Neubau Leistungszentrum Lausitz - Totalübernehmer Referenznummer der Bekanntmachung: LZL092023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ruhlander Straße 102
Ort: Schwarzheide
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01987
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwarzheide.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Leistungszentrum Lausitz - Totalübernehmer
Die Stadt Schwarzheide beabsichtigt die Errichtung eines innovativen Lern- und Ausbildungszentrums, das "Leistungszentrum Lausitz". Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll ein Totalübernehmer für das Leistungszentrum gefunden werden, der neben den Planungs-
und Bauleistungen zur schlüsselfertigen und funktionsgerechten Errichtung und Übergabe des zur bezugsfertigen Inbetriebnahme geeigneten, fertig hergestellten Vertragsobjektes Instandhaltungsleistungen im Rahmen einer verlängerten Gewährleistung übertragen werden. Dabei wird eine verlängerte Gewährleistung von insgesamt 10 Jahren für die KG 300 (Bau-
konstruktion) und eine verlängerte Gewährleistung von insgesamt 5 Jahren für die KG 400 (technische Anlagen) übertragen.
Die Errichtung der Bildungseinrichtung zielt auf die Ausbildung hochqualifizierter Facharbeiter und die Sicherung von Fachkräften insbesondere in regionalen Schwerpunktbranchen, der sogenannten MINT-Berufe, ab. Dazu zählen u.a. die Metalltechnik, die Elektrotechnik, die Informationstechnik und die Chemie.
Nutzer der Bildungseinrichtung werden mithin Auszubildende, Personen mit bereits abgeschlossener Ausbildung und Schüler sein. Die Gesamtkapazität der Bildungseinrichtung soll für ca. 400 Auszubildende und Umschüler, 150 Schüler (Berufsvorbereitung) und 130 weitere Personen im Bereich der Fort- und Weiterbildung sowie ca. 60 weitere Ausbilder bzw. Mitarbeiter der Verwaltung ausgelegt werden. Die Bruttogrundfläche des Gebäudes soll ca. 12.700 m² und die Nutzfläche ca. 9.400 m² betragen. Standort für das Projekt ist ein in der Stadt Schwarzheide vorgesehenes Baugrundstück mit einer Gesamtgröße von ca. 37.739m².
In dem Leistungszentrum sollen modernste Technologien zum Einsatz kommen und der Digitalisierung ein hoher Stellenwert zukommen. In dieser Weise soll sich die Bildungseinrichtung von den in der Region bereits bestehenden Bildungseinrichtungen ähnlicher Art abheben. Das Leistungszentrum Lausitz soll als "Leuchtturmprojekt" für die Strukturentwicklung dienen; dessen Gelingen und dessen herausragende Realisierung sind für die Stadt Schwarzheide und ihre Entwicklung als Industrie- und Gewerbestandort von hoher Bedeutung.
Das Projekt soll mit Fördermitteln nach der "Richtlinie zur Umsetzung der Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes für den Teil Investitionsgesetz Kohleregion - Strukturentwicklung Lausitz" des Landes Brandenburg gefördert werden. Der Fördermittelantrag wurde im April 2021 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht. Das Projekt kann nur realisiert werden, wenn das Fördermittelverfahren positiv beschieden und damit die vollständige Finanzierung des Projekts gesichert wird.
Die Bildungseinrichtung wird von einem erfahrenen und zuverlässigen Vertragspartner der Stadt Schwarzheide betrieben werden, der dem vorgenannten Stellenwert dieses Projekts Rechnung trägt. Dabei handelt es sich um die Betreibergemeinschaft TÜV Rheinland Akademie und TÜV Rheinland Immobilien, die gemeinsam die gebäudebezogenen und bildungsbezogenen Betriebsleistungen für einen Zeitraum von 20 Jahren erbringen werden.
Der Baubeginn ist für spätestens Mitte März 2025, der Inbetriebnahmeprozess/die Einregulierung mit dem Betreiber für den Zeitraum von Februar bis Juli 2027 und die Aufnahme des Bildungsbetriebs ab 01.08.2027 geplant.
Für die schlüsselfertige und funktionsgerechte Errichtung und Übergabe des zur bezugsfertigen Inbetriebnahme geeigneten, fertig hergestellten Vertragsobjektes sowie für die Übertragung einer verlängerten Gewährleistung (10 Jahre für die KG 300 und 5 Jahre für die KG 400) beabsichtigt die Stadt Schwarzheide die Beauftragung eines Totalübernehmers.
Das Projekt soll mit Fördermitteln nach der "Richtlinie zur Umsetzung der Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes für den Teil Investitionsgesetz Kohleregion - Strukturentwicklung Lausitz" des Landes Brandenburg gefördert werden. Der Fördermittelantrag wurde im April 2021 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht. Das Projekt kann nur realisiert werden, wenn das Fördermittelverfahren positiv beschieden und damit die vollständige
Finanzierung des Projekts gesichert wird.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg und der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen müssen in das Vergabeverfahren für den Totalübernehmer einbezogen werden. Die Entscheidung über den Fördermittelantrag ist deshalb erst am Ende des Vergabeverfahrens für den Totalübernehmer zu erwarten. Bis dahin steht nicht fest, ob das Projekt realisiert werden kann. Werden die Fördermittel nicht oder nicht in ausreichender Höhe
zugesagt, wird das Projekt nicht realisiert werden können.
Die Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen Leistungsfähigkeit werden einer Punktebewertung gemäß Anlage 0.3 unterzogen. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die vollständige Auflistung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Berufs- oder Handelsregisterauszug, welcher bei Einreichung nicht älter als sechs Monate sein darf.
b) Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer des für die Objektplanung Verantwortlichen.
c) Unverbindliche Mitteilung eines zum Geschäftsbetrieb in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums zugelassenen Kreditinstitutes, dass für den Fall der Auftragserteilung die Vertragserfüllungsbürgschaft sichergestellt wird.
d) Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Deckungssummen: 5,00 Mio. EUR für Personenschäden, 5,00 Mio. EUR für Sachschäden und 1,00 Mio. EUR für Vermögensschäden. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern. Der Bewerber kann auch eine Eigenerklärung einreichen, dass er im Falle der Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abschließt.
a) Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) für Planung und Bau. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird einer Punktebewertung gemäß Anlage 0.3 unterzogen. Die Punktebewertung erfolgt anhand der Kategorisierung des vorgenannten Umsatzes. Dabei werden Umsätze in der Kategorie 1 am höchsten bewertet; Umsätze in den Kategorien 2 und 3 werden entsprechend geringer bewertet:
- In der Kategorie 1 werden durchschnittliche Jahresumsätze in Höhe von mind. 100 Mio. EUR netto gewertet.
- In der Kategorie 2 werden durchschnittliche Jahresumsätze zwischen 70 Mio. EUR und 100 Mio. EUR netto gewertet.
- In der Kategorie 3 werden durchschnittliche Jahresumsätze zwischen 40 Mio. EUR und 70 Mio. EUR netto gewertet.
b) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer bzw. Eignungsleiher, soweit sich ein Bewerber auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern bzw. Eignungsleihern beruft.
c) Bietergemeinschaften haben eine Bewerber- und Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
Die Bewerber haben hierfür die in den Vergabeunterlagen genannten Eigenerklärungen vorzulegen. Die Bewerberformulare (Anlage 0.2) sind hierfür zu verwenden. Im Übrigen gilt die Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis bzw. der vorläufige Nachweis durch eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE).
a) Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 40 Mio. EUR
(netto) für Planungs- und Bauleistungen gefordert.
Die Eignungskriterien werden einer Punktebewertung gemäß Anlage 0.3 unterzogen. Die Punktebewertung erfolgt anhand der Kategorisierung der eingereichten Referenzen. Dabei werden Referenzen in der Kategorie 1 am höchsten bewertet; Referenzen in den Kategorien 2 bzw. 3 werden entsprechend geringer bewertet.
1) Technische Leistungsfähigkeit Planungsleistungen:
1.1 Technische Leistungsfähigkeit Planung Baukonstruktion/Gebäude KGR 300 (Objektplanung):
Es werden nur Referenzen gewertet, die mind. die Leistungsphase 3 bis 5 HOAI für Neubauten mit einer BGF von mind. 4.000 m² umfassen und deren Planung Leistungsphase 5 nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde.
- In der Kategorie 1 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Bildungseinrichtungen gehandelt hat.
- In der Kategorie 2 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Öffentliche Gebäude gehandelt hat.
- In der Kategorie 3 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um sonstige Gebäude ausgenommen Wohn- und Industriebauten sowie Sporthallen gehandelt hat.
1.2 Technische Leistungsfähigkeit Planung TGA KGR 400 (HLSK):
Es werden nur Referenzen gewertet, die mind. die Leistungsphase 3 bis 5 HOAI für Neubauten mit einer BGF von mind. 4.000 m² umfassen und deren Planung Leistungsphase 5 nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde.
- In der Kategorie 1 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Bildungseinrichtungen gehandelt hat.
- In der Kategorie 2 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Öffentliche Gebäude gehandelt hat.
- In der Kategorie 3 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um sonstige Gebäude ausgenommen Wohn- und Industriebauten sowie Sporthallen gehandelt hat.
1.3 Technische Leistungsfähigkeit Planung TGA KGR 400 (ELT):
Es werden nur Referenzen gewertet, die mind. die Leistungsphase 3 bis 5 HOAI für Neubauten mit einer BGF von mind. 4.000 m² umfassen und deren Planung Leistungsphase 5 nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurde.
- In der Kategorie 1 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Bildungseinrichtungen gehandelt hat.
- In der Kategorie 2 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Öffentliche Gebäude gehandelt hat.
- In der Kategorie 3 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um sonstige Gebäude ausgenommen Wohn- und Industriebauten sowie Sporthallen gehandelt hat.
1.4 Technische Leistungsfähigkeit Planung Einrichtung und Ausstattung KGR 600:
Es werden nur Referenzen gewertet, die mind. die Erstellung eines Gestaltungskonzeptes für Einrichtung und Ausstattung inkl. Medientechnik für Neubauten mit einer BGF von mind. 4.000 m², abgeschlossen nach dem 01.01.2017, umfassen.
- In der Kategorie 1 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Bildungseinrichtungen mit Laboren oder Fachräumen gehandelt hat.
- In der Kategorie 2 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um sonstige Gebäude mit Laboren oder Fachräumen ausgenommen reine Wohn- und Industriebauten sowie Sporthallen gehandelt hat.
1.5 Technische Leistungsfähigkeit Planungswettbewerbe/-auszeichnungen des Planungsbüros:
Es werden nur Referenzen gewertet, die mind. eine öffentliche Auszeichnung wie einen dritten Platz in einem Realisierungswettbewerb, einen Staatspreis oder BDA für Hochbauprojekte im Bildungsbereich erhalten haben.
- In der Kategorie 1 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um eine Erstplatzierung gehandelt hat.
- In der Kategorie 2 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um eine Zweitplatzierung gehandelt hat.
- In der Kategorie 3 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um eine Drittplatzierung gehandelt hat.
2) Technische Leistungsfähigkeit Bauleistungen:
2.1 Technische Leistungsfähigkeit Bauleistungen:
Es werden nur Referenzen gewertet, die mind. die Bauleistungen für Neubauten mit einer BGF von mind. 4.000 m² umfassen und deren Bauleistungen nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurden.
- In der Kategorie 1 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Bildungseinrichtungen gehandelt hat.
- In der Kategorie 2 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Öffentliche Gebäude gehandelt hat.
- In der Kategorie 3 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um sonstige Gebäude ausgenommen Wohn- und Industriebauten sowie Sporthallen gehandelt hat.
2.2 Technische Leistungsfähigkeit Lieferung und Montage Einrichtung und Ausstattung:
Es werden nur Referenzen gewertet, die mind. die Lieferung und Montage von Einrichtung und Ausstattung inkl. Medientechnik für Neubauten mit einer BGF von mind. 4.000 m² umfassen und deren Leistungen nach dem 01.01.2017 abgeschlossen wurden.
- In der Kategorie 1 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um Bildungseinrichtungen mit Laboren oder Fachräumen gehandelt hat.
- In der Kategorie 2 werden nur Referenzen gewertet, bei denen es sich um sonstige Gebäude mit Laboren oder Fachräumen ausgenommen reine Wohn- und Industriebauten sowie Sporthallen gehandelt hat.
3) Technische Leistungsfähigkeit vergleichbare Projektstrukturen:
3.1 Technische Leistungsfähigkeit Planung und Bau (Gesamtvergabe) oder vergleichbare Projektstrukturen:
Es werden nur Referenzen gewertet, die Hochbauprojekte umfassen.
- In der Kategorie 1 werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Zuschlag für ein gemeinsames Projekt erteilt wurde (Die jeweils verantwortlichen Unternehmen für Planung und Bau haben einmal zusammen einen Zuschlag in einer vergleichbaren Projektstruktur erhalten.).
- In der Kategorie 2 werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Zuschlag in unterschiedlichen Projekten erteilt wurde (Die jeweils verantwortlichen Unternehmen für Planung und Bau haben jeweils einmal einen Zuschlag in einer vergleichbaren Projektstruktur erhalten. Die Unternehmen müssen nicht zusammen in einem Projekt den Zuschlag erhalten haben.).
3.2 Technische Leistungsfähigkeit Investitionsvolumen:
Es werden nur Referenzen gewertet, die Hochbauprojekte umfassen, bei denen der Auftrag für Planungs- und Bauleistungen nach dem 01.01.2017 begonnen hat.
- In der Kategorie 1 werden nur Referenzen gewertet, bei denen das Investitionsvolumen mind. 70 Mio. EUR netto betragen hat.
- In der Kategorie 2 werden nur Referenzen gewertet, bei denen das Investitionsvolumen mind. 40 Mio. EUR bis maximal 70 Mio. EUR netto betragen hat.
Mindestbedingung zu 1.1: Es muss mindestens eine Referenz, die diese Anforderungen erfüllt, eingereicht werden.
Mindestbedingung zu 1.2: Es muss mindestens eine Referenz, die diese Anforderungen erfüllt, eingereicht werden.
Mindestbedingung zu 1.3: Es muss mindestens eine Referenz, die diese Anforderungen erfüllt, eingereicht werden.
Mindestbedingung zu 1.4: Es muss mindestens eine Referenz, die diese Anforderungen erfüllt, eingereicht werden.
Mindestbedingung zu 2.1: Es muss mindestens eine Referenz, die diese Anforderungen erfüllt, eingereicht werden.
Mindestbedingung zu 2.2: Es muss mindestens eine Referenz, die diese Anforderungen erfüllt, eingereicht werden.
-Bezüglich des Bewerbers dürfen keine Umstände vorliegen, welche den Auftraggeber zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB zwingen. Umstände, die dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 124 GWB berechtigen, sind anzugeben
- Die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes zum Mindestarbeitsentgelt sind einzuhalten. Insoweit sind die hierfür vorgesehenen Formblätter (Verpflichtungserklärungen) auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
- Sofern der für den Zuschlag vorgesehene Bieter nicht präqualifiziert ist, hat er vor Zuschlagserteilung eine Bescheinigung der Soka-Bau über die Bruttlohnsumme, die geleisteten Arbeitsstunden sowie Zahl der gewerblich Beschäftigten vorzulegen. Sollte er der Soka-Bau nicht angehören, hat er eine Negativbescheinigung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCX6FKR
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de