Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften sowie Straßenbeleuchtung der Stadt Hennigsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 1.1_23_016

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hennigsdorf
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennigsdorf.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YDF6LT3/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YDF6LT3
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften sowie Straßenbeleuchtung der Stadt Hennigsdorf

Referenznummer der Bekanntmachung: 1.1_23_016
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften sowie Straßenbeleuchtung der Stadt Hennigsdorf im Zeitraum 2024 und optional 2025

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Die Abnahmestellen siehe Anlage 1 befinden sich allesamt im Stadtgebiet von Hennigsdorf.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die in der Anlage 1 aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt ca. 2.420 MWh/Jahr.

Die zu den einzelnen Abnahmestellen angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Entnahmemengen dar.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Option der Vertragsverlängerung um 1 weiteres Jahr (2025)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Der Auftragnehmer muss eine zeitlich bilanzierte Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien gewährleisten. Bei einer zeitlich bilanzierten Lieferung muss die Energiebilanz (erzeugter und verkaufter Strom) innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen sein. Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, die für den Betrieb der Anlagen zur Bereitstellung der

elektrischen Arbeit und Leistung erforderlich sind, müssen vorliegen.

2. Zwischen dem Netz, an das die Stromerzeugungsanlage angebunden ist, und dem Netz an der Entnahmestelle des Auftraggebers muss eine netztechnische Verbindung bestehen. Die Herkunft des gelieferten Stroms aus erneuerbaren Energien muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein. Im Falle mehrerer Quellen ist die

Aufteilung zwischen diesen Quellen vom Auftragnehmer eindeutig anzugeben.

3. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass der Ökostrom im Lieferzeitraum bilanziell aus der/den von ihm benannten Stromerzeugungsanlage(n) geliefert wird. Dies setzt voraus, dass der Auftragnehmer über einen Strombezugsvertrag - ggf. über Zwischenhändler - den von ihm an den öffentlichen Auftraggeber gelieferten Strom tatsächlich aus der/den von ihm benannten Anlage(n) bezieht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/10/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.

2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.

3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.

4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt.

5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.

6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.

7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.

8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.

9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.

10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YDF6LT3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2023

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