Lieferung von Erdgas für kommunale Einrichtungen in der Gemeinde Birkenwerder Referenznummer der Bekanntmachung: 8-11104-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 34
Ort: Birkenwerder
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Köppen
E-Mail:
Telefon: +49 3303290-113
Fax: +49 3303290-200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.birkenwerder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für kommunale Einrichtungen in der Gemeinde Birkenwerder
Die Gemeinde Birkenwerder beabsichtigt, die Lieferung von Erdgas für 11 kommunale Abnahmestellen mit einem voraussichtlichen Bedarf von ca. 1.500.000 kWh p/a im Lieferzeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025 zu vergeben.
Gemeinde Birkenwerder Hauptstraße 34 16547 Birkenwerder Die Abnahmestellen liegen alle im Bereich Birkenwerder. Es handelt sich um 11 kommunale Abnahmestellen, die in der Datei "Anlage 1 Lieferstellenliste" aufgeführt sind.
Es wird die Lieferung von Erdgas für 11 kommunale Abnahmestellen mit einem voraussichtlichen Bedarf von ca. 1.500.000 kWh p/a im Lieferzeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2025 vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Eintragung in einem Berufs-, Handels-, Vereins- oder Partnerschaftsregister, Handwerksrolle, sonstige vergleichbare Nachweise), der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung über den Umsatz (netto) vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Vorlage einer Bankerklärung über die wirtschaftliche Situation und / oder das Zahlungsverhalten des Bieters. Diese hat die Erklärung der Bank, mit der der Bieter im Schwerpunkt verkehrt, zu enthalten, wonach aus Sicht der Bank keine Gründe vorliegen, aus denen von einer Geschäftsbeziehung zum Bieter aus Bonitätsgründen abzuraten wäre. Die vorzulegende Erklärung der Bank darf nicht älter als 3 Monate sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Hauptstraße 34
16547 Birkenwerder
Die Öffnung erfolgt durch zwei Vertreter der Gemeinde Birkenwerder. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Quartal 2025
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y9T6LQT
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
Fax: +49 3318661-652
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.