Polizeiinspektion Schönefeld, Fußbodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: BRB-L-30021993
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Wache 2
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Bereich BLD
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://blb.brandenburg.de/blb/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeiinspektion Schönefeld, Fußbodenbelagsarbeiten
Fußbodenbelagsarbeiten
Polizeiinspektion Schönefeld 12529 Schönefeld
1.520 m2 Untergrund spachteln Zementestrich
430 m2 Bodenbelag Linoleum Kl.34 CFL-s1 D 2,5mm einfarbig
410 m2 Bodenbelag Linoleum Kl.34 CFL-s1 D 2,5mm einfarbig R10
460 m2 Tuftingteppich Kl.33 Polyamid Plattenmaß 50/50cm
102 m2 Massivholzparkett Eiche D 16mm
33 m2 Sportboden Gummi, vulkanisiert, Puzzlematten 90/90cm, d=22mm
1.615 m Sockelleiste B/H 15/70mm rechteckig Fichte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Viebahn GmbH
Postanschrift: Industriegelände 18
Ort: Möllenhagen
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17219
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY1EXS35GJ
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: +49 331866-1652
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Sophie-Alberti-Straße 4-6
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: +49 33158181199