Objektplanung Gemeindezentrum und Kindergarten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 19
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): https://www.subreport.de/E79673248
E-Mail:
Fax: +49 6331/872-100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pirmasens-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gemeindezentrum und Kindergarten
Die Ortsgemeinde Kröppen beabsichtigt Leistungen zur Objektplanung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergartens in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie, zu vergeben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Auf der Grundlage verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen.
Die Machbarkeitsstudie trägt den Bedürfnissen der Ortsgemeinde Kröppen sowohl der Nutzung als auch dem Umfang Rechnung.
Bedarf für Gebäudestruktur, Erschließung und Bauausführung ist die als den Beschaffungsunterlagen beigefügte Machbarkeitsstudie (Variante 2).
Gemeindezentrum und Kindergarten Kröppen
Straße Belle Vue
66957 Kröppen
Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert.
Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden.
Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den Ortsbürgermeister benötigt.
Die Objektplanung des Gemeindezentrums und des Kindergartens soll sich an der vorliegenden Machbarkeitsstudie (Variante 2) orientieren. Weitere Einzelheiten (z. B. Flächenbedarf) können die den Vergabe- / Beschaffungsunterlagen beigefügten Machbarkeitsstudie entnommen werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gemeindezentrum und Kindergarten
Postanschrift: Gutenbergstraße 16
Ort: Zweibrücken
NUTS-Code: DEB3A Zweibrücken, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66482
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Bewerbungsbogen zur Verfügung. Der Bewerbungsbogen kann ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bezogen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch - nur - über die Vergabeplattform Subreport ELVIS einzureichen.
Rückfragen von Bewerbern werden nur über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform entgegengenommen und ebenso beantwortet.
Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architektur/Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber auf der Vergabeplattform Subreport ELVIS hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB)
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113