Beschaffung TSFW- OW Limberg Referenznummer der Bekanntmachung: 32.5/FFW/TSFW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Str. 19
Ort: Kolkwitz
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FB Ordnung und Sicherheit
E-Mail:
Telefon: +49 3552930033
Fax: +49 3552930099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gemeinde-kolkwitz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung TSFW- OW Limberg
Ersatzbeschaffung für einen W-50 der OW Limberg.
Fahrstell und Aufbau
Gemeinde Kolkwitz Berliner Straße 19 03099 Kolkwitz
Ein TSF-W für die OW Limberg lt. Gefahren und Risikoanalyse (GERA).
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-W
Gemeinde Kolkwitz Berliner Straße 19 03099 Kolkwitz
Lieferung der Beladung für ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnische Beladung
Postanschrift: Albert-Ziegler-Str. 1
Ort: Giengen / Brenz
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau
Postanschrift: Unterm Weinberg 5
Ort: Farnstädt
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06279
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4H6FJ7
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB
darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per
Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage