Entwicklung und Produktion eines Luftbeweglichen Waffenträgers (LuWa)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw K2.2 (AIN)
E-Mail:
Fax: +49 261-400-12660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 1. Pfungstadt, , 2. Koblenz, , 3. Trier, , 4. Meppen,
NUTS-Code DE716 Darmstadt-Dieburg,DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt,DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt,DE949 Emsland
Für den LuWa gelten folgende designbestimmende Kernforderungen:
• Der AN muss eine Gesamtnutzungsdauer von mindestens 20 Jahren ab der Auslieferung des 1. Serienfahrzeuges sicherstellen.
• Der LuWa muss für den Transport im STH über eine maximale Fahrzeuglänge von 4200 mm, eine maximale Höhe von 1870 mm und eine maximale Breite von 1900 mm verfügen.
• Die LuWa muss über eine Gefechtsmasse von maximal 4,5 t und über eine zulässige Gesamtmasse von mindestens 5 t verfügen.
• Der LuWa muss für eine hohe Mobilität im Gelände über einen spezifischen Bodendruck von < 5 N/cm² verfügen.
• Der LuWa muss auf Straßen in der Ebene eine Dauergeschwindigkeit von 90 km/h erreichen.
• Der LuWa muss über einen definierten Schutz der Fahrzeugbesatzung vor Wuchtgeschossen und Minenwirkung gemäß STANAG 4569 verfügen.
35410000 Gepanzerte Militärfahrzeuge
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Lieferung von 89 Fahrzeugen, sowie Ersatzteile und Sonderwerkzeug
Lieferung von Ausbildungsmitteln und Durchführung der entsprechenden Schulungsmaßnahmen (Instandsetzung, Fahrschule, Waffe, Duellsimulator)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm genutzt wird.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1) Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen.(2) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Eigentümerstruktur zu machen. (3) Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung einreichen.(4) Der Bewerber muss eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice in Höhe von mindestens 500.000.000,00 € dem Teilnahmeantrag beifügen.(5) Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorlegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes.(6) Der Berwerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch den Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) einreichen.(7) Sofern eine Bewerbergemeinschaft gegründet wird muss diese die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss das Formular BAAINBw-B-V 047, ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben, vorlegen.(8) Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. (9) Der Bewerber muss in einer formlose Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte verfügt. Unter kaumännische Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätten sind insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätte, Warenlager und Verkaufsstellen zu verstehen.(12) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.(13) Der Bewerber hat eine formlose Eigenerklärung vorzulegen, dass keine Personen mit einer Staatsbürgerschaft aus Ländern, gemäß Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand/der Auftragsdurchführung betraut werden.(14) Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass er sich nicht in Eigentum oder in Mehrheitseigentum von Eignern/Anteilseignern mit einer Staatsbürgerschaft in Ländern gem. Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 ABs. 1 Nr.17 SÜG befindet.(15) Der Bewerber hat die Eigenerklärung-Russland - VO-2022-833 zu unterzeichnen und abzugeben. Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit.Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1) Der Bewerber hat die Unterauftragnehmer mit Firma und Anschrift zu nennen.(2) Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug des Unterauftragnehmers aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4.) dieser Bekanntmachung vorzulegen.(3) Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) einzureichen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes. (4) Der Berwerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) vorzulegen.(5) Der Bewerber reicht eine formlose Eigenerklärung des Unterauftragnehmers ein, dass der Unterauftragnehmer die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (1) Der Beweber muss durch formlose Eigenerklärung zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (mindestens einen Gesamtumsatz von jährlich 80.000.000,00 €) sowie den Umsatz für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, erklären.(2) Der Bewerber muss einen Nachweis mit Teilnahmeantrag vorlegen, der einen Bonitätsindex der Creditreform unter 250 Punkte oder eines vergleichbaren Rankings bescheinigt.
(3) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: s.o.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung die Verfügbarkeit des technischen Personals dokumentieren, sowie, dass er über eine zur Projekt-/ Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte und über die notwendige Befähigung anhand benötigter Ressourcen verfügt. Dazu ist ein Organigramm beizulegen, das folgendes mindestens enthält:
• Die Betriebs-/Geschäfts-/Unternehmens- oder Projektleitung
• Der Wareneingang
• Das Lager
• Der Warenausgang mit Versand
• Der kaufmännische Bereich/ die Verwaltung
• Die Arbeitssicherheit
• Der Umweltschutz
• Die Qualitätsscherung
Zu jeder Organisationseinheit sind zudem die Personalumfänge und deren allgemeine Qualifikation, einschließlich des Fachpersonal der jeweiligen Einheiten, darzustellen.
Fachpersonal in den Bereichen Entwicklung und Fertigung mit Ausbildung auf den Gebieten Optik/Optronik, Maschinenbau und Elektro- und Informationstechnik ist gesondert auszuweisen
(2) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass dieser über die notwendige Qualifikation und das Fachwissen bei der Bearbeitung von Panzerstahl gemäß VG 95132 in Verbindung mit VG 95211 verfügt
(3) Der Bewerber muss die Umsetzung eines Qualitätsmanagements in seinem Betrieb unter Nennung eingehaltener Standards im Qualitätsmanagement beschreiben. Die Einhaltung der Vorgaben aus der AQAP 2110. AQAP 2210 sowie AQAP 2105 müssen durch den Bewerber sichergestellt werden können.
(4) Der Bewerber muss über explizite Ansprechpartner für den Bereich der Arbeitssicherheit und Umweltschutz verfügen. Zum Nachweis sind die Ansprechpartner mit deren Qualifikation durch formlose Erklärung zu benennen.
(5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
(6)
a) Der Bewerber hat eine formlose Referenzliste über die Erbringung von in Art und Umfang vergleichbar erbrachter Leistungen mit Nennung des Auftraggebers und einer Kontaktperson, welche die Ausführungen bestätigen kann, vorzulegen. Zu den erbrachten Leistungen sind folgende Angaben aufzuführen:
i. Kunde,
ii. Branche,
iii. Auftragsvolumen (Circa-Angabe),
iv. Auftragsgegenstand,
v. Besonderheiten
Vergleichbar ist eine Referenzleistung, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebenen Leistung eröffnet; z.B. Entwicklung und Lieferung einer Trägerplattform. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein.
b) Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung darlegen, dass der Teilnehmer aufgrund früherer Leistungserbringungen über Kenntnisse von Abläufen und Organisationsstrukturen des Rüstungsbereiches der Bundeswehr verfügt.
(7) Der Bewerber muss die Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG mit Teilnahmeantrag vorlegen.
(Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung - AIN II 1 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen.)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
s.o.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Übermittlung hat schriftlich in einem Verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1. i.V.m. Anhang A III. genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
"NICHT-ÖFFNEN-EU TEILNAHMEWETTBEWERB Verhandlungsverfahren:
Bearbeitungsnummer: Q/K2BC/PA076/SV075:
Schlusstermin:
Per Fax oder elektronische eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronsicher Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD; DVD) ist zulässig.
Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für die Kopien.
Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Bei Nutzung des AI Vergabemanagers / der e-Vergabe-Plattform:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Firm bis zu dem unter Abschnitte IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die deutsche e-Vergabe-Plattform über
http://root.deutsche-everabe.de/Portal im Dokumentenmanager.
Eine Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.
Hinweis: Auch bei Nutzung des AI-VM ist es derzeit in Bereich der VsVgV noch zulässig, dass die Teilnahmeanträge in Papierform eingereicht werden
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit