Rahmenvereinbarung Nordraum „Bodengeologischer Kartierungsbericht und Qualitätsnachweis“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Knappenstraße 1
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Lausitz KE2, Herr Ingmar Hoffmann
E-Mail:
Telefon: +49 3573-84-4478
Fax: +49 3573-84-4643
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Nordraum „Bodengeologischer Kartierungsbericht und Qualitätsnachweis“
Die bodengeologischen Kartierungsberichte sollen als Grundlage für den gesamten folgenden Prozess der Rekultivierung der einzelnen Flächen im Sinne der forstwirtschaftlichen, landwirtschaftlichen und sonstigen Nachnutzung erstellt werden. Aus diesen Kartierungsberichten soll der Meliorationsbedarf für das jeweilige Areal abgeleitet werden können. Für die erfolgreiche Rekultivierung meliorierter Kippenflächen ist es erforderlich, die Qualität der durchgeführten Meliorationsmaßnahmen zu überprüfen.
Mit den Untersuchungsergebnissen soll die Aussage erbracht werden, ob für alle weiteren Rekultivierungsmaßnahmen die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen bzw. in welchem Maße nachträgliche Meliorationsarbeiten notwendig sind. Die Ergebnisse des Qualitätsnachweises sollen auch dem Zweck dienen, etwaige Gewährleistungsansprüche zu begründen und zu definieren.
Entnahme von pH-Wertproben von Blatt-, Nadel- und Bodensubstrat für Rückschlüsse auf eventuelle Störungen der Nährstoffaufnahme.
Land Brandenburg, Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald
Die zu erbringende Leistung erfolgt auf Grundlage der Arbeitsanleitung zum "Qualitätsnachweis meliorierter Kippenflächen" und zum "Bodengeologischen Kartierungsbericht" in der LMBV auf Kippen- und Randflächen auf der Basis der Bodenkundlichen Kartieranleitung 5. Auflage". Somit ist eine einheitliche Arbeitsweise auf allen Bergbaufolgeflächen gewährleistet.
Die Leistung beinhaltet:
Feldarbeiten:
- Anlegen von Bodenschurfen mit einem Meter Tiefe
- Probenahme und -zusammenstellung
- Einmessung der Untersuchungsstelle
Laborarbeiten:
- Aus den entnommenen Bodenproben werden nach entsprechender Probenaufbereitung im Labor u. a. die Parameter pH-Wert, Kohlenstoffgehalt (Corg), Karbonatgehalt (CaCO3), Kationenaustauschkapazität, Hauptnährstoffe, Trockenrohdichte und Porenvolumenverteilung zur Ermittlung der nutzbaren Feldkapazitäten bestimmt.
Untersuchungsbericht:
- Lage, Herkunft der Substrate, Kipptechnologie, Relief u. ä.,
- Angaben zum Untersuchungszeitpunkt und der genutzten Methoden,
- Flächenbeschreibung und Wertung der Analysenergebnisse,
- Vergleich der Analyseergebnisse mit den Ergebnissen aus der Erstkartierung,
- Einschätzung der Entwicklung des Bodenzustands seit Erstkartierung,
- Vergleich der Analyseergebnisse mit den definierten bodenkundlichen Zielwerten,
- Hinweise für die weitere Bewirtschaftung der Untersuchungsfläche,
- Lageplan der Untersuchungsfläche, Prüfbericht des Labors und Fotodokumentation als Anlagen.
Vergabenummer: 2303400102
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Nordraum „Bodengeologischer Kartierungsbericht und Qualitätsnachweis“
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12526
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht.
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 684.831,00 €
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Knappenstraße 1
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: +49 357384-4643