Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstradleasings auf Grundlage des TV-Fahrradleasings beim Landkreis Prignitz Referenznummer der Bekanntmachung: 81.2023.GbI.EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Straße 49
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Dienste
E-Mail:
Telefon: +49 3876713-229
Fax: +49 3876713-163
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-prignitz.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstradleasings auf Grundlage des TV-Fahrradleasings beim Landkreis Prignitz
Der Landkreis Prignitz strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstradleasings für seine Mitarbeiter an.
Das betrifft Fahrräder ohne oder mit Motorunterstützung.
Die Vereinbarung umfasst die Schaffung und das Management der Leistungsprozesse von der Bestellung bis zur Beendigung,
Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen auszuführen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der zu schließenden Rahmenvereinbarung und die organisatorische Abwicklung notwendig sind.
Der Höchstwert der innerhalb der Rahmenvereinbarung abnehmbaren Fahrräder beträgt 4 Mio. Euro netto.
Landkreis Prignitz Berliner Straße 49 19348 Perleberg I
Im Rahmen einer Dienstradüberlassung stellt der Landkreis Prignitz seinen bestellberechtigten Mitarbeitenden auf Wunsch ein Fahrrad ohne oder mit Motorunterstützung zur Verfügung. Dem Landkreis Prignitz sollen mit der Rahmenvereinbarung alle Leistungen wie das Leasinggeschäft , die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen, Schulung und Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt werden. Der Auftragnehmer koordiniert und managt diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Bei den Leasinggegenständen handelt es sich ausschließlich um neue Fahrräder. Eine Mindestabnahmemenge für den Auftraggeber (Landkreis Prignitz) besteht nicht. Zu liefern ist der tatsächliche Bedarf.
Die Finanzierung erfolgt durch eine Entgeltumwandlung.
Die auf der Rahmenvereinbarung beruhenden einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine feste Laufzeit von 36 Monaten.
Sie sind auch nach Auslaufen der Rahmenvereinbarung ordnungsgemäß und unverändert durchzuführen.
Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten und der Option der Verlängerung dreimal um jeweils 1 Jahr, beginnend ab Zuschlagserteilung, geschlossen.
Die maximale Vertragslaufzeit darf insgesamt 4 Jahre nicht überschreiten.
1. Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten und der
Option der Verlängerung dreimal um jeweils 1 Jahr, beginnend ab
Zuschlagserteilung, geschlossen. Der Vertrag verlängert sich,
wenn dieser nicht 3 Monate vor Vertragsablauf gegenüber dem
Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Die maximale
Vertragslaufzeit darf insgesamt 4 Jahre nicht überschreiten.
2. Der Höchstwert der innerhalb der Rahmenvereinbarung
abnehmbaren Fahrräder beträgt 4 Mio. Euro netto.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und
Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nach-
weis vorzulegen:
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im
Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen
ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des
Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein
Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und
über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende
Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im
Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der
erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in
ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer
wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1
Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung).
(2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die
jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen
oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe
und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28.
März 2014, S. 65, aufgeführt.
(3) Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise
(z.B. Handelsregisterauszug) sind als eigene Anlagen zum
Angebot beizufügen.
(4) Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von
mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim
Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
(5) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen muss durch Vorlage
folgender Eigenerklärungen belegt werden:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124
GWB vorliegen (Formblatt "Eigenerklärung Ausschlussgründe").
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärungen
abzugeben:
- Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die
letzten drei Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020) vor Ablauf der
Angebotsfrist,
- Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bereitstellung von Fahrrädern
im Wege des Leasings) in EUR (netto) bezogen auf die letzten
drei Geschäftsjahre (2022, 2021, 2020) vor Ablauf der
Angebotsfrist,
(2) Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit" zu verwenden.
Der spezifische Umsatz muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils mindestens EUR 250.000 netto betragen haben.
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (III.1.3) der Auftragsbekanntmachung hat der
Bieter die nachfolgenden Erklärungen abzugeben:
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in
Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der
Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit
folgenden Angaben:
- Beschreibung der erbrachten Leistungen unter
- Auftragswert in EUR (netto)
- Leistungszeitraum
- Erklärung über die Ausführung der Leistungen als
Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer
Arbeitsgemeinschaft
- Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit
Kontaktdaten
(2) Zur Angabe der geforderten Erklärungen ist der entsprechende Abschnitt in der Erklärung "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
(3) Erklärung über eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe, aus der hervorgeht, ob die Vergabe an Unterauftragnehmer beabsichtigt ist.
Es sind mindestens drei Referenzen über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn sie die Bereitstellung von Fahrrädern zum Gegenstand hat und folgende Merkmale erfüllt:
- im angegebenen Referenzzeitraum,
- im Wege des Leasings (non-pay-out),
- zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte,
- zur dienstlichen und privaten Nutzung,
- durch Entgeltumwandlung,
- einschließlich Versicherung und erbrachten Serviceleistungen,
- Referenzprojekt dauert ununterbrochen seit mindestens 36
Leistungsmonaten an.
1. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers. Versehentlich beigefügte AGB's des
Auftragnehmers gelten nicht.
2. Die Ergänzenden Vertragsbedingungen BbgVergG, die
Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG und die
Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher
BbgVergG zur Umsetzung des BbgVergG werden
Vertragsbestandteil.
3. Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer innerhalb von 8
Wochen die Live-Schaltung des Online-Bestellprogramms für die
Fahrräder abzuschließen.
4. Die Rechnungen sind digital an die E-Mail-Adresse:
zu übermitteln.
5. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung (siehe
Rahmenvereinbarung_Dienstradleasing) ist Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Immobilienverwaltungs- und Servicebetrieb Prignitz,
Berliner Str. 8, 19348 Perleberg,
Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen
Eröffnung der Angebote: 2 Personen des Projektteams
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Bieter müssen ihrem Angebot ihre Versicherungsbedingungen bzw. eine verbindliche Beschreibung ihres Servicepakets beifügen.
(2) Zur Bewertung des Bestellprozesses muss dem Landkreis Prignitz mit dem Angebot ein Probezugang zum Onlineportal zur Verfügung gestellt werden.
(3) Im Fall einer Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
(4) Bei einer Eignungsleihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit haftet der Eignungsverleiher im Umfang der Eignungsleihe zusammen mit dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
(5) Für eine ordnungsgemäße Angebotsabgabe ist grundsätzlich die Textform ausreichend. Die bei den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblätter zum Brandenburgischen Vergabegesetz sehen hingegen - nicht bearbeitbar - noch eine eigenhändige Unterschrift vor; entgegen der dortigen Angabe ist für eine ordnungsgemäße Abgabe dieser Erklärungen auch die Textform ausreichend.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y506LKR
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs. 3 GWB wie folgt geregelt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und ggü. dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
ggü. dem AG gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss,
endet gem. Ziffer IV.2.2 am 10.10.2023 um 09:00 Uhr. Spätere
Geltendmachung ist nicht möglich.