Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Sanierung, Erweiterung und ggfs. Neubau des Gebäudes Kurparkterrasse / Kleine Bühne Referenznummer der Bekanntmachung: 175/23 - vergebener Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 116
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrtal.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Sanierung, Erweiterung und ggfs. Neubau des Gebäudes Kurparkterrasse / Kleine Bühne
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das Gebäude hat eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m² (Keller, EG und OG). Die Nutzung ist derzeit gemischt geplant mit öffentlicher und Büro-Nutzung. Eine kleine Bühne ist vorhanden.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa.
Die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ist ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Lebenszykluskosten sind zu berücksichtigen.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung 0078.
Leistungen der Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss. Die Planung der verfahrenstechnischen Anlagen hierfür wird separat ausgeschrieben. Eine Abstimmung mit dem Fachplaner ist erforderlich, die Planungsleistungen sind in die Gesamtplanung einzuarbeiten.
Mit Keller und den beiden Obergeschossen hat es eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m². Die Nutzung ist derzeit wie folgt geplant: KG: Technik, Werkstatt, Lagerräume, Gemeinschafts- und Erlebnisraum, Brunnenkammer/ Brunnentechnik; EG: Büros, Sanitär, Veranstaltungsgastronomie, Raum "Kleine Bühne" als unterteilbarer Multifunktionsraum mit noch in Planung befindlicher öffentlicher Nutzung; OG: Büros, Besprechungsräume, Multifunktionsfläche, Dachterrassen.
Anpassungen an Nutzeranforderungen/ Nutzungsänderungen sind in diesem frühen Stadium möglich. Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Die anrechenbaren Kosten betragen geschätzt:
KG 300 Objektplanung 2.900.000 EUR netto
KG 400 Technische Anlagen 1.557.000 EUR netto
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden zunächst alle für die Sanierung erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien. Leistungsbestandteil ist auch eine vertiefte Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung inklusive Lebenszykluskostenbetrachtung. Maßgeblich bezüglich weiterer Leistungsbestandteile ist die Anlage 2 zum Vertrag. Entscheidet sich der Auftraggeber nach dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau, sind die Leistungsphasen 1 + 2 zu wiederholen und die weiteren Planungsleistungen für einen Neubau auszuführen.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 in Bezug auf die Gebäudesanierung nebst vertiefter Kostenberechnung/Wirtschaftlichkeitsberechnung. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7, Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9. Entscheidet sich der AG nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau, sind die Leistungsphasen 1 und 2 für diesen zu wiederholen. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt wie zuvor. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau. Die tragwerksplanerischen Bestandsunterlagen des Gebäudes wurden durch die Flutkatastrophe zerstört.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Mit Keller und den beiden Obergeschossen hat es eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m².
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Die anrechenbaren Kosten betragen geschätzt:
KG 300 Objektplanung 2.900.000 EUR netto
KG 400 Technische Anlagen 1.557.000 EUR netto
Aktuell liegen die tragwerksplanerischen Bestandsunterlagen des Gebäudes nicht vor. Die Baugenehmigung wurde bei dem Archiv der Kreisverwaltung angefragt. Ob in diesen weitergehenden Unterlagen oder Angaben zum Tragwerk ersichtlich sind, ist nicht abzusehen.
Im südlichen Bereich zwischen dem Bestandsgebäude und der Oberstraße ist die Anlage einer Zuwegung geplant. Es ist geplant, diese für Kraftfahrzeuge bis zur Nutzungskategorie G (<160kN Gesamtgewicht auf zwei Achsen, EN 1991) zu nutzen. Entsprechend ist der Nachweis zu führen, dass die Bestandswände in diesem Bereich die daraus resultierenden Lasten aufnehmen können.
Der Leistungsumfang umfasst teilweise neue Bauteile (Neues Vordach inkl. neuer Stützen, Aufstockung in Leichtbau z.B. Holzbauweise, Angedachte Kurkolonnaden zwischen dem Bestandsgebäude und Neubau) teilweise Nachweise des Bestands (Lasteinleitung und Weiterleitung Bereich neues Vordach und Aufstockung, Deckenloch/-löcher zwecks Einbringung der Anlagen zur Wasseraufbereitung u.a.).
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung 0078, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 und 6. Entscheidet sich der AG nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau, sind die Leistungsphasen 1 und 2 für diesen zu wiederholen. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt wie zuvor.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Elektro nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss. Eine PV-Anlage ist zu planen.
Für das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne sind basierend auf der Objektplanung und in Abstimmung mit der Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Bauphysiker, Energieberater folgende Planungsleistungen mit folgenden geschätzten anrechenbaren Kosten (netto) zu erbringen:
KG 440 Elektrische Anlagen 429.000 EUR netto
KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 163.000 EUR netto
KG 460 Förderanlagen 95.000 EUR netto
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungs-stufe die Leistungsphasen 1 und 2 in Bezug auf die Gebäudesanierung. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7, Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9. Entscheidet sich der AG nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau, sind die Leistungsphasen 1 und 2 für diesen zu wiederholen. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt wie zuvor. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HKLS und GA nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Für das Café sind küchentechnische Anlagen zu planen. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Für das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne sind basierend auf der Objektplanung und in Abstimmung mit der Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Bauphysiker, Energieberater folgende
Planungsleistungen mit folgenden geschätzten anrechenbaren Kosten zu erbringen:
KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 193.000 EUR netto
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 252.000 EUR netto
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen 281.000 EUR netto
KG 474 Feuerlöschanlagen 56.000 EUR netto
KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation 88.000 EUR netto
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungs-stufe die Leistungsphasen 1 und 2 in Bezug auf die Gebäudesanierung. Weitere Leistungs-stufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7, Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9. Entscheidet sich der AG nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau, sind die Leistungsphasen 1 und 2 für diesen zu wiederholen. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt wie zuvor. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Fachplanungsleistungen Küchentechnik
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Für das Café sind küchentechnische Anlagen zu planen. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss. Die Planungsleistungen für die Küchentechnik werden abgerufen, wenn der AG die Entscheidung für Neubau oder Sanierung getroffen hat.
Für das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne sind basierend auf der Objektplanung und in Abstimmung mit der Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Bauphysiker, Energieberater Planungs- und Bauüberwachungsleistungen zu erbringen für küchentechnische Anlagen in den Leistungsphasen 1-9. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung findet sich in der Anlage E01. Die Beschreibung im Appendix I stellt lediglich den Rahmen der Planung dar und ist im Zuge der Planung zu detaillieren und fortzuschreiben. Die anrechenbaren Kosten betragen geschätzt netto:
KG 471 Küchenanlage 100.000 EUR netto
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und soziokulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 im Falle einer Gebäudesanierung. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7, Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Die Planungsleistungen für die Küchentechnik werden abgerufen, wenn der AG die Entscheidung für Neubau oder Sanierung getroffen hat. Sie sind daher entweder im Bestandsgebäude oder im Neubau zu erbringen.
Fachplanungsleistungen der Bauphysik - Bauakustik und Schallschutz sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Mit Keller und den beiden Obergeschossen hat es eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m². Die Nutzung ist derzeit wie folgt geplant: KG: Technik, Werkstatt, Lagerräume, Gemeinschafts- und Erlebnisraum, Brunnenkammer/ Brunnentechnik; EG: Büros, Sanitär, Veranstaltungsgastronomie, Raum "Kleine Bühne" als unterteilbarer Multifunktionsraum mit noch in Planung befindlicher öffentlicher Nutzung; OG: Büros, Besprechungsräume, Multifunktionsfläche, Dachterrassen.
Anpassungen an Nutzeranforderungen/ Nutzungsänderungen sind in diesem frühen Stadium möglich.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bauakustik und Schallschutz:
Das Leistungsbild wird definiert wie in Anlage 1 Ziffer 1.2.1 und 1.2.2 HOAI. Besonders ist in diesem Zusammenhang auch den verschiedenen ggf. gleichzeitigen Nutzungen des Gebäudes Rechnung zu tragen.
Wärmeschutz und Energiebilanzierung:
Das Leistungsbild wird definiert wie in Anlage 1 Ziffer 1.2.1 und 1.2.2 HOAI. Zu den Anforderungen an den Wärmeschutz und Optimierungen im Hinblick auf Energiebilanzierung siehe Aufgabenstellung.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Die anrechenbaren Kosten betragen geschätzt:
KG 300 Objektplanung 2.900.000 EUR netto
KG 400 Technische Anlagen 1.557.000 EUR netto
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Fachplanungsleistungen Brandschutz
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Der gesamte Gebäudekomplex ist mit der Erweiterung und Umnutzung in Bezug auf Brandschutz durch AN neu zu untersuchen und zu bewerten.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Mit Keller und den beiden Obergeschossen hat es eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m². Die Nutzung ist derzeit wie folgt geplant: KG: Technik, Werkstatt, Lagerräume, Gemeinschafts- und Erlebnisraum, Brunnenkammer/ Brunnentechnik; EG: Büros, Sanitär, Veranstaltungsgastronomie, Raum "Kleine Bühne" als unterteilbarer Multifunktionsraum mit noch in Planung befindlicher öffentlicher Nutzung; OG: Büros, Besprechungsräume, Multifunktionsfläche, Dachterrassen.
Anpassungen an Nutzeranforderungen/ Nutzungsänderungen sind in diesem frühen Stadium möglich.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Brandschutz:
Der gesamte Gebäudekomplex ist mit der Erweiterung und Umnutzung in Bezug auf Brandschutz neu zu untersuchen und zu bewerten.
Die Honorarermittlung erfolgt über Flächenäquivalente gemäß Honorarberechnungsformel nach Abschnitt 1.5 AHO Heft Nr. 17 (2022).
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben des AHO Heftes Nr. 17, Ziffer 1.4.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphase 5, Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Fachplanungsleistungen Energieberatung
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Für das Café sind küchentechnische Anlagen zu planen. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Um das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne möglichst energieeffizient und nachhaltig zu gestalten, sind basierend auf der Objektplanung und in Abstimmung mit Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und Bauphysik durch den Energieberater folgende Leistungen zu erbringen:
- Erarbeitung von Energieversorgungskonzepten
- Bewertung der Gebäudehülle und Haustechnischen Anlagen bezüglich Energieeffizienz
- Erarbeitung von Synergielösungen zwischen Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne, Großem Sprudel, Anlagentechnik und Neubau Kurparkrandbebauung
- Erschließung von Fördermöglichkeiten
- Erstellung von Förderanträgen
- Zuarbeit zur Erstellung der Unterlagen: Raumprogramm und Zbau (siehe Anlage E02)
- Gebäudesimulation (optional).
Die obengenannten Leistungen sind projektbegleitend in Anlehnung an die Leistungsstufen der HOAI zu erbringen und zu realisieren in den Leistungsphasen 1 bis 5.
Der AN arbeitet bei erforderlich werdenden Bauvoranfragen mit und stellt den anderen Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber die erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Der AN erbringt alle für die Kredit- und Fördermittelbeschaffung erforderlichen und seinem Tätigkeitsfeld zumutbaren Unterlagen. Er nimmt an Terminen zur Verhandlung der Förderfähigkeit teil und bestätigt als Sachverständiger die Richtigkeit des durch ihn erbrachten Beitrags zu Förderantragen.
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021. Die Vergütung erfolgt in pauschaler Abrechnung.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphase 5. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur - unter www.dtvp.de einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.
2. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform oder die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
3. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung alle erforderlichen Angaben und Auskünfte hierzu zu erteilen.
4. Die vergebene Stelle will vertraglich berechtigt sein alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch eine einseitige Erklärung auf ihrer Tochtergesellschaft, die Ahrtal und Bad Neuenahr Marketing GmbH zu übertragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK76W94
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/165240
Fax: +49 6131/162113
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen.