Umsetzung regulatorische Meldepflichten für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Referenznummer der Bekanntmachung: ILB-2023-101
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Babelsberger Str. 21
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ILB-Zentraler Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung regulatorische Meldepflichten für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen IRRBB CoReP; Upgrade der Software sowie Einführung im Betrieb mit SaaS
Umsetzung regulatorische Meldepflichten für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Potsdam
Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat am 31.01.2023 eine Konsultation zu den künftigen regulatorischen Meldepflichten für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) gestartet. Dabei wird eine deutliche Ausweitung der bisherigen Berichtspflichten erfolgen. Im Vergleich zu den aktuellen Meldungen zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch werden die Datenanforderungen wesentlich granularer und umfangreicher. Zukünftig werden etwa 6.000 neue Datenfelder pro Währung auszuliefern sein. Die genauen Reportinganforderungen sind noch nicht abschließend fixiert. Sie befinden sich noch in einem intensiven Abstimmungsprozess zwischen europäischer und deutscher Bankenaufsicht und den Bankenverbänden. Der AG benötigt deshalb eine Erweiterung/Upgrade seiner lizensierte Software. Zusätzlich soll ein SaaS eingeführt werden. Das zukünftige COREP Reporting mit den detaillierten Messwerten muss voraussichtlich erstmals am 30.09.2024 geliefert werden.
Bei der Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung unter Ziffer II.1.7 handelt es sich um einen fiktive Angabe, die aus Gründen des Schutzes der Betriebsgeheimnisse des künftigen Auftragnehmers erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat am 31.01.2023 eine Konsultation zu den künftigen regulatorischen Meldepflichten für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB) gestartet. Dabei wird eine deutliche Ausweitung der bisherigen Berichtspflichten erfolgen. Im Vergleich zu den aktuellen Meldungen zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch werden die Datenanforderungen wesentlich granularer und umfangreicher. Zukünftig werden etwa 6.000 neue Datenfelder pro Währung auszuliefern sein. Die genauen Reportinganforderungen sind noch nicht abschließend fixiert. Sie befinden sich noch in einem intensiven Abstimmungsprozess zwischen europäischer und deutscher Bankenaufsicht und den Bankenverbänden. Der AG benötigt deshalb eine Erweiterung/Upgrade seiner lizensierte Software. Zusätzlich soll ein SaaS eingeführt werden. Das zukünftige COREP Reporting mit den detaillierten Messwerten muss voraussichtlich erstmals am 30.09.2024 geliefert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umsetzung regulatorische Meldepflichten für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch
Postanschrift: Hammer Straße 165
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB.
Unter der Ziff. V.2.1) der Bekanntmachung wurde - entgegen den Angaben in der Bekanntmachung - nicht das Datum des Abschlusses des Vertrages, sondern das Datum der Entscheidung über den beabsichtigten Abschluss des Vertrages angegeben.
Die Ursache dafür liegt darin, dass die technischen Vorgaben der Formularplattform (TED eNotices) keine Eintragung von Daten, die in der Zukunft liegen, zulässt.
Da eine Angabe aber zwingend erfolgen muss, wurde dieses Datum ausgewählt. Der Vertrag zwischen den Parteien wurde noch nicht geschlossen.
Der Abschluss des Vertrages wird erst nach Ablauf der 10-tägigen Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB erfolgen.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland