Unterhaltungspflege/ Grünflächenpflege Seepark Prenzlau ab 01.03.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 61-23/30
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Steintor 4
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3984-75-332
Fax: +49 3984-75-393
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.prenzlau.eu
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltungspflege/ Grünflächenpflege Seepark Prenzlau ab 01.03.2024
Grünflächenpflege in Parkanlage mit Schwerpunkt Stauden- und Rabattenpflege
Seepark Prenzlau 17291 Prenzlau
Jahresvolumen umfasst:
Themengärten pflegen ca. 12.500 m²,
Staudenflächen pflegen ca. 33.500,00 m²,
Rosenflächen pflegen ca. 3.000,00 m²;
Bodendeckerpflege ca. 49.500,00 m²;
Zier- und Decksträucher pflegen ca. 23.000,00 m²,
Entleerung Abfallbehälter ca. 1.900,00 St.,
Reinigung Freilichtbühne.
Der Vertrag beginnt am 01.03.2024 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr, wenn nicht die Stadt den Vertrag mit einer Frist von 9 Monaten zum 28.02. eines Jahres schriftlich kündigt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag endet zum 29.02.2028 automatisch.
Das Brandenburgische Vergabegesetz über Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltspflege/ Grünflächenpflege Seepark Prenzlau ab 01.03.2024
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Information nach § 11 Abs. 3 VgV wird unter der Rubrik "Sonstiges" eine Bieterinformation zur Registrierung und Nutzung des Vergabemarktplatzes Brandenburg bereitgestellt. Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind als Informationsblatt ebenfalls auf dem Vergabemarktplatz unter der Rubrik "Sonstiges" eingestellt. Alle Anfragen zur Ausschreibung und zu den Unterlagen sind spätestens bis zum 21.06.2023 schriftlich in deutscher Sprache direkt über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu richten. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet.
Die schriftliche Abfassung des beiliegenden Dienstleistungsvertrages dient nur informellen Zwecken. Der Vertrag kommt mit der Zuschlagserteilung zustande.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6A6FUH
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-866-1610
Fax: +49 331-866-1652
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).