Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften sowie Straßenbeleuchtung der Stadt Hennigsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 1.1_23_016
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennigsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften sowie Straßenbeleuchtung der Stadt Hennigsdorf
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften sowie Straßenbeleuchtung der Stadt Hennigsdorf im Zeitraum 2024 und optional 2025
Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Die Abnahmestellen siehe Anlage 1 befinden sich allesamt im Stadtgebiet von Hennigsdorf.
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers, die in der Anlage 1 aufgelistet sind. Das Gesamtliefervolumen beträgt ca. 2.420 MWh/Jahr.
Die zu den einzelnen Abnahmestellen angegebenen jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten stammen aus dem Jahr 2022. Diese Daten stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen Entnahmemengen dar.
Option der Vertragsverlängerung um 1 weiteres Jahr (2025)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Auftragnehmer muss eine zeitlich bilanzierte Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien gewährleisten. Bei einer zeitlich bilanzierten Lieferung muss die Energiebilanz (erzeugter und verkaufter Strom) innerhalb eines Kalenderjahres ausgeglichen sein. Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen, die für den Betrieb der Anlagen zur Bereitstellung der
elektrischen Arbeit und Leistung erforderlich sind, müssen vorliegen.
2. Zwischen dem Netz, an das die Stromerzeugungsanlage angebunden ist, und dem Netz an der Entnahmestelle des Auftraggebers muss eine netztechnische Verbindung bestehen. Die Herkunft des gelieferten Stroms aus erneuerbaren Energien muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein. Im Falle mehrerer Quellen ist die
Aufteilung zwischen diesen Quellen vom Auftragnehmer eindeutig anzugeben.
3. Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass der Ökostrom im Lieferzeitraum bilanziell aus der/den von ihm benannten Stromerzeugungsanlage(n) geliefert wird. Dies setzt voraus, dass der Auftragnehmer über einen Strombezugsvertrag - ggf. über Zwischenhändler - den von ihm an den öffentlichen Auftraggeber gelieferten Strom tatsächlich aus der/den von ihm benannten Anlage(n) bezieht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.
8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.
9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen. Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDF6LT3
Postanschrift: beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland