Bereitstellung einer Datenplattform inklusive Software zur Anomalie-Erkennung und eines Dashboards
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Trierer Str. 1
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6561/15-2390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung einer Datenplattform inklusive Software zur Anomalie-Erkennung und eines Dashboards
Teilprojekt 2 des Hochwasser Infosystems "Digitale Hochwassermelder"
Bereitstellung einer Datenplattform inklusive Software zur Anomalie-Erkennung und eines Dashboards
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Bereitstellung einer Datenplattform inklusive Software zur Anomalie-Erkennung und eines Dashboards für das Hochwasser Infosystems "Digitale Hochwassermelder" im Rahmen des Modellprojektes "Smart Cities" im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Seitens des Auftraggebers kann der Auftrag bis zu 3 mal für jeweils 1 weiteres Jahr verlängert werden (maximale Gesamtlaufzeit 5 Jahre)
Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften benennen eine bevollmächtigten Vertreter und haften im Falle einer Auftragserteilung als Gesamtschuldner.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
-Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung zur Eignung ganz oder in Teilen als ausreichenden Eignungsnachweis anzuerkennen.
Sofern der Bieter in einem amtlichen Präqualifizierungsverzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber berücksichtigt, sofern der Bieter mit dem Angebot auf die Präqualifizierung hinweist und die erforderlichen Zugangsdaten übermittelt.
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
— zwei in Art und Komplexität vergleichbare Leistungen (Referenzen) im Bereich Datenplattformen und IoT; eine Referenzliste mit Angabe von Auftragssumme, Auftragszeitraum sowie Nennung des Auftraggebers mit Kontaktdaten ist dem Angebot beizufügen
- Erklärung falls bzgl. der Eignung andere Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
- Erklärung falls bzgl. Leistungen/Teilleistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nach FB 236 vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung zur Eignung ganz oder in Teilen als ausreichenden Eignungsnachweis anzuerkennen. Sofern der Bieter in einem amtlichen Präqualifizierungsverzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber berücksichtigt, sofern der Bieter mit dem Angebot auf die Präqualifizierung hinweist und die erforderlichen Zugangsdaten übermittelt.
Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Unternehmens vorzulegen. Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Der Bieter hat die Eigenerklärungen in Bezug auf die Eignung und das Nichtbestehen von Ausschlussgründen für jeden der vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
2 vergleichbare Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre
Siehe Vergabeunterlagen. Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet auf das Vergabeverfahren und den Vertrag Anwendung. Dem Angebot ist die Erklärung über die Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend der Regelungen dieses Gesetzes beizufügen. Entsprechende Mustererklärungen liegen den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dies umfasst folgendes:
- Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stelltz.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksameGewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen denBewerber oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129StGB),Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§242StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden.
- Erklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister oder Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
- Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Beitragspflicht unterfallen, nachgekommen wurde.
Der Nachweis des Nichtbestehens von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei und enthält auch die o.g. Erklärungen. Sofern zutreffend sind Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu machen.
Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Erklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt in dem in Art. 5k genannten Umfang auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in der Verantwortung des Bieters.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle unverzüglich zu rügen.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.