BImA, Neubau Bundespolizeipräsidium Potsdam, Medientechnik II, Besprechungsräume Referenznummer der Bekanntmachung: PDM-B-30022220
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Wache 2
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Bereich BLD
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://blb.brandenburg.de/blb/de/
Abschnitt II: Gegenstand
BImA, Neubau Bundespolizeipräsidium Potsdam, Medientechnik II, Besprechungsräume
Medientechnik II, Besprechungsräume
BImA, Neubau Bundespolizeipräsidium Potsdam 14473 Potsdam
Lieferung und Montage der Medientechnik in den Besprechungsräumen für den Neubau der Bundespolizei
- für 11 Besprechungsräume
- ca. LCD-Dsiplays 75 Zoll
- 4 St LCD-Display 75"
- 2 St Soundbar für 75" Display
- 9 St LCD-Display 98"
- 7 St Soundbar für 98" Display
- 12 St Videoskalierer
- 12 St Netzwerk-Encoder inkl. SW-Lizenz
- 12 St Leistungsverstärker, 2-kanalig
- 12 St Drahtgebundene Diskussionsanlage
- 12 St KNX Gateway
- 12 St Zuspielgeräte (Blue-Ray, PC)
- 12 St HD-Recorder
- 28 St IP- PTZ- Kamera
- 12 St Videokonferenzanlage
- 12 St Mediensteuerung
- 12 St Netzwerkswitch
- Kabelsätze
- Dokumentation
- Schulung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://blb.brandenburg.de/blb/de/downloads/
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://uea.publicprocurement.be/
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://blb.brandenburg.de/blb/de/downloads/
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://uea.publicprocurement.be/
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 liegt den Unterlagen bei und kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://blb.brandenburg.de/blb/de/downloads/
Alternativ ist es möglich, die Eignung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Die EEE ist unter folgendem Link zu erreichen: https://uea.publicprocurement.be/
Zusätzlich sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
2 Referenzen mit gleichwertigen Anforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
-
-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten ist nur über den "Vergabemarktplatz Brandenburg" möglich. Benutzen Sie dazu das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg. Informationen zum Bietertool finden Sie unter www.support.cosinex.de.
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen). Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Anfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen. Auskünfte zum Vergabeverfahren werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg erteilt.
Wichtig! Elektronische Angebotsabgabe:
Eine Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 28.09.2023 einzureichen, damit eine rechtzeitige Beantwortung gewährleistet werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY1BU5B1MW
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Sophie-Alberti-Straße 4-6
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: +49 33158181199