Objektplanung Gemeindezentrum und Kindergarten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB3K Südwestpfalz
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pirmasens-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gemeindezentrum und Kindergarten
Die Ortsgemeinde Kröppen beabsichtigt Leistungen zur Objektplanung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergartens in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie, zu vergeben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Auf der Grundlage verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen.
Die Machbarkeitsstudie trägt den Bedürfnissen der Ortsgemeinde Kröppen sowohl der Nutzung als auch dem Umfang Rechnung.
Bedarf für Gebäudestruktur, Erschließung und Bauausführung ist die als den Beschaffungsunterlagen beigefügte Machbarkeitsstudie (Variante 2).
Gemeindezentrum und Kindergarten Kröppen
Straße Belle Vue
66957 Kröppen
Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert.
Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden.
Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den Ortsbürgermeister benötigt.
Die Objektplanung des Gemeindezentrums und des Kindergartens soll sich an der vorliegenden Machbarkeitsstudie (Variante 2) orientieren. Weitere Einzelheiten (z. B. Flächenbedarf) können die den Vergabe- / Beschaffungsunterlagen beigefügten Machbarkeitsstudie entnommen werden.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien / -anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung "Ingenieurin / Ingenieur" berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes "Ingenieurin / Ingenieur" benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.
Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt "Bewerbererklärung" - dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistung sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Angaben des Teils des Auftrags, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Der Bewerber muss über eine Berufhaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 5 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 2 Mio. EUR beträgt.
Nachweis, der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung. Auf Verlangen sind Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweise oder sonstige vergleichbare Belege, unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren nachzuweisen.
Der Bewerber hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit der Planung von vergleichbaren Objekten / Gebäuden durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Es müssen innerhalb der letzten 5-8 Jahre mindestens 3 vergleichbare Objekte / Gebäude fertiggestellt worden sein. Der Bewerber hat zu allen Referenzen anzugeben, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind (Aufgabe / Funktion und Dauer der Tätigkeit der zur Leistungserbringung vorgesehenen Person bei den Referenzobjekten). Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen, oder nach den EG-Richtlinien insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach § 64 LBauO Rheinland-Pfalz bauvorlageberechtigt sein. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Bewerbungsbogen zur Verfügung. Der Bewerbungsbogen kann ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bezogen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch - nur - über die Vergabeplattform Subreport ELVIS einzureichen.
Rückfragen von Bewerbern werden nur über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform entgegengenommen und ebenso beantwortet.
Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architektur/Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber auf der Vergabeplattform Subreport ELVIS hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]