Unterhaltungspflege/ Grünflächenpflege Seepark Prenzlau ab 01.03.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 61-23/30

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Prenzlau, Bauverwaltung
Postanschrift: Am Steintor 4
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3984-75-332
Fax: +49 3984-75-393
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.prenzlau.eu
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltungspflege/ Grünflächenpflege Seepark Prenzlau ab 01.03.2024

Referenznummer der Bekanntmachung: 61-23/30
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77300000 Dienstleistungen im Gartenbau
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Grünflächenpflege in Parkanlage mit Schwerpunkt Stauden- und Rabattenpflege

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung:

Seepark Prenzlau 17291 Prenzlau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Jahresvolumen umfasst:

Themengärten pflegen ca. 12.500 m²,

Staudenflächen pflegen ca. 33.500,00 m²,

Rosenflächen pflegen ca. 3.000,00 m²;

Bodendeckerpflege ca. 49.500,00 m²;

Zier- und Decksträucher pflegen ca. 23.000,00 m²,

Entleerung Abfallbehälter ca. 1.900,00 St.,

Reinigung Freilichtbühne.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr, wenn nicht die Stadt den Vertrag mit einer Frist von 9 Monaten zum 28.02. eines Jahres schriftlich kündigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag endet zum 29.02.2028 automatisch.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Brandenburgische Vergabegesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 101-313134
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 61-23/30
Bezeichnung des Auftrags:

Unterhaltspflege/ Grünflächenpflege Seepark Prenzlau ab 01.03.2024

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/09/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Grüner Flor GmbH
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Information nach § 11 Abs. 3 VgV wird unter der Rubrik "Sonstiges" eine Bieterinformation zur Registrierung und Nutzung des Vergabemarktplatzes Brandenburg bereitgestellt. Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind als Informationsblatt ebenfalls auf dem Vergabemarktplatz unter der Rubrik "Sonstiges" eingestellt. Alle Anfragen zur Ausschreibung und zu den Unterlagen sind spätestens bis zum 21.06.2023 schriftlich in deutscher Sprache direkt über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu richten. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.

Die schriftliche Abfassung des beiliegenden Dienstleistungsvertrages dient nur informellen Zwecken. Der Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande.

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6A6FUH

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-866-1610
Fax: +49 331-866-1652
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2023

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