Kompetenzzentrum Soziales Unternehmertum in Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 48-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 331-8661548
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwae.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kompetenzzentrum Soziales Unternehmertum in Brandenburg
Errichtung und Umsetzung eines Kompetenzzentrums für soziales Unternehmertum in Brandenburg um die Entwicklungspotenziale von Sozialunternehmen in Brandenburg zu stärken
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Der Vorschlag für einen Standort im Land Brandenburg ist Teil des Angebotes. Teile des Auftrages sind online durchzuführen.
Errichtung und Umsetzung eines Kompetenzzentrums für soziales Unternehmertum in Brandenburg um die Entwicklungspotenziale von Sozialunternehmen in Brandenburg zu stärken.
Optionale Verlängerung um weitere zwei Jahre
ESF Plus Programm 2021 - 2027 Brandenburg, CCI-Nr. 2021DE05SFPR005
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kurze Beschreibung des Unternehmens inklusive Angabe der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen.
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Die Eintragung ist durch Vorlage eines entsprechenden aktuellen Registerauszugs nachzuweisen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Angaben zum Umsatz der letzten drei Kalenderjahre.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung .
Siehe Vergabeunterlagen.
Netto-Jahresumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.5 Mio EUR.
Siehe Vergabeunterlagen.
Angaben zur Projektleitung.
Angaben zum für die Auftragserfüllung vorgesehen Personal.
Referenzen über einschlägige praktische Erfahrungen im Umgang mit Sozialunternehmen im städtischen und ländlichen Raum.
Siehe Vergabeunterlagen.
Praktische Erfahrungen innerhalb der letzten fünf Jahre im Bereich Beratung/Coaching von Sozialunternehmen von mindestens fünf Sozialunternehmen aus dem städtischen und fünf Sozialunternehmen aus dem ländlichen Umfeld.
Erfahrungen im Networking mit und für Sozialunternehmen mit je zwei Referenzen im städtischen wie ländlichen Raum.
Drei Referenzen für Erfahrungen mit der Konzipierung, Planung und Durchführung von Events.
Eine Referenz für Erfahrungen mit der Umsetzung von De-minimis Förderungen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Zu beachtende Regelungen aufgrund der ESF+-Finanzierung.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
online VMP Brandenburg
4-Augen-Prinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu beachtende Regelungen aufgrund der ESF+-Finanzierung während der Auftragsausführung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHM6LP0
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 331-8661719
Fax: +49 331-8661652
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/sixcms/detail.php/791947
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Verstöße gegen Vergabevorschriften aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden. Ein Bieter, der die Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen.
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen (§ 135 Absatz 2, Absatz 1 Nummer 1 GWB). Danach wird er unzulässig.