Ausschreibung marktorientierte Beschaffung von elektrischer Energie für die Stadt Angermünde für den Lieferzeitraum 2024-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 108248-S23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 24
Ort: Angermünde
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16278
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.angermuende.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung marktorientierte Beschaffung von elektrischer Energie für die Stadt Angermünde für den Lieferzeitraum 2024-2026
Ausschreibung marktorientierte Beschaffung von elektronischer Energie für die Stadt Angermünde für den Lieferzeitraum 2024-2026
Angermünde, DE
Die Ausschreibung erfüllt insgesamt 72 SLP-Lieferstellen. Die prognostizierte Jahresliefermenge beträgt ca. 680.748 kWh.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung marktorientierte Beschaffung von elektrischer Energie für die Stadt Angermünde für den Lieferzeitraum 2024-2026
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 331866-1617
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).