Brandschutz-/energ. Sanierung Schulhaus Luckenwalde Schieferling - Los 1 Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: P-002-272010-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Nuthefließ 2
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hauptamt/SG Gebäude- u. Liegenschaftsmanagement
E-Mail:
Fax: +49 3371-6089180
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teltow-flaeming.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutz-/energ. Sanierung Schulhaus Luckenwalde Schieferling - Los 1 Gebäudeplanung
Planungsleistungen für folgende Bestandssanierung:
Das Bestandsgebäude ist ein ehem. Schulhaus (DDR-Typenschulbau), das in den letzten Jahren verschieden genutzt wurde (Oberstufenzentrum, Übergangswohnheim, Medienzentrum, Musikschule). Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
- Brandschutzsanierung des Gesamtgebäudes einschl. Überarbeitung der Fluchtwegeführung
- energetische Sanierung der Gebäudeaußenhülle
- Anbau eines Personenaufzuges und Schaffung der Barrierefreiheit innerhalb des Gebäudes
- Akustik- und Schallschutzmaßnahmen im Nutzungsbereich der Musikschule
- Reduzierung und Umbau der Sanitäranlagen
- ggf. Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach
- dauerhafte Nutzungsänderung des Gebäudes als Musikschule/Oberstufenzentrum/Medienzentrum.
(Schulhaus) Schieferling 11 14913 Luckenwalde Das Gebäude befindet sich in Trägerschaft des Landkreises Teltow-Fläming und wird derzeit durch verschiedene Einrichtungen temporär genutzt.
Gebäudeplanung nach § 34 HOAI in gestufter Beauftragung:
- Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3
- Koordinierung der Planungsbeteiligten
- Optionen als Folgeaufträge nach Planungsfortschritt
- erweiterte Bestandsaufnahme des Gebäudes (über bereitgestellte Unterlagen hinausgehend)
- Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 als Folgeauftrag nach Planungsfortschritt
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LP 7)
- Stellen des Bauleiters im Sinne der Landesbauordnung (LP 8)
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y526LTC
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652