Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Sanierung, Erweiterung und ggfs. Neubau des Gebäudes Kurparkterrasse / Kleine Bühne Referenznummer der Bekanntmachung: 175/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 116
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrtal.de/
Postanschrift: Löhrstraße 99
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 261/988662-0
Fax: +49 261/988662-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.webeler-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Sanierung, Erweiterung und ggfs. Neubau des Gebäudes Kurparkterrasse / Kleine Bühne
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das Gebäude hat eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m² (Keller, EG und OG). Die Nutzung ist derzeit gemischt geplant mit öffentlicher und Büro-Nutzung. Eine kleine Bühne ist vorhanden.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa.
Die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ist ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Lebenszykluskosten sind zu berücksichtigen.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung 0078.
Leistungen der Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss. Die Planung der verfahrenstechnischen Anlagen hierfür wird separat ausgeschrieben. Eine Abstimmung mit dem Fachplaner ist erforderlich, die Planungsleistungen sind in die Gesamtplanung einzuarbeiten.
Mit Keller und den beiden Obergeschossen hat es eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m². Die Nutzung ist derzeit wie folgt geplant: KG: Technik, Werkstatt, Lagerräume, Gemeinschafts- und Erlebnisraum, Brunnenkammer/ Brunnentechnik; EG: Büros, Sanitär, Veranstaltungsgastronomie, Raum "Kleine Bühne" als unterteilbarer Multifunktionsraum mit noch in Planung befindlicher öffentlicher Nutzung; OG: Büros, Besprechungsräume, Multifunktionsfläche, Dachterrassen.
Anpassungen an Nutzeranforderungen/ Nutzungsänderungen sind in diesem frühen Stadium möglich. Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Die anrechenbaren Kosten betragen geschätzt:
KG 300 Objektplanung 2.900.000 EUR netto
KG 400 Technische Anlagen 1.557.000 EUR netto
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden zunächst alle für die Sanierung erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien. Leistungsbestandteil ist auch eine vertiefte Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung inklusive Lebenszykluskostenbetrachtung. Maßgeblich bezüglich weiterer Leistungsbestandteile ist die Anlage 2 zum Vertrag. Entscheidet sich der Auftraggeber nach dem Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau, sind die Leistungsphasen 1 + 2 zu wiederholen und die weiteren Planungsleistungen für einen Neubau auszuführen.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen, die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen und gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (75%);
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) (25%).
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 in Bezug auf die Gebäudesanierung nebst vertiefter Kostenberechnung/Wirtschaftlichkeitsberechnung. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7, Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9. Entscheidet sich der AG nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau, sind die Leistungsphasen 1 und 2 für diesen zu wiederholen. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt wie zuvor. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau. Die tragwerksplanerischen Bestandsunterlagen des Gebäudes wurden durch die Flutkatastrophe zerstört.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Mit Keller und den beiden Obergeschossen hat es eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m².
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Die anrechenbaren Kosten betragen geschätzt:
KG 300 Objektplanung 2.900.000 EUR netto
KG 400 Technische Anlagen 1.557.000 EUR netto
Aktuell liegen die tragwerksplanerischen Bestandsunterlagen des Gebäudes nicht vor. Die Baugenehmigung wurde bei dem Archiv der Kreisverwaltung angefragt. Ob in diesen weitergehenden Unterlagen oder Angaben zum Tragwerk ersichtlich sind, ist nicht abzusehen.
Im südlichen Bereich zwischen dem Bestandsgebäude und der Oberstraße ist die Anlage einer Zuwegung geplant. Es ist geplant, diese für Kraftfahrzeuge bis zur Nutzungskategorie G (<160kN Gesamtgewicht auf zwei Achsen, EN 1991) zu nutzen. Entsprechend ist der Nachweis zu führen, dass die Bestandswände in diesem Bereich die daraus resultierenden Lasten aufnehmen können.
Der Leistungsumfang umfasst teilweise neue Bauteile (Neues Vordach inkl. neuer Stützen, Aufstockung in Leichtbau z.B. Holzbauweise, Angedachte Kurkolonnaden zwischen dem Bestandsgebäude und Neubau) teilweise Nachweise des Bestands (Lasteinleitung und Weiterleitung Bereich neues Vordach und Aufstockung, Deckenloch/-löcher zwecks Einbringung der Anlagen zur Wasseraufbereitung u.a.).
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung 0078, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen, die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen und gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (75%);
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) (25%).
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 und 6. Entscheidet sich der AG nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau, sind die Leistungsphasen 1 und 2 für diesen zu wiederholen. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt wie zuvor.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung Elektro nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss. Eine PV-Anlage ist zu planen.
Für das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne sind basierend auf der Objektplanung und in Abstimmung mit der Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Bauphysiker, Energieberater folgende Planungsleistungen mit folgenden geschätzten anrechenbaren Kosten (netto) zu erbringen:
KG 440 Elektrische Anlagen 429.000 EUR netto
KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen 163.000 EUR netto
KG 460 Förderanlagen 95.000 EUR netto
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen, die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen und gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (75%);
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) (25%).
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungs-stufe die Leistungsphasen 1 und 2 in Bezug auf die Gebäudesanierung. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7, Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9. Entscheidet sich der AG nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau, sind die Leistungsphasen 1 und 2 für diesen zu wiederholen. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt wie zuvor. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HKLS und GA nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Für das Café sind küchentechnische Anlagen zu planen. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Für das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne sind basierend auf der Objektplanung und in Abstimmung mit der Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Bauphysiker, Energieberater folgende
Planungsleistungen mit folgenden geschätzten anrechenbaren Kosten zu erbringen:
KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 193.000 EUR netto
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen 252.000 EUR netto
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen 281.000 EUR netto
KG 474 Feuerlöschanlagen 56.000 EUR netto
KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation 88.000 EUR netto
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen, die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen und gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (75%);
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) (25%).
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungs-stufe die Leistungsphasen 1 und 2 in Bezug auf die Gebäudesanierung. Weitere Leistungs-stufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7, Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9. Entscheidet sich der AG nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau, sind die Leistungsphasen 1 und 2 für diesen zu wiederholen. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt wie zuvor. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Fachplanungsleistungen Küchentechnik
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Für das Café sind küchentechnische Anlagen zu planen. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss. Die Planungsleistungen für die Küchentechnik werden abgerufen, wenn der AG die Entscheidung für Neubau oder Sanierung getroffen hat.
Für das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne sind basierend auf der Objektplanung und in Abstimmung mit der Tragwerksplanung, Brandschutzplanung, Bauphysiker, Energieberater Planungs- und Bauüberwachungsleistungen zu erbringen für küchentechnische Anlagen in den Leistungsphasen 1-9. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung findet sich in der Anlage E01. Die Beschreibung im Appendix I stellt lediglich den Rahmen der Planung dar und ist im Zuge der Planung zu detaillieren und fortzuschreiben. Die anrechenbaren Kosten betragen geschätzt netto:
KG 471 Küchenanlage 100.000 EUR netto
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und soziokulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen, die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen und gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (75%);
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) (25%).
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 im Falle einer Gebäudesanierung. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7, Leistungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Die Planungsleistungen für die Küchentechnik werden abgerufen, wenn der AG die Entscheidung für Neubau oder Sanierung getroffen hat. Sie sind daher entweder im Bestandsgebäude oder im Neubau zu erbringen.
Fachplanungsleistungen der Bauphysik - Bauakustik und Schallschutz sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Mit Keller und den beiden Obergeschossen hat es eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m². Die Nutzung ist derzeit wie folgt geplant: KG: Technik, Werkstatt, Lagerräume, Gemeinschafts- und Erlebnisraum, Brunnenkammer/ Brunnentechnik; EG: Büros, Sanitär, Veranstaltungsgastronomie, Raum "Kleine Bühne" als unterteilbarer Multifunktionsraum mit noch in Planung befindlicher öffentlicher Nutzung; OG: Büros, Besprechungsräume, Multifunktionsfläche, Dachterrassen.
Anpassungen an Nutzeranforderungen/ Nutzungsänderungen sind in diesem frühen Stadium möglich.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bauakustik und Schallschutz:
Das Leistungsbild wird definiert wie in Anlage 1 Ziffer 1.2.1 und 1.2.2 HOAI. Besonders ist in diesem Zusammenhang auch den verschiedenen ggf. gleichzeitigen Nutzungen des Gebäudes Rechnung zu tragen.
Wärmeschutz und Energiebilanzierung:
Das Leistungsbild wird definiert wie in Anlage 1 Ziffer 1.2.1 und 1.2.2 HOAI. Zu den Anforderungen an den Wärmeschutz und Optimierungen im Hinblick auf Energiebilanzierung siehe Aufgabenstellung.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Die anrechenbaren Kosten betragen geschätzt:
KG 300 Objektplanung 2.900.000 EUR netto
KG 400 Technische Anlagen 1.557.000 EUR netto
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen, die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen und gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (75%).
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) (25%);
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Fachplanungsleistungen Brandschutz
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Der gesamte Gebäudekomplex ist mit der Erweiterung und Umnutzung in Bezug auf Brandschutz durch AN neu zu untersuchen und zu bewerten.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Mit Keller und den beiden Obergeschossen hat es eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m². Die Nutzung ist derzeit wie folgt geplant: KG: Technik, Werkstatt, Lagerräume, Gemeinschafts- und Erlebnisraum, Brunnenkammer/ Brunnentechnik; EG: Büros, Sanitär, Veranstaltungsgastronomie, Raum "Kleine Bühne" als unterteilbarer Multifunktionsraum mit noch in Planung befindlicher öffentlicher Nutzung; OG: Büros, Besprechungsräume, Multifunktionsfläche, Dachterrassen.
Anpassungen an Nutzeranforderungen/ Nutzungsänderungen sind in diesem frühen Stadium möglich.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Brandschutz:
Der gesamte Gebäudekomplex ist mit der Erweiterung und Umnutzung in Bezug auf Brandschutz neu zu untersuchen und zu bewerten.
Die Honorarermittlung erfolgt über Flächenäquivalente gemäß Honorarberechnungsformel nach Abschnitt 1.5 AHO Heft Nr. 17 (2022).
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben des AHO Heftes Nr. 17, Ziffer 1.4.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen, die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen und gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (75%);
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) (25%).
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphase 5, Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Fachplanungsleistungen Energieberatung
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Für das Café sind küchentechnische Anlagen zu planen. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Um das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne möglichst energieeffizient und nachhaltig zu gestalten, sind basierend auf der Objektplanung und in Abstimmung mit Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und Bauphysik durch den Energieberater folgende Leistungen zu erbringen:
- Erarbeitung von Energieversorgungskonzepten
- Bewertung der Gebäudehülle und Haustechnischen Anlagen bezüglich Energieeffizienz
- Erarbeitung von Synergielösungen zwischen Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne, Großem Sprudel, Anlagentechnik und Neubau Kurparkrandbebauung
- Erschließung von Fördermöglichkeiten
- Erstellung von Förderanträgen
- Zuarbeit zur Erstellung der Unterlagen: Raumprogramm und Zbau (siehe Anlage E02)
- Gebäudesimulation (optional).
Die obengenannten Leistungen sind projektbegleitend in Anlehnung an die Leistungsstufen der HOAI zu erbringen und zu realisieren in den Leistungsphasen 1 bis 5.
Der AN arbeitet bei erforderlich werdenden Bauvoranfragen mit und stellt den anderen Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber die erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Der AN erbringt alle für die Kredit- und Fördermittelbeschaffung erforderlichen und seinem Tätigkeitsfeld zumutbaren Unterlagen. Er nimmt an Terminen zur Verhandlung der Förderfähigkeit teil und bestätigt als Sachverständiger die Richtigkeit des durch ihn erbrachten Beitrags zu Förderantragen.
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021. Die Vergütung erfolgt in pauschaler Abrechnung.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Baumaßnahmen, die die Mindestanforderungen an Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen und gesammelte Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen anhand der eingereichten Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen (75%);
2. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Jahren (Projektleitung und stellvertretende Projektleitung) (25%).
Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen.
Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphase 5. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.
1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Für Los 1 ergänzend:
6. Der für das Projektteam vorgeschlagenen Mitarbeiter (Projektleitung) muss eine Qualifikation als Architekt oder Ingenieur, Dipl.-Ing. oder Master, Fachrichtung Hochbau, nachweisen. Entsprechende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
7. Der Bewerber muss in Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.
II.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1,5 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1 Mio. EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für Planung und Datenverarbeitung.
4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
5. Die geforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Für Los 1: Der Bewerber muss hinsichtlich der Bürogröße neben der Person des Planers und des Bauüberwachers mindestens über einen Vertreter mit vergleichbaren beruflichen Qualifikationen verfügen. Das Projektteam muss mit mindestens einem im Sinne der Ziffer III.1.1 qualifizierten Person (Qualifikation als Architekt oder Ingenieur, Dipl.-Ing. oder Master, Fachrichtung Hochbau) besetzt sein. Entsprechende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
0) Allgemein:
Der Bewerber muss seine besondere Erfahrung mit Planung und Bau von vergleichbaren Vorhaben nachweisen und dazu drei Referenzen über Planungs- und Bauüberwachungsleistungen aus den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren einreichen. Die Referenzen müssen fertig gestellt sein (Abschluss der Leistungsphase 8; für Los 2: der Leistungsphase 6).
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
1) Ort des Projekts
2) Zeitpunkt der Auftragserteilung
3) Art und Nutzung des Gebäudes
4) Art der Baumaßnahme (Sanierung/Erweiterung/Sonstige)
5) Honorarzone
6) Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen)
7) Ausführung in Arbeitsgemeinschaft/mit Nachunternehmern (Angabe eigener Leistungsteil)
8) Baukosten netto (KG 300, 400 netto)
9) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
1) Für Los 1:
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen:
- Die Baukosten betragen mindestens 1 Million Euro netto (KG 300 + KG 400);
- Die Referenzobjekte betreffen Objektplanungsleistungen für Sanierung oder Bauen im Bestand bei Verwaltungsgebäuden oder anderen Gebäude mit öffentlicher Nutzung;
- Die Referenzleistungen wurden erbracht für öffentliche Auftraggeber und/oder die Bauleistungen wurden nach Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschrieben;
- Mindestens eine Referenz muss ein Objekt betreffen, das einer Versammlungsstättenverordnung unterliegt;
- Bei mindestens eine Referenz wurden öffentliche Projektfördermaßnahmen in Anspruch genommen.
2) Für Los 2:
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie folgende inhaltliche Anforderungen erfüllten:
- Die Baukosten betragen mindestens 1 Million Euro netto (KG 300 + KG 400);
- Die Referenzobjekte betreffen Sanierung oder Bauen im Bestand;
- Das Referenzobjekt war von vergleichbarem Schwierigkeitsgrad (entspricht HZ III);
- Mindestens eine Referenzleistung wurde erbracht für öffentliche Auftraggeber und/oder die Bauleistungen wurden nach Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschrieben;
- Mindestens eine Referenz muss ein Objekt betreffen, das einer Versammlungsstättenverordnung unterliegt.
3) Für Los 3:
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie folgende inhaltliche Anforderungen erfüllten:
- Die Referenzobjekte betreffen Sanierung oder Bauen im Bestand;
- Die Referenzleistungen betreffen die Anlagengruppen 4, 5 und 6;
- Die anrechenbaren Kosten betrugen netto für die AG 4 mindestens 250.000 EUR netto, für die AG 5 mindestens 80.000 EUR netto;
- Die Referenzleistungen waren von vergleichbarem Schwierigkeitsgrad (entspricht für die Anlagengruppen 4 und 5 HZ II, für die Anlagengruppe 6 HZ I);
- Mindestens eine Referenzleistung wurde erbracht für öffentliche Auftraggeber und/oder die Bauleistungen wurden nach Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschrieben;
- Mindestens eine Referenz muss ein Objekt betreffen, das einer Versammlungsstättenverordnung unterliegt.
Die Anlagengruppen 4, 5 und 6 müssen nicht zwingend gemeinsam an einem Objekt erbracht worden sein. Für jede Anlagengruppe sind jedoch 3 Referenznachweise einzureichen, die den Mindestanforderungen genügen.
4) Für Los 4:
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie folgende inhaltliche Anforderungen erfüllten:
- Die Referenzobjekte betreffen Sanierung oder Bauen im Bestand;
- Die Referenzleistungen betreffen die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 - Feuerlöschanlagen und 8;
- Die anrechenbaren Kosten betrugen netto für die AG 1, 2 und 3 mindestens 100.000 EUR netto;
- Die Referenzleistungen waren von vergleichbarem Schwierigkeitsgrad (entspricht für die Anlagengruppen 1, 2 und 7 HZ II, für die Anlagengruppen 3 und 8 HZ III);
- Mindestens eine Referenzleistung wurde erbracht für öffentliche Auftraggeber und/oder die Bauleistungen wurden nach Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschrieben;
- Mindestens eine Referenz muss ein Objekt betreffen, das einer Versammlungsstättenverordnung unterliegt.
Die Anlagengruppen müssen nicht zwingend gemeinsam an einem Objekt erbracht worden sein. Für jede Anlagengruppe sind jedoch 3 Referenznachweise einzureichen, die den Mindestanforderungen genügen. Für die Anlagengruppe 7 - Feuerlöschanlagen - ist eine einzige Referenz ausreichend.
5) Für Los 5:
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie folgende inhaltliche Anforderungen erfüllten:
- Die Referenzobjekte betreffen vorzugsweise Sanierung oder Bauen im Bestand;
- Die Referenzleistungen betreffen die Anlagengruppe 7 - küchentechnische Anlagen;
- Die anrechenbaren Kosten betrugen netto für die küchentechnischen Anlagen mindestens 60.000 EUR netto;
- Die Referenzleistungen waren von vergleichbarem Schwierigkeitsgrad (entspricht HZ III);
- Mindestens eine Referenzleistung wurde erbracht für öffentliche Auftraggeber und/oder die Bauleistungen wurden nach Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschrieben;
- Mindestens eine Referenz muss ein Objekt betreffen, das einer Versammlungsstättenverordnung unterliegt.
6) Für Los 6:
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie folgende inhaltliche Anforderungen erfüllten:
- Die Referenzobjekte betreffen vorzugsweise Sanierung oder Bauen im Bestand;
- Die Referenzleistungen betreffen Fachplanungsleistungen der Bauphysik - Bauakustik und Schallschutz sowie Wärmeschutz und Energiebilanzierung;
- Das Referenzobjekt war von einer vergleichbaren Größenordnung;
- Die Referenzleistungen waren von vergleichbarem Schwierigkeitsgrad (entspricht HZ II (Bauakustik und Schallschutz) bzw. III (Wärmeschutz und Energiebilanzierung));
- Mindestens eine Referenzleistung wurde erbracht für öffentliche Auftraggeber;
- Mindestens eine Referenz muss ein Objekt betreffen, das einer Versammlungsstättenverordnung unterliegt;
- Mindestens eine Referenz belegt die Erfahrung des Bewerbers mit der Erlangung öffentlicher Fördermittel.
7) Für Los 7:
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie folgende inhaltliche Anforderungen erfüllten:
- Die Referenzobjekte betreffen vorzugsweise Sanierung oder Bauen im Bestand;
- Die Referenzleistungen betreffen Fachplanungsleistungen der Brandschutzplanung;
- Es wurden mindestens die Leistungsphasen 1-5 und 8 nach AHO-Heft 17, mindestens überwiegend, erbracht;
- Das Referenzobjekt war von einer vergleichbaren Größenordnung;
- Mindestens eine Referenzleistung wurde erbracht für öffentliche Auftraggeber;
- Mindestens eine Referenz muss ein Objekt betreffen, das einer Versammlungsstättenverordnung unterliegt.
8) Für Los 8:
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie folgende inhaltliche Anforderungen erfüllten:
- Die Referenzobjekte betreffen vorzugsweise Sanierung oder Bauen im Bestand;
- Die Referenzleistungen betreffen Energieberatungsleistungen;
- Es wurden mindestens die Leistungsphasen 1-5, mindestens überwiegend, erbracht;
- Das Referenzobjekt war von einer vergleichbaren Größenordnung;
- Mindestens eine Referenzleistung wurde erbracht für öffentliche Auftraggeber;
- Mindestens eine Referenz belegt die Erfahrung des Bewerbers mit der Erlangung öffentlicher Fördermittel.
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Ingenieur benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur - unter www.dtvp.de (Identifikationsnummer CXP4YK768RL) einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden. Hinsichtlich der Eigenerklärungen kann der Nachweis vorläufig durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung geführt werden. Maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der Bekanntmachung.
2. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform oder die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
3. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung alle erforderlichen Angaben und Auskünfte hierzu zu erteilen.
4. Die vergebene Stelle will vertraglich berechtigt sein alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch eine einseitige Erklärung auf ihrer Tochtergesellschaft, die Ahrtal und Bad Neuenahr Marketing GmbH zu übertragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK768RL
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/165240
Fax: +49 6131/162113
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen.