muss mehrfach täglich erfolgen können, sodass jederzeit kurzfristig Auskunft über die aktuellen Messwerte erteilt werden kann. Die Messdaten sind in einem Onlinesystem dem Projektbeteiligten zur Verfügung zu stellen. Die Messdaten sind dort mindestens zweimal täglich zu aktualisieren. Des Weiteren sind die am Bau Beteiligten bei Überschreitung einer zu definierenden Frühwarnschwelle durch eine automatische Warnanlage per SMS zu informieren."
Der Nachweis kann im Wege einer Eigenerklärung erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unernehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dess Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächsigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Eignung aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY1EU3LJGQ
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-7232
Fax: +49 331866-7248
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652