Los 01 Abbruch - und Tiefbaumaßnahmen Grundschule Karl - Hagemeister Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-OV-FB6-HB-09/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eisenbahnstraße 13-14
Ort: Werder (Havel)
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14542
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FB 6, SG Hochbau
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.werder-havel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 01 Abbruch - und Tiefbaumaßnahmen Grundschule Karl - Hagemeister
Die Stadt Werder (Havel) beabsichtigt die Errichtung eines schlüssel- und gebrauchsfertigen Erweiterungsgebäudes in Modulbauweise für eine bestehende Schule auf dem Grundstück der Grundschule Karl-Hagemeister, in der Gluckstraße 8 in 14542 Werder (Havel).
Inhalt dieser Maßnahme sind Abbruch und Tiefbauarbeiten die für o.g. Erweiterungsgebäude notwendig sind. Die Maßnahme erfolgt vor und während der Errichtung des o.g. Erweiterungsgebäudes.
Stadt Werder (Havel) Gluckstraße 8 14542 Werder (Havel) Die Zufahrt des AN zu den Grundstücken / Gelände erfolgt über die Schubertstraße.
Die Baustellen- und Verkehrssicherung wird teilweise durch das Los 02 "Modulbau" eingerichtet, gehalten und geräumt.
Die folgenden Leistungen werden vor dem Baubeginn für das
Untergeschosse (Los 02 "Modulbau") erbracht:
- Freimachen der BE-Fläche und des Baufeldes
- Herstellen der Überfahrten gemäß den Plänen "BE- Flächen Bauphase 1" und "BE-Flächen Bauphase 2"
- Lichtraumschnitt an dem Straßenbaum auf der Ecke Schubertstraße
- Herstellung der befestigten Baustraße/ Baustelleneinrichtungsfläche, gemäß den Plänen "BE- Flächen Bauphase 1" und "BE-Flächen Bauphase 2"
- Bereich unter Untergeschoss: Aushub bis zur Unterkante des Gründungspolsters, Verdichtungsnachweis und Abnahme der Baugrubensohle durch den Bodengutachter
- Bereich unter Erdgeschoss ohne Untergeschoss: Aushub der nicht tragfähigen Aufschüttungen bis zum tragfähigen Untergrund. Nach der Herstellung des Untergeschosses durch das Los 02 "Modulgebäude" werden die folgenden Leistungen durch das Los 01 "Abbruch- und Tiefbauarbeiten" erbracht:
- Setzen der Winkelstützen
- Verlegen der Ringleitungen SW/RW
- Erdeinbau und Verdichten bis Unterkante Gründungspolster unter EG. Hinweis: Der Erdeinbau an den Wänden des EG (bis Abstand 1m) kann durch das Los 02 "Modulbau" erfolgen, Abstimmung erfolgt während der Ausführungsplanung
- Verdichtungsnachweis und Abnahme der Baugrubensohle durch den Bodengutachter.
Nach der Herstellung des Gründungspolsters unter EG, der Fundamente EG und der Bodenplatte unter EG durch das Los 02 "Modulgebäude" werden die folgenden Leistungen durch das Los 01 "Abbruch- und Tiefbauarbeiten" erbracht:
- Erdeinbau und Verdichten der Bereiche zwischen Winkelstützen und Fundamenten/ Außenwänden Untergeschoss bis -45 cm unter OK Gelände, sowie Erdeinbau und Verdichten in der Baugrube auf der Schulhofseite bis -45 cm unter OK Gelände, zur Schaffung von Standflächen für die Gerüststellung. In den Gebäudeschnitten sind die Leistungsgrenzen gekennzeichnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch - und Tiefbaumaßnahmen Karl-Hagemeister-Grundschule
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieterkommunikation erfolgt während der Angebotsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zur Ausschreibung gestellt werden.
Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Nachlass ohne Bedingungen sind im Formular 213 (Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung), Punkt 4 in % einzutragen.
Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und die Korrespondenz mit der Vergabestelle in deutscher Sprache zu führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL16AM3
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland