Reinigungsleistungen für Standorte der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten Referenznummer der Bekanntmachung: SBG-Reinigung-RV-2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heinrich-Grüber-Platz 3
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stiftung-bg.de/
Postanschrift: Prenzlauer Promenade 175
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13189
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30420829-0
Fax: +49 30420829-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.delphiCon.com
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen für Standorte der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen sowie Glasreinigungsleistungen in Verwaltungs- und Ausstellungsgebäuden einschließlich sanitärer Einrichtungen der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen
Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen Straße der Nationen 22 16515 Oranienburg
Los 1: Glas, Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen an 18 Objekten mit einer Reinigungsfläche von ca. 10.000 m² und ca. 2.000 m² Glasfläche
Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück Straße der Nationen 1 16798 Fürstenberg/Havel
Los 2: Glas, Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen an 12 Objekten mit einer Reinigungsfläche von ca. 7.000 m² und ca. 2.000 m² Glasfläche
Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße
Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße Leistikowstraße 1 14469 Potsdam
Los 3: Glas, Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen mit einer Reinigungsfläche von ca. 1.150 m² und ca. 125 m² Glasfläche
Direktorenhaus in Brandenburg in der Gedenkstätte Brandenburg Zuchthaus Görden
Direktorenhaus in Brandenburg in der Gedenkstätte Brandenburg Zuchthaus Görden Anton-Saefkow-Allee 38 14772 Brandenburg
Los 4: Glas, Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen mit einer Reinigungsfläche von ca. 282 m² und ca. 110 m² Glasfläche
Bürogebäude Jamlitz
Gedenkort Jamlitz Neue Siedlung 12 15868 Jamlitz
Los 5: Glas, Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen mit einer Reinigungsfläche von ca. 141 m² und ca. 15 m² Glasfläche
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Berufs-/Handelsregister bzw. eine Gewerbeanmeldung bei.
[2.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/ wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen.
[3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - in relevanter Weise mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben.
[4.] Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB vorliegen.
[1.] Mit dem Angebot ist der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen zu erbringen:
Für die Lose 1 + 2:
für Personenschäden: - [Betrag gelöscht] EUR
für Sachschäden: - [Betrag gelöscht] EUR
für Vermögensschäden - [Betrag gelöscht] EUR
Obhuts-und Bearbeitungsschäden: - [Betrag gelöscht] EUR
Abwasserschäden - [Betrag gelöscht] EUR
Schlüsselverlustschaden: - [Betrag gelöscht] EUR
Für die Lose 3 + 4 + 5:
für Personenschäden: - [Betrag gelöscht] EUR
für Sachschäden: - [Betrag gelöscht] EUR
für Vermögensschäden - [Betrag gelöscht] EUR
Obhuts-und Bearbeitungsschäden: - [Betrag gelöscht] EUR
Abwasserschäden - [Betrag gelöscht] EUR
Schlüsselverlustschaden: - [Betrag gelöscht] EUR
Die Versicherung für Schlüsselverlustschaden muss die Ersatzschlüsselbeschaffung, den Austausch der Schließanlage - inklusive Aus- und Einbaukosten - sowie sonstige vorläufige Sicherungsmaßnahmen - z. B. Bewachung - beinhalten.
Ersatzweise ist die schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objektbezogenen Versicherung vorzulegen.
[2.] Erklärung zum Gesamtumsatz sowie den Umsatz entsprechender Dienstleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Zu [2.] Betrifft nur Angebote für Lose 1 und 2
Der durchschnittliche jährliche Netto-Umsatz der vergangenen 3 Jahre bezogen auf die besondere Leistungsart (vergleichbare Leistungen) muss aufgrund der Objektanzahl und des Leistungsumfangs mindestens das 1,0-fache des Betrages entsprechen, der sich als Jahres-Auftragssumme (netto) für die zur Beauftragung vorgesehenen Leistungen errechnet (Basis sind die Angebotspreise des Bieters).
Im Bieterfragebogen sind folgende Angaben und Erklärungen zu machen:
[1.] Angestellte Mitarbeiter der letzten drei Jahre, aufgeteilt nach Mitarbeitern gesamt, Reinigungsmeistern, Facharbeitern in der Gebäudereinigung, Auszubildenden in der Gebäudereinigung
[2.] Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall ausreichend geeignete Technik und geeignetes Personal für den Auftrag bereitstellt.
[3.] Nachweis von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen mit Angabe von: Bezeichnung der Referenz, Kurzbeschreibung sowie Umfang der erbrachten Leistungen, Auftraggeber und Ansprechpartner mit Telefonnummer.
[4.] Nachweise zu den Erfahrungen der Objektleitung
Zu [3.]
Die Referenzen müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Die Referenzen wurden durch die Firma des Bieters als Hauptauftragnehmer oder Mitglied einer ARGE bearbeitet
- Für Angebote auf Los 1: Gebäudereinigungsleistungen aus dem Bereich Unterhaltsreinigung mit einem jährlichen Umsatzvolumen pro Referenz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto
- Für Angebote auf Los 2: Gebäudereinigungsleistungen aus dem Bereich Unterhaltsreinigung mit einem jährlichen Umsatzvolumen pro Referenz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto
- Für Angebote auf Lose 3, 4 und 5: keine Vorgaben zum Mindestumsatz
- Der Abschluss der Referenzen darf max. fünf Jahre zurückliegen - gerechnet vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung für diese Ausschreibung
- Es muss sich um längerfristige Aufträge mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten handeln (gilt nicht für Los 5)
- Laufende Referenzen werden berücksichtigt, wenn seit Leistungsbeginn mind. 6 Monate vergangen sind, (Gilt nicht für Los 5)
- Mindestens eine der drei vorgestellten Referenzen muss von öffentlichen Auftraggebern stammen (Gilt nicht für Los 5)
- Für Angebote auf Lose 1 und 2: Mindestens eine der drei vorgestellten Referenzen muss Objekte mit musealen und/oder denkmalgeschützten Charakter beinhalten
Zu [4.]
In einem kurzen Lebenslauf (s. Bieterfragebogen) sind die Erfahrungen der vorgesehenen Objektleitung/Objektleitungen darzustellen.
Die Objektleitung muss folgende Mindestqualifikation nachweisen:
Für alle Lose (außer Los 5): Über einen kurzen Lebenslauf (s. Bieterfragebogen) sind die Erfahrungen der vorgesehenen Objektleitung / Objektleitungen darzustellen. Die Objektleitung muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Objektleitung im Reinigungsgewerbe verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Einreichung der Angebote
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätte als Auftraggeber veröffentlicht ausschließlich auf der EU-Plattform, auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg und auf bund.de. Sollten weitere Veröffentlichungen in Erscheinung treten, wird von der Stiftung keine Haftung hinsichtlich des Inhaltes dieser Veröffentlichungen übernommen.
2. Die Angebote sind elektronisch über den Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg https://vergabemarktplatz.brandenburg.de einzureichen.
3. Anfragen zu zusätzlichen Auskünften, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über den Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im Bereich "Kommunikation" zu stellen. Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten, zusätzlichen Auskünfte und Erklärungen, werden allen Bietern in anonymisierter Form schriftlich im o. g. Projektraum des Verfahrens mitgeteilt. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Angebotsfrist eine Beantwortung möglich ist. Fragen, die später als eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, können unter Umständen nicht mehr rechtzeitig beantwortet werden.
4. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Angebots notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Projektraum. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5. Die Zuschlagserteilung ist bis Ablauf der Angebotsbindefrist geplant, kann jedoch bei Realisierbarkeit auch früher erfolgen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Termine sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
6. Die Vergabeunterlagen, alle Unterlagen und sonstigen Informationen, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und im Fall des Zuschlags mit der anschließenden Erfüllung des Vertrages überlassen werden, dürfen von ihm nur für die Erstellung des Angebotes und ggf. anschließende Vertragserfüllung verwandt werden; nicht hingegen für andere Zwecke. Das Gleiche gilt für Unterlagen und Informationen, die der Bieter auf Grund von besonderen Angaben des Auftraggebers im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält. Derjenige Bieter, der gegen diese Pflicht verstößt, hat dem Auftraggeber alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y9C6L85
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.