Schulcampus Am Wäldchen - Umbau, Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort BA 2 - Modul 1.1 Sanierung Schulgebäude - Los 21 Ausstattung allgemein Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD OV 43/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3341-381122
Fax: +49 3341-381430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulcampus Am Wäldchen - Umbau, Erweiterung Schulgebäude mit Mehrzweckraum und Schulhort BA 2 - Modul 1.1 Sanierung Schulgebäude - Los 21 Ausstattung allgemein
Das vorhandene Schulgebäude Typ Erfurt wird umfassend hergerichtet und erweitert. Im zweiten Bauabschnitt sind die Anbauten Eingangshallen, Mehrzweckraum und Fluranbauten, sowie die Gesamtsanierung und Teilaufstockung des Bestandsgebäudes geplant.
Ausstattung von 21 Allgemeinen Unterrichtsräumen sowie die Fachräume Kunst und Musik mit jeweils 4 lfdm. Schrank-/ Regalwand, Lehrertisch und Lehrerstuhl, Ausstattung von 2 Gruppenräumen mit jeweils 4 lfdm. Schrank-/ Regalwand, Ausstattung zwei Lehrerzimmer mit Schrankmöbeln, Tischen und Stühlen, Schrankmöbel, Schreibtische und Stühle in zwei übrigen Verwaltungsräumen, Ausstattung Mehrzweckraum mit Tischen und Stühlen für 180 Personen, Ausstattung Bibliothek mit Regalen, Schreibtisch und Sitzgruppen, Ausstattung Hausmeisterwerkstatt, Ausstattung Flure/ Räume im Schulgebäude mit doppelstöckigen Garderobenschränken aus Stahlblech für 520 Schüler, Ausstattung 6 Horträume mit Sport- Spiel-/Klettergeräten, Tischen und Sitzmöbeln.
Gesamte Ausstattung/ Möblierung komplett mit Lieferung/ Vertragen/ Montage/ Aufstellen.
Grundschule am Wäldchen Otto-Grotewohl-Ring 69 15344 Strausberg
Das vorhandene Schulgebäude Typ Erfurt wird umfassend hergerichtet und erweitert. Im zweiten Bauabschnitt sind die Anbauten Eingangshallen, Mehrzweckraum und Fluranbauten, sowie die Gesamtsanierung und Teilaufstockung des Bestandsgebäudes geplant.
Ausstattung von 21 Allgemeinen Unterrichtsräumen sowie die Fachräume Kunst und Musik mit jeweils 4 lfdm. Schrank-/ Regalwand, Lehrertisch und Lehrerstuhl, Ausstattung von 2 Gruppenräumen mit jeweils 4 lfdm. Schrank-/ Regalwand, Ausstattung zwei Lehrerzimmer mit Schrankmöbeln, Tischen und Stühlen, Schrankmöbel, Schreibtische und Stühle in zwei übrigen Verwaltungsräumen, Ausstattung Mehrzweckraum mit Tischen und Stühlen für 180 Personen, Ausstattung Bibliothek mit Regalen, Schreibtisch und Sitzgruppen, Ausstattung Hausmeisterwerkstatt, Ausstattung Flure/ Räume im Schulgebäude mit doppelstöckigen Garderobenschränken aus Stahlblech für 520 Schüler, Ausstattung 6 Horträume mit Sport- Spiel-/Klettergeräten, Tischen und Sitzmöbeln.
Gesamte Ausstattung/ Möblierung komplett mit Lieferung/ Vertragen/ Montage/ Aufstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausstattung allgemein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH66ADA
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-8661617
Fax: +49 331-8661652
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.