Bereitstellung einer Datenplattform inklusive Software zur Anomalie-Erkennung und eines Dashboards
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Trierer Str. 1
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6561/15-2390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung einer Datenplattform inklusive Software zur Anomalie-Erkennung und eines Dashboards
Teilprojekt 2 des Hochwasser Infosystems "Digitale Hochwassermelder"
Bereitstellung einer Datenplattform inklusive Software zur Anomalie-Erkennung und eines Dashboards
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Bereitstellung einer Datenplattform inklusive Software zur Anomalie-Erkennung und eines Dashboards für das Hochwasser Infosystems "Digitale Hochwassermelder" im Rahmen des Modellprojektes "Smart Cities" im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitale Hochwassermelder-Teilprojekt 2 - Bereitstellung einer Datenplattform inklusive Software zur Anomalie-Erkennung und eines Dashboards
Postanschrift: Bahnhofstraße 24
Ort: Arzfeld
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54687
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Nr. II.1.7 und V.2.4. angegebene Auftragswert entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert. Die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes könnte den berechtigten Geschäftsinteressen des Unternehmens schaden.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.