Baufachliche Prüfung und städtebauliche Beratungs- und Prüfungsleistungen für die Stadt Schwedt/Oder Referenznummer der Bekanntmachung: D 42/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Baucontrolling und Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3332446-310
Fax: +49 3332446-243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Baufachliche Prüfung und städtebauliche Beratungs- und Prüfungsleistungen für die Stadt Schwedt/Oder
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungsschritte zu erbringen:
a) Plausibilitätsprüfung von Förderanträgen für Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Stadtparkflächen, Kinderspielplätze, private Freiflächen und Ordnungsmaßnahmen
> Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen,
> Beratung der Antragsteller zum Förderprogramm und zur Förderrichtlinie,
> Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten,
> Bausubstanzuntersuchung bzw. Prüfung des geplanten Leistungsumfanges,
> Berücksichtigung von städtebaulichen/denkmalpflegerischen Stellungnahmen,
> Ermittlung der förderfähigen Baukosten entsprechend den vom Land Brandenburg vorgegebenen Kostenansätzen,
> Ermittlung der förderfähigen Baunebenkosten im Rahmen eines pauschalen Ansatzes,
> Berücksichtigung von Vorteilen aus der Mehrwertsteueroption,
> Erarbeitung von Empfehlungen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung über Ausnahmeregelungen oder zur Einzelfallentscheidung,
> Ermittlung der Förderbeträge (Baukostenzuschüsse, abgezinste Aufwendungszuschüsse) und des Zuwendungsbedarfs,
> Bearbeitung von Kostenerhöhungsanträgen und Änderungsanträgen auch während der Realisierungsphase,
> Abstimmung der Kostenübersicht und Terminpläne mit den Antragstellern, Fotodokumentation,
> Zusammenfassung der Unterlagen und Erstellung eines Prüfberichtes.
b) Begleitende Baukontrolle bei Weitergabe der Fördermittel an Dritte
> Begehung der Objekte zur stichprobenhaften Überprüfung der Ausführung der unter a) beschriebenen und vertraglich vereinbarten Maßnahmen,
> Erfassung von verdeckten Bauleistungen und Prüfung von Mehrkosten- und Änderungsanträgen,
> auf Grundlage von Zahlungsabforderungen der Förderungsempfänger: Feststellung des aktuellen Bautenstandes als Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln (in der Regel vier Zahlungen),
> Information der Bewilligungsbehörde bei wesentlichen Abweichungen der Bauausführung gegenüber den in a) beschriebenen Maßnahmen,
> baufachliche Begleitung zu Vergabefragen gemäß vergaberechtlichen Regelungen.
c) Prüfung von Schlussrechnungen gemäß VV zu § 44 LHO
> Schlussabnahme der Bauleistungen vor Ort,
> Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Belege und Unterlagen,
> Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsübersicht,
> Überprüfung der Förderfähigkeit der in Rechnung gestellten Bauleistungen, ggf. Ermittlung der förderfähigen Rechnungspositionen,
> formale Prüfung der eingereichten Belege gemäß vergaberechtlichen Regelungen,
> Feststellung, ob die gemäß a) beschriebenen Bauleistungen vollständig durch Rechnungen belegt sind und die gemäß Architektenvertrag vereinbarten Leistungsphasen durch Rechnungen nachgewiesen sind,
> Überprüfung der Vergabeart gemäß dem aktuellen Vergaberecht,
> Feststellung von nicht förderfähigen Rabatten, Skonti u. a. nicht förderfähigen Positionen,
> Kennzeichnung der Rechnungen mit einem Prüfvermerk,
> Feststellung der förderfähigen Baukosten und abschließende Berechnung der Förderbeträge,
> Überprüfung, ob die Stellungnahmen beteiligter Fachämter bei der
Bauausführung berücksichtigt wurden, und Einbeziehung der Stellungnahmen in das Prüfergebnis,
> Darstellung der Prüfergebnisse und Erstellung eines Prüfberichtes.
Stadt Schwedt/Oder, FB 3.4, Abt. Baucontrolling und Vergabestelle Dr.-Th.-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungsschritte zu erbringen:
a) Plausibilitätsprüfung von Förderanträgen für Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Stadtparkflächen, Kinderspielplätze, private Freiflächen und Ordnungsmaßnahmen
> Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen,
> Beratung der Antragsteller zum Förderprogramm und zur Förderrichtlinie,
> Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten,
> Bausubstanzuntersuchung bzw. Prüfung des geplanten Leistungsumfanges,
> Berücksichtigung von städtebaulichen/denkmalpflegerischen Stellungnahmen,
> Ermittlung der förderfähigen Baukosten entsprechend den vom Land Brandenburg vorgegebenen Kostenansätzen,
> Ermittlung der förderfähigen Baunebenkosten im Rahmen eines pauschalen Ansatzes,
> Berücksichtigung von Vorteilen aus der Mehrwertsteueroption,
> Erarbeitung von Empfehlungen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung über Ausnahmeregelungen oder zur Einzelfallentscheidung,
> Ermittlung der Förderbeträge (Baukostenzuschüsse, abgezinste Aufwendungszuschüsse) und des Zuwendungsbedarfs,
> Bearbeitung von Kostenerhöhungsanträgen und Änderungsanträgen auch während der Realisierungsphase,
> Abstimmung der Kostenübersicht und Terminpläne mit den Antragstellern, Fotodokumentation,
> Zusammenfassung der Unterlagen und Erstellung eines Prüfberichtes.
b) Begleitende Baukontrolle bei Weitergabe der Fördermittel an Dritte
> Begehung der Objekte zur stichprobenhaften Überprüfung der Ausführung der unter a) beschriebenen und vertraglich vereinbarten Maßnahmen,
> Erfassung von verdeckten Bauleistungen und Prüfung von Mehrkosten- und Änderungsanträgen,
> auf Grundlage von Zahlungsabforderungen der Förderungsempfänger: Feststellung des aktuellen Bautenstandes als Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln (in der Regel vier Zahlungen),
> Information der Bewilligungsbehörde bei wesentlichen Abweichungen der Bauausführung gegenüber den in a) beschriebenen Maßnahmen,
> baufachliche Begleitung zu Vergabefragen gemäß vergaberechtlichen Regelungen.
c) Prüfung von Schlussrechnungen gemäß VV zu § 44 LHO
> Schlussabnahme der Bauleistungen vor Ort,
> Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Belege und Unterlagen,
> Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsübersicht,
> Überprüfung der Förderfähigkeit der in Rechnung gestellten Bauleistungen, ggf. Ermittlung der förderfähigen Rechnungspositionen,
> formale Prüfung der eingereichten Belege gemäß vergaberechtlichen Regelungen,
> Feststellung, ob die gemäß a) beschriebenen Bauleistungen vollständig durch Rechnungen belegt sind und die gemäß Architektenvertrag vereinbarten Leistungsphasen durch Rechnungen nachgewiesen sind,
> Überprüfung der Vergabeart gemäß dem aktuellen Vergaberecht,
> Feststellung von nicht förderfähigen Rabatten, Skonti u. a. nicht förderfähigen Positionen,
> Kennzeichnung der Rechnungen mit einem Prüfvermerk,
> Feststellung der förderfähigen Baukosten und abschließende Berechnung der Förderbeträge,
> Überprüfung, ob die Stellungnahmen beteiligter Fachämter bei der
Bauausführung berücksichtigt wurden, und Einbeziehung der Stellungnahmen in das Prüfergebnis,
> Darstellung der Prüfergebnisse und Erstellung eines Prüfberichtes.
Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.06.2026 durch die Auftraggeberin oder den Auftragnehmer gekündigt wird. Tritt die Verlängerungsoption in Kraft, endet die Vertragslaufzeit automatisch am 31.01.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) der Krankenkasse(n) und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: bis zu 1 Million EUR je Schadensfall und 4 Millionen EUR Jahreshöchstleistung
- Darstellung des Unternehmens (Unternehmensstruktur und -beschreibung, Gründungsdatum, Gesamtbeschäftigtenzahl, Gesamtumsatz und Umsatz im Bereich baufachliche Prüfung); - Ausschlusskriterium - eine Nachforderung erfolgt nicht
- mindestens zwei Referenzaufträge nicht älter als 5 Jahre mit etwa gleichem Leistungsspektrum in etwa gleicher Größenordnung für die baufachliche Prüfung; - Ausschlusskriterium - eine Nachforderung erfolgt nicht
- Nachweis der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs oder gleichwertig. Zugelassen wird auch, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden; - Ausschlusskriterium - eine Nachforderung erfolgt nicht
Abschnitt IV: Verfahren
Schwedt/Oder
Es sind keine Personen bei der Öffnung der Angebote zugelassen. § 55 Abs. 2 VgV findet Anwendung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD86LTW
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3332446-345
Fax: +49 3332446-243
Internet-Adresse: www.schwedt.eu