Digitaler Röngtenarbeitsplatz - (dringlich!) Referenznummer der Bekanntmachung: 3011356.000001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dobberziner Str. 112
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 15228058760
Fax: +49 69970861100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-prignitz.de
Postanschrift: An der Welle 3
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 15228058760
Fax: +49 69970861100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bclplaw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Digitaler Röngtenarbeitsplatz - (dringlich!)
Lieferung eines digitalen Röntgenarbeitsplatzes - DRINGLICH wegen Abgängigkeit der vorhandenen Anlage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Kreiskrankenhaus Prignitz gemeinnützige GmbH (nachfolgend: Auftraggeberin) ist ein leistungsfähiges Unternehmen für die stationäre Akut-Krankenversorgung im Landkreis Prignitz. Mit 404 Planbetten im stationären und teilstationären Bereich erfüllt die Auftraggeberin ihren Versorgungsauftrag gemäß Viertem Landeskrankenhausplan.
Mit ca. 1.150 Arbeitnehmern gehört die Unternehmensgruppe zu einem der größten Arbeitge-ber in der Region, die Kreiskrankenhaus Prignitz Schule für Gesundheitsberufe Perleberg GmbH und die Gesundheitszentrum Wittenberge GmbH komplementieren das Leistungsange-bot im Rahmen der Ausbildung bzw. der ambulanten Versorgung.
Die Auftraggeberin plant die Beschaffung eines digitalen Röntgensystems.
Das Ziel ist es, am Kreiskrankenhaus Prignitz in der Funktionsabteilung Radiologie eine Röntgenanlage zum Ersatz zu beschaffen. Darunter fällt die Demontage und der Rückkauf der vorhandenen Bestandsanlage und die Ersatzbeschaffung eines digitalen Buckyarbeitsplatzes mit Untersuchungstisch und Rasterwandstativ. Auf Grund des angedachten Detektor-Sharings ist die Kompatibilität der anzubietenden Detektoren mit einem vorhanden mobilen Röntgengerät gewünscht. In Bezug auf die Anlagentechnik, die Bildgebung und Bildverarbeitung sind die digitalen Systeme gemäß dem aktuellsten Stand der Entwicklung anzubieten.
Gefordert wird, dass der Bieter die Modalitäten über die DICOM Schnittstellen vollständig in das digitale Krankenhausbildarchiv einbinden kann. Dies haben die Bieter mittels Eigener-klärung oder Produktdatenblatt mit der entsprechenden Information zu bestätigen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Umsatz in den Jahren 2022, 2021, 2020
- Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
- Umsatz in den Jahren 2022, 2021, 2020: mindestens EUR 1 Mio. (netto) pro Jahr
- Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens EUR 3 Mio.
- Referenzen
- 3 Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen in den Jahren 2022, 2021, 2020:
Die Vergleichbarkeit liegt vor, wenn ein Referenzprojekt
die Ausstattung radiologischer Abteilungen für Krankenhäuser mit stationären Röntgen-Aufnahmeplätzen
zum Gegenstand hatte.
Abschnitt IV: Verfahren
Die vorhandene Anlage ist abgängig und muss schnellstmöglich ersetzt werden, damit die Auftraggeberin ihren Versorgungsauftrag weiterhin erfüllen kann.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.