Lieferung von Erdgas Referenznummer der Bekanntmachung: 347/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rodelberg 2
Ort: Kleinmachnow
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MD Rechtsanwälte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewog-kleinmachnow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Belieferung der Verbrauchsstellen mit Erdgas
Hier wird auf die Liste der Verbrauchsstellen (Anlage 1) verwiesen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Belieferung der 64 Verbrauchsstellen der gewog Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH mit Erdgas.
Ausgeschrieben wird für alle Abnahmestellen die Gaslieferung einschließlich der Netznutzung (All-inclusive-Gasliefervertrag).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Erdgas
Postanschrift: Am Bahnhof 2
Ort: Luckau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15926
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y456V70
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3318661617
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.