Vergabe von Reinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 780/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Johann-Sebastian-Bach-Straße 6
Ort: Fehrbellin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16833
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DOMBERTRECHTSANWÄLTE Part mbB, Rechtsanwalt Philipp Buslowicz
E-Mail:
Telefon: +49 3316204270
Fax: +49 3316204271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dombert.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Reinigungsleistungen
Die Gemeinde Fehrbellin beabsichtigt die Vergabe der Reinigungsleistungen für die kommunalen Einrichtungen. Gegenstand der Beauftragung ist die Grund- und Unterhaltsreinigung sowie die Glasreinigung.
Vorliegend erfolgt eine Aufteilung in Lose entsprechend des Leistungsumfangs in Mengen- und Fachlose. In der Zusammenschau ergibt sich somit folgende Losbildung:
1 Grund- und Unterhaltsreinigung Einrichtungen Teil I
2 Grund- und Unterhaltsreinigung Einrichtungen Teil II
3 Glasreinigung Einrichtungen Teil I
4 Glasreinigung Einrichtungen Teil II
Für jedes Fachlos muss ein Angebot eingereicht werden. Wenn Sie sich auf mehrere Fachlose bewerben möchten, müssen Sie separate Angebote einreichen (andernfalls behält der Auftraggeber sich vor, das Angebot auszuschließen).
Gem. § 30 Abs. 2 und 3 VgV wird die Möglichkeit, den Zuschlag auf mehr als 2 Lose zu erhalten, ausgeschlossen. Es besteht folglich die Möglichkeit bei maximal 2 Losen den Zuschlag zu erhalten - dabei ist jeweils der Zuschlag auf maximal 1 Los der Grund- und Unterhaltsreinigung und 1 Los der Glasreinigung möglich. Folglich kann ein Bieter nur dann bei 2 Losen den Zuschlag erhalten, wenn es sich einmal um ein Los der Grund- und Unterhaltsreinigung und einmal um ein Los der Glasreinigung handelt.
Sofern ein Bieter nach der Angebotsauswertung bei zwei gleichen Fachlosen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben sollte, erhält er den Zuschlag nur auf das größere Los nach dem Preisvolumen. Bei dem anderen Los erhält der nächstbeste Bieter den Zuschlag.
Grund- und Unterhaltsreinigung Einrichtungen Teil I
Die Reinigungsarbeiten sind an folgenden Erfüllungsorten zu erbringen:
- Gemeindeverwaltung (Rathaus),
Johann-Sebastian-Bach-Str. 6, 16833 Fehrbellin,
- Bauhof,
Feldbergstr. 41, 16833 Fehrbellin,
- Hort Fehrbellin,
Geschw.-Scholl-Str. 14, 16833 Fehrbellin,
- Kita Storchennest,
Straße der Jugend 1, 16833 Linum,
- Kita Luchstrolche,
Dorfstr. 63, 16833 Protzen,
- Vorschule Fehrbellin,
Geschw.- Scholl-Str. 14, 16833 Fehrbellin,
- Mehrzweckhalle "Rhinhalle",
Geschw.-Scholl-Str. 14, 16833 Fehrbellin,
- Grundschule Johann-Heinrich-Bolte,
Geschw.-Scholl-str. 14, 16833 Fehrbellin.
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Grund- und Unterhaltsreinigung dient der Substanzerhaltung und der Sauberhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist so, wie nach den Vergabeunterlagen und insbesondere derLeistungsbeschreibung nebst Anlagen vorgegeben, in vollem Umfang durchzuführen.
Der Vertrag tritt am 01.12.2023 in Kraft und endet am 30.11.2025.
Er verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein Jahr, falls er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes gekündigt wird.
Grund- und Unterhaltsreinigung Einrichtungen Teil II
Die Reinigungsarbeiten sind an folgenden Erfüllungsorten zu erbringen:
- "Grüne" Grundschule und Hort Kleeblatt,
Weinbergweg 13, 16818 Wustrau,
- Oberschule "Am Rhin",
Dechtower Weg 3a, 16833 Fehrbellin,
- Kita Luchspatzen,
Promenade 9b, 16833 Fehrbellin,
- Kita "Pusteblume",
Dorfstr. 25, 16818 Wustrau,
- Sporthalle an der Oberschule "Am Rhin",
Dechtower Weg 3a, 16833 Fehrbellin.
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Unterhaltsreinigung dient der Substanzerhaltung und der Sauberhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist so, wie nach den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen vorgegeben, in vollem Umfang durchzuführen.
Dieser Vertrag tritt am 01.12.2023 in Kraft und endet am 30.11.2025.
Er verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein Jahr, falls er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes gekündigt wird.
Glasreinigung Einrichtungen Teil I
Die Glas- und Fensterrahmenreinigungsarbeiten sind an folgenden Erfüllungsorten zu erbringen:
- Gemeindeverwaltung (Rathaus),
Johann-Sebastian-Bach-Str. 6, 16833 Fehrbellin,
- Bauhof,
Feldbergstr. 41, 16833 Fehrbellin,
- Hort Fehrbellin,
Geschw.-Scholl-Str. 14, 16833 Fehrbellin,
- Kita Storchennest,
Straße der Jugend 1, 16833 Linum,
- Kita Luchstrolche,
Dorfstr. 63, 16833 Protzen,
- Vorschule Fehrbellin,
Geschw.- Scholl-Str. 14, 16833 Fehrbellin,
- Mehrzweckhalle "Rhinhalle",
Geschw.-Scholl-Str. 14, 16833 Fehrbellin,
- Grundschule Johann-Heinrich-Bolte,
Geschw.-Scholl-str. 14, 16833 Fehrbellin.
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Glas- und Fensterrahmenreinigung dient der Substanzerhaltung und der Sauberhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist so, wie nach den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen vorgegeben, in vollem Umfang durchzuführen.
Dieser Vertrag tritt am 01.12.2023 in Kraft und endet am 30.11.2025.
Er verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein Jahr, falls er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes gekündigt wird.
Glasreinigung Einrichtungen Teil II
Die Glas- und Fensterrahmenreinigungsarbeiten sind an folgenden Erfüllungsorten zu erbringen:
- "Grüne" Grundschule und Hort Kleeblatt,
Weinbergweg 13, 16818 Wustrau,
- Oberschule "Am Rhin",
Dechtower Weg 3a, 16833 Fehrbellin,
- Kita Luchspatzen,
Promenade 9b, 16833 Fehrbellin,
- Kita "Pusteblume",
Dorfstr. 25, 16818 Wustrau,
- Sporthalle an der Oberschule "Am Rhin",
Dechtower Weg 3a, 16833 Fehrbellin.
Die vom Auftragnehmer zu erbringende Glas- und Fensterrahmenreinigung dient der Substanzerhaltung und der Sauberhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist so, wie nach den Vergabeunterlagen und insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen vorgegeben, in vollem Umfang durchzuführen.
Dieser Vertrag tritt am 01.12.2023 in Kraft und endet am 30.11.2025.
Er verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein Jahr, falls er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Registereintragung: Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
1) Eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 3.000.000 (brutto) und Sach- und Vermögensschäden von mindestens EUR 5.000.000,00 (brutto) jeweils pro Versicherungsfall. Dabei muss die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das dreifache dieser Versicherungssummen betragen. Die entsprechende Bescheinigung der Versicherung bzw. die Zusicherung der Versicherung im Auftragsfall eine vorgenannten Anforderungen beizufügen.
2) Es ist der Netto-Jahresmsatz für die Jahre 2020, 2021, 2022 anzugeben.
Der Bewerber muss über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind jeweils zwei (je Los) geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bewerber bei diesen Projekten zwischen dem 01.08.20 und dem 31.08.2023 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage durch den Auftraggeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind vergleichbar,
- bei den Losen 1 und 2: wenn der Auftragnehmer turnusmäßige Leistungen der Grund- oder Unterhaltsreinigung im Rahmen eines Auftrags mit einer Laufzeit von mindestens 1,5 Jahr erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest 2 verschiedene Gebäude mit einer Reinigungsgrundfläche von mindestens 3.000 m² umfasst haben. Eine der beiden Referenzen muss einen jährlichen Leistungsumfang von mindestens 117.238,60 m² für Unterhaltsreinigungen haben. Der Auftrag muss nicht beendet sein - jedoch muss von der Vertragslaufzeit bereits 1 Jahr abgelaufen/erbracht sein.
- bei den Losen 3 und 4: wenn der Auftragnehmer turnusmäßige Leistungen der Glasreinigung im Rahmen eines Auftrags mit einer Laufzeit von mindestens 1,5 Jahr erbracht hat. Die Referenzprojekte müssen dabei zumindest 2 verschiedene Gebäude mit einer zu reinigenden Gesamtfläche von mindestens 740 m² umfasst haben. Eine der beiden Referenzen muss einen jährlichen Leistungsumfang von mindestens 1.000 m² für Glasreinigungen haben. Der Auftrag muss nicht beendet sein - jedoch muss von der Vertragslaufzeit bereits 1 Jahr abgelaufen/erbracht sein.
Es sind jeweils zwei (je Los) geeignete Referenzen erforderlich.
1) Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: Bezüglich des Bewerbers/Bieters dürfen keine Umstände vorliegen, welche den Auftraggeber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten oder nach § 124 GWB berechtigen.
2) Die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes zum Mindestarbeitsentgelt sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist muss gem. § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Kalendertage vekürzt werden. Die Auftraggeberin war gezwungen den bisherigen Vertrag außerordentlich, ohne eine entsprechende Frist zu kündigen. Damit muss der neue Vertrag dringend abgeschlossen sein, um eine entsprechende Reinigung und damit Nutzung der betroffenen Einrichtungen zu gewährleisten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHH6FV3
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de