Baufachliche Prüfung und städtebauliche Beratungs- und Prüfungsleistungen für die Stadt Schwedt/Oder Referenznummer der Bekanntmachung: D 42/2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schwedt/Oder
Postanschrift: Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Baucontrolling und Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3332446-310
Fax: +49 3332446-243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD86LTW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD86LTW
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baufachliche Prüfung und städtebauliche Beratungs- und Prüfungsleistungen für die Stadt Schwedt/Oder

Referenznummer der Bekanntmachung: D 42/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungsschritte zu erbringen:

a) Plausibilitätsprüfung von Förderanträgen für Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Stadtparkflächen, Kinderspielplätze, private Freiflächen und Ordnungsmaßnahmen

> Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen,

> Beratung der Antragsteller zum Förderprogramm und zur Förderrichtlinie,

> Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten,

> Bausubstanzuntersuchung bzw. Prüfung des geplanten Leistungsumfanges,

> Berücksichtigung von städtebaulichen/denkmalpflegerischen Stellungnahmen,

> Ermittlung der förderfähigen Baukosten entsprechend den vom Land Brandenburg vorgegebenen Kostenansätzen,

> Ermittlung der förderfähigen Baunebenkosten im Rahmen eines pauschalen Ansatzes,

> Berücksichtigung von Vorteilen aus der Mehrwertsteueroption,

> Erarbeitung von Empfehlungen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung über Ausnahmeregelungen oder zur Einzelfallentscheidung,

> Ermittlung der Förderbeträge (Baukostenzuschüsse, abgezinste Aufwendungszuschüsse) und des Zuwendungsbedarfs,

> Bearbeitung von Kostenerhöhungsanträgen und Änderungsanträgen auch während der Realisierungsphase,

> Abstimmung der Kostenübersicht und Terminpläne mit den Antragstellern, Fotodokumentation,

> Zusammenfassung der Unterlagen und Erstellung eines Prüfberichtes.

b) Begleitende Baukontrolle bei Weitergabe der Fördermittel an Dritte

> Begehung der Objekte zur stichprobenhaften Überprüfung der Ausführung der unter a) beschriebenen und vertraglich vereinbarten Maßnahmen,

> Erfassung von verdeckten Bauleistungen und Prüfung von Mehrkosten- und Änderungsanträgen,

> auf Grundlage von Zahlungsabforderungen der Förderungsempfänger: Feststellung des aktuellen Bautenstandes als Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln (in der Regel vier Zahlungen),

> Information der Bewilligungsbehörde bei wesentlichen Abweichungen der Bauausführung gegenüber den in a) beschriebenen Maßnahmen,

> baufachliche Begleitung zu Vergabefragen gemäß vergaberechtlichen Regelungen.

c) Prüfung von Schlussrechnungen gemäß VV zu § 44 LHO

> Schlussabnahme der Bauleistungen vor Ort,

> Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Belege und Unterlagen,

> Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsübersicht,

> Überprüfung der Förderfähigkeit der in Rechnung gestellten Bauleistungen, ggf. Ermittlung der förderfähigen Rechnungspositionen,

> formale Prüfung der eingereichten Belege gemäß vergaberechtlichen Regelungen,

> Feststellung, ob die gemäß a) beschriebenen Bauleistungen vollständig durch Rechnungen belegt sind und die gemäß Architektenvertrag vereinbarten Leistungsphasen durch Rechnungen nachgewiesen sind,

> Überprüfung der Vergabeart gemäß dem aktuellen Vergaberecht,

> Feststellung von nicht förderfähigen Rabatten, Skonti u. a. nicht förderfähigen Positionen,

> Kennzeichnung der Rechnungen mit einem Prüfvermerk,

> Feststellung der förderfähigen Baukosten und abschließende Berechnung der Förderbeträge,

> Überprüfung, ob die Stellungnahmen beteiligter Fachämter bei der

Bauausführung berücksichtigt wurden, und Einbeziehung der Stellungnahmen in das Prüfergebnis,

> Darstellung der Prüfergebnisse und Erstellung eines Prüfberichtes.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung:

Stadt Schwedt/Oder, FB 3.4, Abt. Baucontrolling und Vergabestelle Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer hat folgende Leistungsschritte zu erbringen:

a) Plausibilitätsprüfung von Förderanträgen für Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Stadtparkflächen, Kinderspielplätze, private Freiflächen und Ordnungsmaßnahmen

> Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen,

> Beratung der Antragsteller zum Förderprogramm und zur Förderrichtlinie,

> Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten,

> Bausubstanzuntersuchung bzw. Prüfung des geplanten Leistungsumfanges,

> Berücksichtigung von städtebaulichen/denkmalpflegerischen Stellungnahmen,

> Ermittlung der förderfähigen Baukosten entsprechend den vom Land Brandenburg vorgegebenen Kostenansätzen,

> Ermittlung der förderfähigen Baunebenkosten im Rahmen eines pauschalen Ansatzes,

> Berücksichtigung von Vorteilen aus der Mehrwertsteueroption,

> Erarbeitung von Empfehlungen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung über Ausnahmeregelungen oder zur Einzelfallentscheidung,

> Ermittlung der Förderbeträge (Baukostenzuschüsse, abgezinste Aufwendungszuschüsse) und des Zuwendungsbedarfs,

> Bearbeitung von Kostenerhöhungsanträgen und Änderungsanträgen auch während der Realisierungsphase,

> Abstimmung der Kostenübersicht und Terminpläne mit den Antragstellern, Fotodokumentation,

> Zusammenfassung der Unterlagen und Erstellung eines Prüfberichtes.

b) Begleitende Baukontrolle bei Weitergabe der Fördermittel an Dritte

> Begehung der Objekte zur stichprobenhaften Überprüfung der Ausführung der unter a) beschriebenen und vertraglich vereinbarten Maßnahmen,

> Erfassung von verdeckten Bauleistungen und Prüfung von Mehrkosten- und Änderungsanträgen,

> auf Grundlage von Zahlungsabforderungen der Förderungsempfänger: Feststellung des aktuellen Bautenstandes als Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln (in der Regel vier Zahlungen),

> Information der Bewilligungsbehörde bei wesentlichen Abweichungen der Bauausführung gegenüber den in a) beschriebenen Maßnahmen,

> baufachliche Begleitung zu Vergabefragen gemäß vergaberechtlichen Regelungen.

c) Prüfung von Schlussrechnungen gemäß VV zu § 44 LHO

> Schlussabnahme der Bauleistungen vor Ort,

> Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Belege und Unterlagen,

> Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsübersicht,

> Überprüfung der Förderfähigkeit der in Rechnung gestellten Bauleistungen, ggf. Ermittlung der förderfähigen Rechnungspositionen,

> formale Prüfung der eingereichten Belege gemäß vergaberechtlichen Regelungen,

> Feststellung, ob die gemäß a) beschriebenen Bauleistungen vollständig durch Rechnungen belegt sind und die gemäß Architektenvertrag vereinbarten Leistungsphasen durch Rechnungen nachgewiesen sind,

> Überprüfung der Vergabeart gemäß dem aktuellen Vergaberecht,

> Feststellung von nicht förderfähigen Rabatten, Skonti u. a. nicht förderfähigen Positionen,

> Kennzeichnung der Rechnungen mit einem Prüfvermerk,

> Feststellung der förderfähigen Baukosten und abschließende Berechnung der Förderbeträge,

> Überprüfung, ob die Stellungnahmen beteiligter Fachämter bei der

Bauausführung berücksichtigt wurden, und Einbeziehung der Stellungnahmen in das Prüfergebnis,

> Darstellung der Prüfergebnisse und Erstellung eines Prüfberichtes.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 25%
Qualitätskriterium - Name: Abstimmungen/Zusammenarbeit/Aufgabenverständnis / Gewichtung: 25%
Qualitätskriterium - Name: Kosten-, Qualitäts-, Terminmanagement / Gewichtung: 15%
Preis - Gewichtung: 35%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/01/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.06.2026 durch die Auftraggeberin oder den Auftragnehmer gekündigt wird. Tritt die Verlängerungsoption in Kraft, endet die Vertragslaufzeit automatisch am 31.01.2028.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)

- Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: bis zu 1 Million EUR je Schadensfall und 4 Millionen EUR Jahreshöchstleistung

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Darstellung des Unternehmens (Unternehmensstruktur und -beschreibung, Gründungsdatum, Gesamtbeschäftigtenzahl, Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich baufachliche Prüfung); - Ausschlusskriterium - eine Nachforderung erfolgt nicht

- mindestens zwei Referenzaufträge nicht älter als 5 Jahre mit etwa gleichem Leistungsspektrum in etwa gleicher Größenordnung für die baufachliche Prüfung; - Ausschlusskriterium - eine Nachforderung erfolgt nicht

- Nachweis der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs oder gleichwertig. Zugelassen wird auch, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden; - Ausschlusskriterium - eine Nachforderung erfolgt nicht

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/10/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/10/2023
Ortszeit: 09:00
Ort:

Schwedt/Oder

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen. § 55 Abs. 2 VgV findet Anwendung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YD86LTW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß §160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schwedt/Oder
Postanschrift: Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3332446-345
Fax: +49 3332446-243
Internet-Adresse: www.schwedt.eu
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2023

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