Neubau Regenkanal und Straßenbau Berliner Straße und Teilabschnitt A.-Bebel-Str. - Planungsleistungen Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI und Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: EP TD VV 17/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hegermühlenstraße 58
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3341-381123
Fax: +49 3341-381430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-strausberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Regenkanal und Straßenbau Berliner Straße und Teilabschnitt A.-Bebel-Str. - Planungsleistungen Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI und Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI
Die Stadt Strausberg beabsichtigt eine komplexe Baumaßnahme auf der Hauptverkehrsader der Stadt - Berliner Straße mit Länge von ca. 2.000 m durchzuführen. Ziel des Bauvorhabens ist eine bedeutende verkehrliche Verbesserung der Hauptstraße in Richtung Innenstadt inkl. Anpassung an die heutigen Verkehrsbedürfnissen, die Modernisierung des Straßenraums und Optimierung der Regenwasserableitung. Da der aktuelle Zustand der Berliner Straße nicht mehr den Anforderungen an eine wichtige Verkehrsachse der Stadt entspricht, ist eine entsprechende Umgestaltung unter Berücksichtigung aktueller technischer Normen geplant. Hierfür werden somit interessierte Ingenieur-/ und Planungsbüros mit einschlägigen Kompetenzen und Erfahrungen gesucht.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Fachplanungsleistung Verkehrsanlagen
Stadt Strausberg 15344 Strausberg
Grundhafte Erneuerung Berliner Straße und Teil der August-Bebel-Straße, umfasst eine Länge von ca. 2.000 m zuzügl. 280 m von der "kleine" A.-Bebel-Straße.
Der Planungsbereich umfasst die Berliner Straße, ab Einmündung Elisabethstraße bis Elefantenpfuhl / Einmündung Altlandsberger Chaussee, sowie einen Abschnitt der A.-Bebel-Straße
Die Berliner Straße ist Hauptverkehrsstraße mit Begegnungsverkehr Lkw/Lkw, Busverkehr.
-Erforderlich ist die Straßen- und Wegeplanung im Gesamtzusammenhang, aber die Realisierung der Baumaßnahmen erfolgt in Bauabschnitten.
Von dem planenden Ingenieurbüro wird erwartet:
* Variantenuntersuchung zur möglichen Radverkehrsführung (Schutzstreifen auf Fahrbahn oder separater Geh-/Radweg) mit Beteiligung ADFC, Straßenverkehrsamt
* Untersuchung Kreuzungssituation Elisabethstraße/Aufweitung Seitenraum; insbesondere im Hinblick auf Führung Radverkehr
* barrierefreie Gestaltung Seitenraum
* Untersuchung der Erfordernis weiterer Querungsstellen, mit oder ohne Ampel
* Berücksichtigung Parkmöglichkeiten Bereich A.-Bebel-Str.
* Berücksichtigung Gleisanlage Strausberger Eisenbahn GmbH sowie vorhandener Haltestellenbereiche; durchgängiger Straßenbahnbetrieb soll gewährleistet werden
* Planung einschließlich Zufahrten (i.d.R. 3/5m)
* Anschluss der Seitenstraßen i.d.R. bis Ausrundungsende, Sichtdreiecke prüfen, ggf. Anschluss von Radwegen
* Berücksichtigung Baumbestand bzw. Standortmöglichkeiten für Neupflanzungen
* frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hinsichtlich Forderungen / Genehmigungsfähigkeit sowie von Versorgungsunternehmen hinsichtlich Leitungsmit- und -umverlegung
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 4 gem. HOAI §45 zu beauftragen (Stufe 1), soweit nach Ziff. II.2.4 Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Hauptausschusses.
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.
(2) Sofern für die Durchführung der Maßnahme erforderlich, werden optional weitere Besondere Leistungen beauftragt.
(3) Im Falle der Einladung zur Verhandlung (Verhandlung voraussichtlich am 02.08.2023)/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (Formblatt) folgende Erklärungen unterzeichnet vorzulegen (s.a. Ziff. III.2.2): Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket.
Es werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Formblatt für Honorarangebote.
Fachplanungsleistung Ingenieurbauwerke
Stadt Strausberg 15344 Strausberg
Die Vorplanung Regenentwässerung wurde bereits erbracht und bildet die Grundlage für die weitere Planung. Der Planungsumfang beinhaltet die Erneuerung der Regenentwässerung über die Gesamtlänge der Berliner Straße, einschließlich Anschlüsse Seitenstraßen und Anschlüsse von Gebäuden / Hofflächen sowie die Einordnung in Fahrbahn, gleisabgewandte Fahrspur sowie den Neubau der Regenentwässerung in der Fontanestraße und Max-Liebermann-Straße. Die Planung erfordert eine Überprüfung notwendiger Maßnahmen an den Einleitstellen ggf. deren Planung und Realisierung. Ebenso ist eine Berechnung der Dimensionierung / Planung Regenwasserpumpwerk Fontanestraße erforderlich.
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 bis 4 gem. HOAI § 41 zu beauftragen (Stufe 1), soweit nach Ziff. II.2.4 Bestandteil der beabsichtigten Beauftragung. Eine Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Hauptausschusses.
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen.
(2) Sofern für die Durchführung der Maßnahme erforderlich, werden optional weitere Besondere Leistungen beauftragt.
(3) Im Falle der Einladung zur Verhandlung( Verhandlung voraussichtlich am 03.08.2023)/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (Formblatt) folgende Erklärungen unterzeichnet vorzulegen (s.a. Ziff. III.2.2): Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket.
Es werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Formblatt für Honorarangebote.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleitung Verkehrsanlagen
Ort: Luckau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanungsleistung Ingenieurbauwerke
Ort: Luckau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH66FA1
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-8661617
Fax: +49 331-8661652
1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.